Ab wann ist eine Scheidung rechtskräftig?

Ab wann ist eine Scheidung rechtskräftig?

Das Scheidungsverfahren kann je nach Umfang und Ausgestaltung der zu verhandelnden Folgesachen sechs Monate oder länger dauern. Obwohl der Scheidungstermin erreicht ist und das Gericht den Scheidungsbeschluss verkündet hat, ist die Rechtskraft der Scheidung zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch nicht erreicht. Aber ab wann genau ist eine Scheidung eigentlich rechtskräftig und was hat es mit dem Rechtskraftvermerk auf sich?

Wie lange dauert es, bis die Scheidung rechtskräftig ist?

Was bedeutet “Rechtskraft”?

Bevor wir uns vertieft damit beschäftigen, ab wann ein Scheidungsurteil rechtskräftig wird, bedarf es zunächst einer grundlegenden Erläuterung des Begriffs “Rechtskraft”. Im juristischen Sinne bedeutet Rechtskraft, dass ein ergangenes Urteil oder ein Beschluss abschließend wirksam wird. Alle in einem Urteil beschlossenen Punkte sind rechtssicher und nachfolgende Klagen sind oft unzulässig. Dabei unterscheidet man zwischen der formellen und der materiellen Rechtskraft.

Die formelle Rechtskraft bezieht sich auf den für immer gültigen Status eines Urteils, seine Unanfechtbarkeit. Sie tritt ein, wenn entweder die gesetzlich vorgesehene Frist abgelaufen ist und keine Rechtsmittel eingelegt wurden oder sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und die letzte Entscheidung gefallen ist.

Die materielle Rechtskraft bezieht sich auf die in einem Urteil getroffenen Inhalte, wie zum Beispiel Unterhaltsansprüche oder Ansprüche einer Partei. Diese sind rechtswirksam und können durchgesetzt werden.

Kann die Rechtskraft durchbrochen werden?

Obwohl ein rechtskräftiges Urteil als unanfechtbar gilt, gibt es im deutschen Prozessrecht Möglichkeiten, die Rechtskraft zu durchbrechen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn im Einzelfall die Gerechtigkeit Vorrang vor der Rechtssicherheit des Anspruchstellers haben muss.

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Rechtskraft zu durchbrechen, wie zum Beispiel die Wiederaufnahme des Verfahrens, die Vollstreckungsabwehrklage, die Abänderungsklage, die Verfassungsbeschwerde und der Verweisungsbeschluss.

Ab wann ist die Scheidung rechtskräftig?

Eine Ehe gilt erst dann als vollständig aufgelöst, wenn der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist (§ 1564 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Allerdings wird der Scheidungsbeschluss nicht unmittelbar rechtskräftig, wenn der Scheidungstermin abgeschlossen und der Beschluss mündlich verlesen wurde. Es gelten bestimmte Voraussetzungen:

Es ist jedoch generell davon abzuraten, den Rechtsmittelverzicht sofort zu erklären. Es ist besser, den Parteien genügend Zeit zu geben, um die getroffenen Entscheidungen zu überdenken.

Wenn nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses innerhalb eines Monats keine Beschwerde eingelegt wird, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig. Dann gilt die Ehe als rechtskräftig und abgeschlossen. Nur noch Rechtsbehelfe wie eine Abänderungsklage oder Wiederaufnahme können noch wirksam werden, wenn triftige Gründe vorliegen.

Den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss muss man jedoch noch mit einem Rechtskraftvermerk versehen lassen, um über die rechtskräftige Scheidung Auskunft geben zu können. Diese Urkunde benötigt man beispielsweise, wenn man den Geburtsnamen ändern lassen möchte oder wenn man gegenüber Rentenkasse oder Versicherungen den Nachweis erbringen muss.

Die Beurkundung übernimmt nicht ein Notar, sondern das zuständige Amtsgericht. Dort kann man den Antrag auf Erteilung des Rechtskraftvermerks stellen. Mit diesem Vorgang gilt das Scheidungsverfahren als beendet.