Halten Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers in der Hand, entsteht häufig Chaos im Kopf: Wie sollen Sie die Raten für den Hauskredit weiterhin abbezahlen? Wie schnell finden Sie einen neuen Job? Doch ein Gedanke beruhigt Sie: “Zwar ist mein regelmäßiges Einkommen weggefallen, doch eine Abfindung steht mir allemal zu.”
Doch ist das wirklich so? Unter welchen Umständen erhalten Sie eine Abfindung? Gibt es eine Abfindungsformel, mit der Sie die Höhe Ihrer Abfindung berechnen können? Und wie viel behält der Staat durch die Besteuerung Ihrer Abfindung ein? In diesem Ratgeber klären wir alle Fragen rund um das Thema Abfindung.
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Wann bekommt man eine Abfindung?
Anders als landläufig angenommen, hat man bei einer Kündigung nicht automatisch Anspruch auf eine Abfindung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Entschädigung vom Arbeitgeber zu erhalten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in den meisten Fällen nicht.
Wie wird eine Abfindung berechnet?
Die Berechnung einer Abfindung erfolgt auf unterschiedliche Weisen. Im Allgemeinen spielen folgende Parameter eine Rolle:
- Länge der Betriebszugehörigkeit
- Konsequenzen des Arbeitsplatzverlustes für den Arbeitnehmer
- Rechtmäßigkeit der Entlassung
- Verhandlungsgeschick der Vertragspartner
Experten empfehlen in der Regel eine Pi-mal-Daumen-Formel, um die Abfindungshöhe abzuschätzen. Anhand dieser Formel wird beispielsweise das regelmäßige Bruttogehalt und die Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt.
In manchen Fällen wird auch das Lebensalter des Gekündigten bei der Berechnung der Abfindung berücksichtigt. Je nach Alter kann sich der Faktor erhöhen, was zu einer höheren Abfindung führt.
Die Berechnung der Abfindung bei einer Kündigung erfolgt nach § 10 Kündigungsschutzgesetz. Gemäß dieser Regelung beträgt die Abfindung maximal 12 Monatsverdienste. Bei Gekündigten, die das 50. Lebensjahr vollendet und mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit haben, oder das 55. Lebensjahr vollendet und mindestens 20 Jahre Betriebszugehörigkeit haben, erhöht sich der Betrag entsprechend.
Was bleibt von der Abfindung? Die endgültige Berechnung
Von allen Bürgern wird Geld eingesammelt, um bestimmte Staatsausgaben zu finanzieren. Dies geschieht unter anderem durch die Erhebung von Mehrwertsteuer und Lohnsteuer. Bei der Abfindung müssen ebenfalls Abzüge hingenommen werden. Die gute Nachricht ist, dass Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung keinen Anteil von der Abfindung verlangen. Anders verhält es sich mit der Lohnsteuer.
Diese wird auf Abfindungen erhoben. Daher müssen Sie bei der Berechnung Ihrer Abfindung damit rechnen, dass am Ende nicht der volle Betrag übrig bleibt.
Was hat es mit der Fünftelregelung auf sich?
Der Gesetzgeber berücksichtigt bei der Besteuerung von Abfindungen, dass es sich um außerordentliche Einkünfte handelt. Diese werden anders behandelt als das reguläre Einkommen. Hier kommt die sogenannte Fünftelregelung zum Einsatz. Dabei wird ein Fünftel der Abfindung auf das Jahreseinkommen angerechnet. Die Differenz zwischen der Steuerlast mit und ohne Abfindung wird mit fünf multipliziert. Dieser Betrag stellt die Einkommensteuer auf die Abfindung dar.
Berechnung der Abfindung mittels Rechner
Die Berechnung der Abfindung kann kompliziert sein, insbesondere aufgrund des Fachjargons. Doch Sie müssen nicht den Kopf in den Sand stecken. Es gibt diverse Online-Abfindungsrechner, die Ihnen bei der Berechnung der Abzüge behilflich sein können. Geben Sie einfach das Steuerjahr, Ihr Brutto-Jahresgehalt, die Höhe der Abfindung, etwaige Lohn- oder Entgeltersatzleistungen und Ihre Kirchenzugehörigkeit an. Mit diesen Informationen können Sie schnell ermitteln, wie viel Ihnen netto von der Abfindung bleibt.
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