Im Straßenverkehr können Unfälle und gefährliche Situationen auftreten, insbesondere beim Abbiegen. Jeder Autofahrer und viele Radfahrer sind sich dessen bewusst. Beim Abbiegen besteht eine erhebliche Sorgfaltspflicht gemäß § 9 der Straßenverkehrsordnung. Es gelten auch Vorschriften zur Vorfahrt, zum Kreisverkehr und zum Ein- und Anfahren.
Abbiegen (Straßenverkehr) – Erklärung zum Begriff
Beim Abbiegen ändert man seine Fahrtrichtung nach rechts oder links an Kreuzungen und Einmündungen im Straßenverkehr. Um niemanden zu gefährden, müssen die Vorfahrts- und Abbiegeregelungen der Straßenverkehrsordnung beachtet werden.
Das Abbiegen ist in Deutschland in § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, auch für Radfahrer.
Korrektes Verhalten beim Abbiegen
Viele Unfälle an Kreuzungen und Einmündungen beruhen auf falschem Abbiegeverhalten.
So verhalten Sie sich richtig beim Abbiegen:
- Vorausschauend fahren: Schon frühzeitig die Vorfahrtsregelungen kennen
- Nachfolgenden Verkehr beachten: Durch Innen- und Außenspiegel den Verkehr hinter sich beobachten
- Geschwindigkeit anpassen: Vor jedem Abbiegevorgang die Geschwindigkeit reduzieren
- Rechtzeitig blinken: Den Blinker setzen, bevor man sich einordnet
- Richtig einordnen: Den Schulterblick machen, um den toten Winkel abzusichern
- Vorfahrt bzw. Vorrang frühzeitig beachten: Die Vorfahrtregelung strikt einhalten
- Abbiegen und Beschleunigen: Den Schulterblick machen, um den Gegenverkehr zu vermeiden
Abbiegen bei abknickender Vorfahrt
An Kreuzungen gilt in der Regel “rechts vor links”, es sei denn, es gibt entsprechende Schilder zur Vorfahrtsregelung. Ein Sonderfall ist die “abknickende Vorfahrt”, die durch ein Vorfahrtszeichen und ein Zusatzschild gekennzeichnet ist. In diesem Fall hat der Fahrer, der der Vorfahrtsstraße folgt, Vorfahrt. Beim Abbiegen ist zu blinken. Auch beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrt gelten die Regeln des § 9 der StVO und das Blinken ist erforderlich.
Abbiegen beim Kreisverkehr
Auch das Abbiegen im Kreisverkehr kann Probleme bereiten. Hier gelten in der Regel die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie beim Abbiegen an Kreuzungen oder Einmündungen. Beim Einfahren in einen Kreisverkehr darf kein Blinker verwendet werden. Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist der rechte Blinker zu setzen. Zweiräder und kleinere Fahrzeuge sollten sich vor dem Einfahren in die Mitte der Fahrspur begeben, um nicht übersehen zu werden.
Welche Strafen gibt es?
Wer falsch abbiegt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und gegebenenfalls Punkten rechnen. Der Bußgeldkatalog für das Abbiegen sieht unter anderem folgende Strafen vor:
Vergehen | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Abbiegen ohne zu blinken | 10 | 0 |
Beim Abbiegen falsch eingeordnet | 10 | 0 |
– mit Gefährdung anderer | 30 | 0 |
– mit Sachbeschädigung | 35 | 0 |
An Ampel mit Grünpfeil beim Rechtsabbiegen | – Grünpfeil missachtet – vor dem Abbiegen nicht angehalten – beim Abbiegen vorfahrtberechtigte Radfahrer/Fußgänger behindert – Unfall verursacht mit Fahrzeug, welches Vorfahrt hatte – Gefährdung von Radfahrern/Fußgängern, die Vorfahrt hatten |
10 70 100 120 150 |
Beim Linksabbiegen | – keine Gefährdung anderer – Gefährdung anderer – Sachbeschädigung |
20 70 85 |
(Source: Bußgeldkatalog, German traffic regulations)