Abstammungsurkunde: Der Unterschied zur Geburtsurkunde und wo man sie beantragen kann

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Haben Sie sich schon einmal gefragt, was der Unterschied zwischen einer Abstammungsurkunde und einer Geburtsurkunde ist? Oder ob Ihre Abstammungsurkunde noch gültig ist? Keine Sorge, wir haben alle Antworten für Sie!

Wofür brauchte man früher eine Abstammungsurkunde?

Abstammungsurkunde

Früher wurde die Abstammungsurkunde benötigt, um wichtige Informationen über die leiblichen Eltern eines Kindes festzuhalten. Im Gegensatz zur Geburtsurkunde, die lediglich die Eltern eines Kindes angibt, gibt die Abstammungsurkunde Auskunft über die biologische Verwandtschaft. Dies war wichtig, um beispielsweise sicherzustellen, dass adoptierte Geschwister nicht heiraten.

Sind Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde das Gleiche?

Nein, sie sind nicht dasselbe. Abstammungsurkunden und Geburtsurkunden wurden je nach Antrag bis Ende 2008 benötigt. Die Wahl zwischen den beiden hing davon ab, ob das biologische Verhältnis zwischen zwei Personen für den Antrag relevant war.

Was ist der Unterschied zwischen Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde?

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Dokumenten besteht darin, dass die Geburtsurkunde lediglich die rechtliche Situation, nicht jedoch die biologische Verwandtschaft eines Kindes angibt. Bei einer Vaterschaftsanerkennung oder einer Adoption zeigt die Geburtsurkunde daher nicht die biologische, sondern nur die rechtliche Situation an. Um jedoch die biologische Verwandtschaft nachzuweisen, wird eine Abstammungsurkunde benötigt.

Ist meine Abstammungsurkunde noch gültig?

Leider nein. Abstammungsurkunden haben seit über 10 Jahren ihre Gültigkeit verloren. Doch keine Sorge, wenn Sie eine Abstammungsurkunde für einen Antrag benötigen, können Sie eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister beantragen.

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Wie bekomme ich eine Abstammungsurkunde?

Beantragung einer Abstammungsurkunde

Seit dem 01.01.2009 können keine neuen Abstammungsurkunden mehr beantragt werden. Stattdessen können Sie ganz einfach online den Nachfolger der Abstammungsurkunde beantragen. Dies gilt auch für die Beantragung einer Geburtsurkunde.

Wie viel kostet die Beantragung einer neuen Abstammungsurkunde?

Die Kosten für die Beantragung einer Abschrift aus dem Geburtsregister, die den Nachfolger der Abstammungsurkunde darstellt, belaufen sich auf etwa 10 bis 15 Euro. Ausländische Staatsbürger, die eine internationale Abstammungsurkunde benötigen, müssen gegebenenfalls mit höheren Kosten rechnen, abhängig vom Verwaltungsaufwand.

Falls Sie weitere Fragen oder Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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