Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen: Was Verkäufer bei eBay-Kleinanzeigen und mobile.de wissen sollten

Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen: Was Verkäufer bei eBay-Kleinanzeigen und mobile.de wissen sollten

Auto verkaufen ebay kleinanzeigen

Viele Verkäufer, die ihre Autos über Plattformen wie eBay-Kleinanzeigen oder mobile.de anbieten, wurden in letzter Zeit überraschenderweise vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. aus Augsburg abgemahnt.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

In den Abmahnungen wird darauf hingewiesen, dass der Verband Kenntnis davon erlangt hat, dass der Empfänger der Abmahnung in den letzten Monaten eine größere Anzahl von Fahrzeugen unter der gleichen Telefonnummer als private Angebote im Internet eingestellt hat. Beispiele dieser Fahrzeugangebote werden in den Schreiben angehängt.

Warum eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Laut dem Verband entspricht das Angebot von vielen Fahrzeugen im Internet nicht dem Verhalten eines privaten Anbieters. Normalerweise werden laut ihrer Ansicht in der Regel nicht mehr als 1 bis 2 Fahrzeuge pro Jahr privat verkauft.

Es wird betont, dass es unerheblich ist, ob ein Kfz-Handel angemeldet wurde. Der Verband kritisiert, dass der Abgemahnte es versäumt hat, die gewerbliche Natur seiner Angebote kenntlich zu machen, indem er sie korrekt als Händlerangebot in einem Verkaufsportal einstellt.

Die Rechtslage

Es ist nicht neu, dass private Angebote im Internet schnell als gewerblich angesehen werden können. Insbesondere für eBay gibt es umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema. Vereinfacht gesagt: Wer ständig und planmäßig auf einer Verkaufsplattform Produkte anbietet, gilt rechtlich als Gewerbetreibender. Bei eBay beispielsweise sprechen bereits 25 Verkäufe in drei Monaten für eine Gewerblichkeit. Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. ist jedoch der Ansicht, dass mehr als zwei Fahrzeugverkäufe pro Jahr problematisch sind.

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Wie wurde der Verband auf die Abgemahnten aufmerksam?

Der Verband überprüft über einen längeren Zeitraum hinweg Angebote auf Plattformen wie eBay-Kleinanzeigen und mobile.de. Dabei werden Angebote desselben Anbieters anhand der angegebenen Telefonnummer, in der Regel einer Handy-Nummer, identifiziert. Die Abmahnung wird daher auch an den Inhaber des Telefonanschlusses gesendet. Dies muss nicht zwangsläufig die Person sein, die die Fahrzeuge tatsächlich angeboten hat. Falls hier Abweichungen auftreten, empfiehlt es sich, dies dem Verband gegenüber klarzustellen.

Ist die Abmahnung berechtigt?

Ob eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. berechtigt ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Es kann nicht eindeutig gesagt werden, dass der Verkauf von mehr als zwei Fahrzeugen im Internet bereits auf gewerbliches Handeln hinweist.

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Verkäufer häufig Fahrzeuge für Dritte, wie Freunde, Familienmitglieder oder Nachbarn anbieten. Teilweise werden Fahrzeuge auch zum Zweck des Ankaufs und anschließenden Weiterverkaufs mit Gewinn erworben.

Auch wenn innerhalb eines Jahres viele Fahrzeuge verkauft wurden, die längere Zeit im Besitz des Verkäufers waren, kann die Abmahnung berechtigt sein.

Es ist erwähnenswert, dass der Verband in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände des Bundesamtes der Justiz eingetragen ist und somit abmahnen darf.

Reaktion auf eine Abmahnung

Zunächst sollte überprüft werden, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist.

Wenn Sie erwägen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, stellen Sie sicher, dass zu diesem Zeitpunkt keine Fahrzeugangebote mehr im Internet vorhanden sind. Einige Abgemahnte sind sich nicht bewusst, dass Fahrzeuge, die bei eBay-Kleinanzeigen eingestellt werden, auch automatisch auf mobile.de angeboten werden.

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist zu weitreichend und sollte unbedingt modifiziert werden. Wir wissen aus Erfahrung, dass der Verband auch abgegebene Unterlassungserklärungen überprüft und dann eine Vertragsstrafe verlangt.

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Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie niemals voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung.
  2. Zahlen Sie ohne Prüfung keine Gebühren.
  3. Suchen Sie zuerst rechtlichen Rat.

Über mich und meine Tätigkeit:

Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de täglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert seit über 20 Jahren mit über 3.000 Beiträgen auf ihrer gleichnamigen Internetseite über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Online-Präsenz.

Ich stehe Ihnen bundesweit auch kurzfristig telefonisch zur Verfügung. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erhalten haben, können Sie mich über die angegebenen Kontaktdaten problemlos erreichen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion “Nachricht senden” eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz