Glückwunsch! Sie haben endlich Ihre Traumwohnung gefunden. Doch bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnen, könnte Ihnen eine Forderung des Vormieters begegnen: die Abstandszahlung. Aber was ist das überhaupt und ist diese Zahlung überhaupt erlaubt?
Abstandszahlung: Was ist das?
Die Abstandszahlung ist eine einmalige Zahlung, die der Nachmieter dem Vormieter leistet, um den Wohnraum zu übernehmen. Oft wird die Abstandszahlung verwendet, um den Vormieter dazu zu bewegen, früher auszuziehen. Aber ist das erlaubt?
Ist eine Abstandszahlung erlaubt oder nicht?
Früher waren Abstandszahlungen üblich, aber mittlerweile sind sie unzulässig. Der Deutsche Mieterbund (DMB) stellt klar, dass der Vormieter kein Geld verlangen darf, nur weil er termingerecht auszieht. Sie sollten sich daher nicht auf eine solche Forderung einlassen, egal wie sehr Sie die Wohnung möchten.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Es ist zulässig, dass der Nachmieter die Umzugskosten für den Vormieter übernimmt. Allerdings muss der Vormieter die angefallenen Kosten belegen und die Kostenübernahme muss vorab vereinbart werden.
Abstand versus Ablöse: Was ist der Unterschied?
Neben der Abstandszahlung ist oft auch von der Ablöse die Rede. Viele verstehen die beiden Begriffe fälschlicherweise als dasselbe. Doch es gibt einen Unterschied: Bei der Ablöse zahlt der Nachmieter dem Vormieter für Dinge, die er in der Wohnung zurücklässt, wie Einbauten oder Möbel.
Ein Beispiel für eine Ablösevereinbarung ist die Übernahme eines Einbauschranks. Der Vormieter erhält Geld für den Schrank und muss sich nicht um den Ausbau kümmern, während der Nachmieter einen passenden Schrank zu einem vergünstigten Preis erhält.
Ablöse für die Möbel: Das sollten Mieter beachten
Wenn Sie Möbel oder Einrichtungsgegenstände übernehmen möchten, achten Sie darauf, dass der Kaufpreis dem tatsächlichen Zeitwert entspricht. Dieser setzt sich aus verschiedenen Faktoren wie dem Zustand und dem Alter des Möbelstücks zusammen.
Wichtig: Wenn der Kaufpreis mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert liegt, ist der Vertrag unzulässig und Sie können das zu viel gezahlte Geld zurückfordern.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, eine Ablöse für Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu übernehmen, die nicht Ihrem Geschmack entsprechen. Die Ablöse ist Verhandlungssache zwischen Vormieter und Nachmieter und es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme.
Vermeiden Sie unzulässige Forderungen und setzen Sie auf Ihr Wissen als Mieter. So können Sie sich ganz ohne Abstandszahlungen und unliebsame Überraschungen auf Ihre neue Traumwohnung freuen.