300 Euro Energiepreispauschale

300 Euro Energiepreispauschale

Der Sommer 2022 bringt steigende Lebenshaltungskosten und eine wachsende Inflation mit sich. Die Situation ist in ganz Europa abzusehen, nicht erst seit dem Krieg in der Ukraine. Die Kriegssituation beschleunigt den Anstieg zusätzlich und es drohen Sperren von Gas- und Ölimporten.

Um den Bürgern eine Entlastung zu bieten, wurde vom Koalitionsausschuss am 23. März 2022 ein Maßnahmenpaket des Bundes beschlossen. Mit kurzfristigen Maßnahmen sollen die hohen Energiekosten bewältigt werden. Ab August wird eine einmalige Energiepreis-Pauschale in Höhe von 300 Euro an jeden Arbeitnehmer gezahlt. Das Finanzministerium spricht von weitreichenden Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten.

Die Energiepreispauschale wird jedem einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einmalig ausgezahlt, sofern er in den Steuerklassen 1 bis 5 eingestuft ist. Auch Minijobber und Teilzeitkräfte erhalten die Pauschale. Die Auszahlung erfolgt über die Lohn- oder Gehaltsabrechnung, bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.

Beispielrechnungen

  • Single mit einem Jahresgehalt von 70.000 Euro: 181,00 Euro
  • Verheirateter Arbeitnehmer, Steuerklasse 4, 1 Kind, Jahresgehalt von 45.000 Euro: 216,33 Euro
  • Geringfügig beschäftigter mit einem 450-Euro-Job: 300,00 Euro

Die größten Nutznießer sind Familien mit einem Bruttohaushaltseinkommen von 35.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug der Steuern bleiben ihnen von der an beide Eheleute ausgezahlten Energiepreispauschale 457 Euro. Zusätzlich erhalten sie für jedes Kind einen steuerfreien Familienbonus von 100 Euro. Insgesamt ergibt das 657 Euro.

Die Energiepreispauschale ist der Einkommenssteuer unterworfen und muss daher in der Steuererklärung angegeben werden.

Energiepreispauschale für aktiv Beschäftigte

Der Bundesrat hat einer Energiepauschale in Höhe von einmalig 300 Euro für alle aktiv tätigen Erwerbspersonen zugestimmt. Der Zuschuss wird noch im Jahr 2022 zusammen mit dem Gehalt für den Abrechnungsmonat September ausgezahlt. Personen, die zum Stichtag 01.09.2022 kein aktives Arbeitsverhältnis haben, müssen auf die Steuererklärung 2022 warten.

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Empfänger der 300-Euro-Pauschale

Die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Familien erhalten zusätzlich einen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind. Empfänger von Sozialleistungen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Minijobber

Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf die Energiepreispauschale, wenn sie bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Die schriftliche Bestätigung des geringfügig Beschäftigten muss zu den Lohnunterlagen genommen werden. Wenn der Minijobber keine Angaben zum ersten Dienstverhältnis macht, erfolgt keine Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber. Der Minijobber kann die Pauschale dann über die Einkommensteuererklärung beantragen.

Auszahlung der Energiepreispauschale

Der Arbeitgeber erhält die Energiepreispauschale über die Lohnsteueranmeldung für den Monat August. Arbeitgeber müssen das Geld im September mit der ersten regelmäßigen Lohnzahlung auszahlen. Die Pauschale wird mit der Lohnsteuer verrechnet. Bei vierteljährlicher Abgabe der Lohnsteueranmeldung darf die Auszahlung auch im Oktober erfolgen. Übersteigt die gesamte Energiepreispauschale den Betrag der Lohnsteuer, wird der übersteigende Betrag dem Arbeitgeber vom Finanzamt ersetzt.

Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit

Die Pauschale ist sozialversicherungsfrei, aber nicht steuerfrei. Bei pauschal besteuerten Minijobs sind die 300 Euro steuerfrei. Die Energiepreispauschale wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt.

Kinderbonus

Der Kinderbonus von 100 Euro pro Kind wird ab Juli 2022 für jedes Kind ausgezahlt, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.

Umsetzung in Lexware Lohn + Gehalt

Lexware arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung und stellt ein Update aller Lohnprogramme bereit. Mit der Lohnsteueranmeldung im August können Arbeitgeber angeben, für wie viele Mitarbeiter sie die 300 Euro einfordern. Die Auszahlung erfolgt dann im September zusammen mit den Löhnen und Gehältern. Bei der Vorfinanzierung und Umsetzung der Energiepreispauschale stehen neue Lohnarten zur Verfügung. Die Auszahlung wird automatisch auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt.

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Um eine gesetzeskonforme Umsetzung sicherzustellen, sollte das Update umgehend eingespielt werden. Bei Fragen und Schwierigkeiten können Sie sich an den Lohn-Support von Lexware wenden.

Download der Eigenerklärung des Arbeitnehmers zum ersten Dienstverhältnis