Adäquanztheorie – Alles, was du wissen musst!

Adäquanztheorie – Alles, was du wissen musst!

Die Adäquanztheorie im Schadensrecht wird oft mit der Äquivalenztheorie verwechselt. Doch wie unterscheiden sie sich voneinander und welche Rolle spielt die Adäquanztheorie bei der Begrenzung der Ersatzpflicht eines Schädigers? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Adäquanztheorie wissen musst!

Adäquanztheorie und Äquivalenztheorie im Vergleich

Die Äquivalenztheorie besagt, dass eine Handlung und der daraus resultierende Schaden dann kausal zueinander stehen, wenn der Schaden nicht entfiele, wenn man die Handlung wegdenkt (conditio sine qua non). Jedoch geht diese Theorie oft zu weit, weshalb die Adäquanztheorie als Ergänzung zum Einsatz kommt. Nach der Adäquanztheorie liegt ein Kausalzusammenhang vor, wenn zwischen der Handlung des Schädigers und dem entstandenen Schaden ein direkter, ursächlicher und angemessener Zusammenhang besteht. Unwahrscheinliche oder ungewöhnliche Verhaltensweisen werden dabei außer Acht gelassen. Im Strafrecht wird die Adäquanztheorie auch als “objektive Zurechenbarkeit” bezeichnet.

Anwendung der Adäquanztheorie

Die Adäquanztheorie findet vor allem im Schadensrecht und im Versicherungsrecht Anwendung. Im Schadensrecht begrenzt sie die Ersatzpflicht eines Schädigers, während sie im Strafrecht dafür sorgt, dass der Täter nur dann bestraft wird, wenn ihm die Tat objektiv zurechenbar ist.

Beispiele für die Adäquanztheorie

Um die Adäquanztheorie besser zu verstehen, betrachten wir zwei Beispiele:

  1. Ein Schädiger schlägt mit einem Schlagstock auf den Kopf seines Opfers und verursacht eine Gehirnerschütterung. Sowohl nach der Äquivalenztheorie als auch nach der Adäquanztheorie ist der Schlag kausal für die Gehirnerschütterung.

  2. Ein Autofahrer kollidiert mit einem Fahrradfahrer, der daraufhin vom Fahrrad stürzt und sich das Bein bricht. Hier besteht ein adäquat kausaler Zusammenhang zwischen der Handlung des Autofahrers und der Verletzung des Fahrradfahrers. Doch nun soll der Fahrradfahrer ins Krankenhaus gebracht werden, doch der Rettungswagen gerät auf dem Weg dorthin in einen Verkehrsunfall und der Fahrradfahrer bricht sich auch noch einen Arm. Zwischen dem Autofahrer und dem Verkehrsunfall des Rettungswagens besteht jedoch kein adäquater kausaler Zusammenhang, da der Autofahrer nicht mit diesem Folgeergebnis rechnen musste.

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Die Adäquanztheorie ist also ein wichtiges Konzept im Schadensrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht, um den Kausalzusammenhang zwischen einer Handlung und einem Schaden zu bestimmen.

Adäquanztheorie
Kausalität

Jetzt kennst du die wichtigsten Grundlagen der Adäquanztheorie. Nutze dieses Wissen, um die rechtlichen Aspekte bei Schäden besser zu verstehen und informiere dich bei Bedarf weiter darüber!