51.480 € mehr Altersrente dank vorheriger EM-Rente

51.480 € mehr Alters­rente dank einer vorherigen EM-Rente

In diesem spannenden Fall geht es um die Rentenberatungspraxis von rentenbescheid24.de, bei der es um den Wechsel von einer Rente zu einer anderen Rente, Rentenabschlag in der EM-Rente, die neue Zurechnungszeit ab 2019 und den Besitzschutz aus persönlichen Entgeltpunkten der EM-Rente geht. Das Ergebnis: ein monatlicher Anstieg der Altersrente um rund 240 €! Dank der Besitzschutzregelungen im SGB VI und der neuen Zurechnungszeit ab 2019! Obwohl die persönlichen Entgeltpunkte für die nach der EM-Rente beantragte Altersrente deutlich niedriger waren als bei der Rente für Erwerbsminderung, konnten die Rentenberater von rentenbescheid24.de den § 34 Absatz 4 SGB VI berücksichtigen.

Höhere Altersrente dank vorheriger Erwerbsminderungsrente: Unser Auftrag! Sachverhalt leicht verändert!

Anfang Januar 2020 wurde rentenbescheid24.de beauftragt, eine EM-Rente für einen Kunden zu beantragen. Nach dem Austausch der ersten Daten und Informationen beantragten wir eine Rente für Erwerbsminderung. Unser Mandant war Schwerbehindert und 1958 geboren. Laut einer Rentenauskunft aus dem Jahr 2019 sollte er für den Fall eines Leistungsfalls ab Oktober 2019 eine volle Rente wegen Erwerbsminderung in Höhe von rund 2.600 € Brutto erhalten. Seine Regelaltersrente würde im Jahr 2024 rund 2.350 € Brutto betragen, wenn er ohne weitere Einzahlungen die Regelaltersgrenze erreichen würde. Zu diesem Zeitpunkt bezog unser Mandant Arbeitslosengeld, das im August 2021 auslief.

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Erwerbsminderungsrente

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Da nicht sicher war, ob die EM-Rente bewilligt werden würde, beantragten wir gleichzeitig mit der EM-Rente auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.09.2020. Diese Rente wurde rückwirkend mit einem Rentenbescheid vom 01.04.2021 bewilligt. Für unseren Mandanten bedeutete dies eine Nachzahlung von Rentenleistungen in Höhe von über 18.000 €. Diese Nachzahlung wird derzeit noch verrechnet. Die Bewilligung der EM-Rente kam im Oktober 2020.

Höhere Altersrente dank vorheriger Erwerbsminderungsrente: Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Besitzschutz ab dem 01.09.2020

Es dauerte etwas, bis die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bewilligt wurde. Wir mussten mehrmals nachfragen. Aber schließlich kam der Bescheid.

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Die Höhe der monatlichen Altersrente ab dem 01.09.2020 wurde nicht auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte von 69,8253 berechnet, sondern basierend auf der Regelung des § 88 SGB VI auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte von 76,8253 aus der vorhergehenden EM-Rente.

Höhere Altersrente dank vorheriger Erwerbsminderungsrente: Altersrente Dank Besitzschutz deutlich höher

Im Vergleich zur prognostizierten EM-Rente aus der Rentenauskunft 2019 war die aus einer eigenen Berechnung resultierende Altersrente mit 2.397,32 € deutlich niedriger. Was unser Kunde jedoch nicht wusste, war, dass die Deutsche Rentenversicherung die höheren persönlichen Entgeltpunkte aus der teilweisen EM-Rente als Grundlage für die Berechnung der monatlichen Altersrente heranzog. Gemäß § 88 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6 wurden die vollen persönlichen Entgeltpunkte aus der bewilligten EM-Rente für die Höhe der monatlichen Altersrente herangezogen.

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Unser Mandant war über die Höhe der Altersrente sehr überrascht. Tatsächlich war die monatliche Rente fast genauso hoch wie eine volle EM-Rente! Dank des Besitzschutzes erhält unser Mandant monatlich rund 240 € mehr Rente! Somit erhält er de facto die gleiche monatliche Rente, als hätte er bereits ab dem 01.04.2020 die volle EM-Rente bezogen. Im Hinblick auf eine Lebensspanne bis zum 80. Lebensjahr erhält unser Kunde etwa 51.840 € mehr Rente! Die Klage wegen voller Erwerbsminderung macht daher für unseren Mandanten keinen Sinn mehr. Das Klageverfahren wird beendet!

Ja, ich möchte wissen, ob bei mir aufgrund meiner Erkrankungen oder Behinderungen eine volle Erwerbsminderung vorliegt!

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