Abkürzungen nach DIN 5008 – So schreiben Sie korrekt

Abkürzungen nach DIN 5008 – So schreiben Sie korrekt

Abkürzungen sind praktisch und helfen Lesern, Texte schneller zu erfassen. Doch auch in der Kürze sollten die Regeln der DIN 5008 befolgt werden, um korrekte und verständliche Abkürzungen zu verwenden. Erfahren Sie hier, worauf Sie achten sollten.

Wann steht nach Abkürzungen ein Punkt?

Nach DIN 5008 sollten Sie am Ende einer Abkürzung einen Punkt setzen, wenn die Abkürzung im Sprachgebrauch ungekürzt ausgesprochen wird. Ein Beispiel hierfür ist die Abkürzung “bzw.”, welche nicht als Buchstaben ausgesprochen wird, sondern als “beziehungsweise”. Daher muss am Ende ein Punkt stehen.

Bekannte Beispiele für Abkürzungen mit Punkt

Weitere Abkürzungen, bei denen ein Punkt gesetzt werden soll, sind:

  • ggf. = gegebenenfalls
  • inkl. = inklusive
  • max. = maximal
  • Mio. = Million
  • Tel. = Telefon
  • zzt. = zurzeit

Übrigens dient ein Abkürzungspunkt am Ende eines Satzes auch als Satzschlusspunkt. Nach DIN 5008 setzen Sie daher am Ende von Sätzen nur einen Punkt, auch wenn eine Abkürzung verwendet wurde.

Was gilt bei mehrteiligen Abkürzungen?

Mehrteilige Abkürzungen bestehen aus mehr als einem Wort, wobei hinter jedem Buchstaben ein Punkt steht. Ein bekanntes Beispiel ist die Abkürzung für “zum Beispiel”: “z. B.”. Weitere häufig verwendete mehrteilige Abkürzungen sind:

  • u. v. m. = und vieles mehr
  • u. a. = unter anderem
  • i. A. = im Auftrag
  • i. H. v. = in Höhe von
  • o. a. = oben angegebene
  • z. Hd. = zu Händen
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Nach DIN 5008 sollte nach jedem abgekürzten Wort ein geschütztes Leerzeichen stehen, um einen Zeilenumbruch zu verhindern. Mehrteilige Abkürzungen sollten am Anfang eines Satzes vermieden werden.

Von der Regel, dass jedes abgekürzte Wort einen Punkt erhält, gibt es Ausnahmen

Auch bei Abkürzungen gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Ein Beispiel hierfür ist die Abkürzung “usw.”, welche ausgesprochen als “und so weiter” mehrere Teile hat, jedoch nur am Ende einen Punkt enthält. Eine weitere Ausnahme ist die Abkürzung “usf.” für “und so fort”. Weitere Beispiele für mehrteilige Abkürzungen mit Schlusspunkt sind:

  • etc. = et cetera
  • ppa. = per procura

Abkürzungen, bei denen jeder einzelne Buchstabe ausgesprochen wird, haben nach DIN 5008 keinen Punkt und keine Leerzeichen zwischen den Abkürzungsgliedern. Beispiele hierfür sind:

  • Kfz = Kraftfahrzeug
  • Lkw = Lastkraftwagen
  • EDV = Elektronische Datenverarbeitung
  • GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Auch Abkürzungen, die wie selbstständige Wörter ausgesprochen werden, enthalten laut DIN 5008 keinen Punkt. Beispiele hierfür sind:

  • Azubi = Auszubildende/Auszubildender
  • NATO = North Atlantic Treaty Organization
  • UNO = United Nations Organization

Achten Sie darauf, dass solche Abkürzungen im Text nicht durch Silbentrennungen auseinandergerissen werden.

Abkürzungen in zusammengesetzten Wörtern

Verwenden Sie Abkürzungen in Zusammensetzungen mit anderen Wörtern, setzen Sie einen Bindestrich dazwischen. Die DIN 5008 empfiehlt einen geschützten Bindestrich, um einen Zeilenumbruch zu vermeiden.

Setzen Sie Abkürzungen mit Bedacht

Verwenden Sie in Ihrer Geschäftskorrespondenz nur Abkürzungen, die allgemein bekannt sind, wie “z. B.”. Setzen Sie Abkürzungen sparsam ein, um den Lesefluss nicht zu behindern. Bestimmte Wörter sollten jedoch abgekürzt werden, um eine “gestelzte Sprache” zu vermeiden. Zum Beispiel ist “Lkw” eine geläufige Abkürzung für “Lastkraftwagen”.

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Jetzt wissen Sie, wie Sie Abkürzungen laut DIN 5008 korrekt verwenden. Viel Spaß beim Schreiben!

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