Ein Umzug kann ziemlich stressig sein. Doch sobald du und deine Sachen in den neuen vier Wänden angekommen seid, sehnt man sich nach Entspannung. Leider gibt es jedoch noch eine Reihe von Aufgaben zu erledigen, wie zum Beispiel die Mitteilung deiner neuen Adresse an verschiedene Institutionen und Behörden. Teilweise ist dies sogar verpflichtend und muss innerhalb einer bestimmten Frist erledigt werden. Aber keine Sorge! Mit unserer Checkliste vergisst du keine wichtigen Empfänger für die Mitteilung deiner Adressänderung.
Wo muss ich überall meine Adresse ändern bei einem Umzug?
Es gibt einige Behörden, bei denen du dich verpflichtend ummelden musst. Als erstes solltest du das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Dort musst du deine neue Anschrift innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug verpflichtend anmelden. Ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro. Vergiss nicht deinen Personalausweis und die Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter mitzubringen. Du erhältst dann eine amtliche Meldebescheinigung, die du bei anderen Stellen vorlegen kannst, um deine Adressänderung zu beurkunden.
Weitere Institutionen, die über deine Adressänderung informiert werden sollten, können je nach Zuständigkeit variieren.
Wichtige Stellen für deine Adressänderung
Einwohnermeldeamt
- Gebühren: ca. 20 €
- Frist: zwei Wochen nach Umzug
Finanzamt
- Gebühren: keine
- Frist: spätestens mit der nächsten Steuererklärung
KfZ-Zulassungsstelle
- Gebühren: 20 bis 50 €
- Frist: keine
Ummeldung der Hundesteuer
- Gebühren: bis ca. 30 €
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Umzug
Gas-, Wasser- und Stromanbieter
- Gebühren: individuell ggf. bei Anbieterwechsel
- Frist: am Umzugstag oder kurz vor dem Umzug
Telefon- und Internetanbieter
- Gebühren: bis zu 80 €
- Frist: vor dem Umzug
Weitere Stellen, denen du deine neue Adresse mitteilen solltest
Sobald du die Pflichtstellen informiert hast, solltest du zeitnah auch allen anderen Stellen, für die du postalisch erreichbar sein solltest, deine neue Anschrift mitteilen. Das betrifft vor allem Institutionen, mit denen du vertraglich verbunden bist. Eine einfache Möglichkeit ist die Beantragung eines Nachsendeantrags bei der Post. Dadurch wird dir für einen Zeitraum von 6-12 Monaten deine Post nachgesendet. Auf Wunsch informiert die Post auch direkt die Absender über deine neue Anschrift. Natürlich funktioniert dies nur, wenn die Absender während des Nachsendezeitraums Post an dich schicken.
Hier sind einige weitere Stellen, denen du deine neue Adresse mitteilen solltest:
- Bank
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Agentur für Arbeit
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (erfolgt meist mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt)
- Mobilfunkanbieter
- Berater (z.B. Finanzberater, Steuerberater, Anwalt)
- Verlage (z.B. bei bestehenden Zeitungs-Abos)
- Kundenkarten
- Öffentlicher Nahverkehr (z.B. wenn du eine Abo-Karte hast)
- Online-Shops und Versandhäuser
- Domainverwalter
- Soziale Netzwerke
- Vereine und Clubs, in denen du Mitglied bist (z.B. Fitnessstudio, Sportverein)
- KfZ-Werkstatt
- Arbeitgeber
- Ärzte
- Kindergarten/ Schule
- Kindergeldstelle
- Hochschule
- BAFöG-Amt oder Bundesverwaltungsamt
So teilst du deine neue Adresse mit
In den meisten Fällen reicht eine formlose, schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail aus. Falls du unsicher bist, rufe am besten kurz bei der jeweiligen Stelle an und erkundige dich nach den genauen Bedingungen. Viele Stellen bieten auch auf ihrer Webseite ein Online-Formular zur Adressänderung an. Gebe zusätzlich gegebenenfalls deine Kundennummer, Kontodaten oder Steuernummer an, je nachdem, wo die Ummeldung erfolgt.
Ein Beispiel für ein Schreiben könnte wie folgt aussehen:
Dein Name
Deine aktuelle Anschrift
Name des Vertragspartners/ der Behörde
Adresse
Betreff: Adressänderung wegen Umzugs
Kunden- oder Vertragsnummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben teile ich Ihnen meine neue Anschrift mit. Bitte senden Sie ab dem xx.xx.xxxx jeglichen Schriftverkehr an diese Adresse!
Die neue Anschrift lautet:
Deine neue Anschrift
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Name
Was brauche ich, um meine Adresse zu ändern?
Die benötigten Unterlagen für die Änderung deiner Anschrift können je nach Behörde oder Institution unterschiedlich sein. Die offizielle Webseite der Gemeinde enthält in der Regel Informationen zu den erforderlichen Unterlagen. Es ist wichtig, dass du dich daran hältst. Wenn du unsicher bist, frage am besten telefonisch nach.
Versorgungsbetriebe benötigen in der Regel die Zählerstände aus deiner alten Wohnung am Tag des Auszugs. Bei anderen Vertragspartnern reicht häufig ein formloses Schreiben oder eine kurze Mitteilung per E-Mail aus.
Falls weitere Unterlagen erforderlich sind, werden sich die entsprechenden Stellen bei dir melden. Du kannst also erstmal durchatmen und abwarten.
Wann muss ich mich ummelden?
Die offizielle Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt deines neuen Wohnortes muss spätestens zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Das Gleiche gilt auch für deinen Hund, falls du einen hast.
Die Ummeldung bei Versorgungsbetrieben solltest du möglichst vor dem Auszug erledigen. Spätestens am Umzugstag musst du die aktuellen Zählerstände an die entsprechenden Betriebe durchgeben. Aber keine Panik! Solltest du bereits umgezogen sein, kannst du die Zählerstände auch nachreichen. Die neuen Nachmieter oder dein ehemaliger Vermieter gewähren dir in diesem Fall sicherlich Einlass ins Haus. Andernfalls werden deine Stromkosten von deinem Anbieter geschätzt, was unter Umständen recht teuer werden kann.
Dem Finanzamt musst du deine neue Anschrift spätestens mit der nächsten Steuererklärung mitteilen. Falls du selbstständig bist, ist es ratsam, dies etwas früher zu erledigen, da dir vom neuen Finanzamt eine neue Steuernummer zugewiesen wird.
Für alle anderen Stellen gibt es keine offiziellen Fristen. Es wird jedoch empfohlen, sich zeitnah und vollständig um die Adressänderungen zu kümmern, um Probleme zu vermeiden.
Banken und einige andere Institutionen können deine neue Anschrift auch anfordern, wenn sie dich auf postalischem Weg nicht erreichen können, weil du ihnen deine neue Adresse nicht mitgeteilt hast. Du musst dann die Kosten für die Auskunft tragen, was vermieden werden kann.
Fazit
Die Adressänderung nach einem Umzug ist wichtig, aber du musst dich nicht verrückt machen. Die verpflichtende Ummeldung beim Einwohnermeldeamt sowie bei Versorgungs- und Telekommunikationsbetrieben steht an erster Stelle. Sobald diese informiert sind, hast du genügend Zeit, um andere Stellen über deinen Umzug zu informieren. Ein Nachsendeantrag bei der Post macht die Sache noch einfacher. Die Post sendet dir dann für 6-12 Monate deine Post nach und informiert auf Wunsch auch die Absender über deine neue Anschrift. Ansonsten kannst du deine Adressänderung bei anderen Stellen mit einem formlosen Schreiben bekanntgeben. Warte jedoch nicht zu lange, da sonst teure Rücksendungen drohen können.
Ein Umzug kann ziemlich stressig sein. Doch sobald du und deine Sachen in den neuen vier Wänden angekommen seid, sehnt man sich nach Entspannung. Leider gibt es jedoch noch eine Reihe von Aufgaben zu erledigen, wie zum Beispiel die Mitteilung deiner neuen Adresse an verschiedene Institutionen und Behörden. Teilweise ist dies sogar verpflichtend und muss innerhalb einer bestimmten Frist erledigt werden. Aber keine Sorge! Mit unserer Checkliste vergisst du keine wichtigen Empfänger für die Mitteilung deiner Adressänderung.
Wo muss ich überall meine Adresse ändern bei einem Umzug?
Es gibt einige Behörden, bei denen du dich verpflichtend ummelden musst. Als erstes solltest du das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Dort musst du deine neue Anschrift innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug verpflichtend anmelden. Ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro. Vergiss nicht deinen Personalausweis und die Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter mitzubringen. Du erhältst dann eine amtliche Meldebescheinigung, die du bei anderen Stellen vorlegen kannst, um deine Adressänderung zu beurkunden.
Weitere Institutionen, die über deine Adressänderung informiert werden sollten, können je nach Zuständigkeit variieren.
Wichtige Stellen für deine Adressänderung
Einwohnermeldeamt
- Gebühren: ca. 20 €
- Frist: zwei Wochen nach Umzug
Finanzamt
- Gebühren: keine
- Frist: spätestens mit der nächsten Steuererklärung
KfZ-Zulassungsstelle
- Gebühren: 20 bis 50 €
- Frist: keine
Ummeldung der Hundesteuer
- Gebühren: bis ca. 30 €
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Umzug
Gas-, Wasser- und Stromanbieter
- Gebühren: individuell ggf. bei Anbieterwechsel
- Frist: am Umzugstag oder kurz vor dem Umzug
Telefon- und Internetanbieter
- Gebühren: bis zu 80 €
- Frist: vor dem Umzug
Weitere Stellen, denen du deine neue Adresse mitteilen solltest
Sobald du die Pflichtstellen informiert hast, solltest du zeitnah auch allen anderen Stellen, für die du postalisch erreichbar sein solltest, deine neue Anschrift mitteilen. Das betrifft vor allem Institutionen, mit denen du vertraglich verbunden bist. Eine einfache Möglichkeit ist die Beantragung eines Nachsendeantrags bei der Post. Dadurch wird dir für einen Zeitraum von 6-12 Monaten deine Post nachgesendet. Auf Wunsch informiert die Post auch direkt die Absender über deine neue Anschrift. Natürlich funktioniert dies nur, wenn die Absender während des Nachsendezeitraums Post an dich schicken.
Hier sind einige weitere Stellen, denen du deine neue Adresse mitteilen solltest:
- Bank
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Agentur für Arbeit
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (erfolgt meist mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt)
- Mobilfunkanbieter
- Berater (z.B. Finanzberater, Steuerberater, Anwalt)
- Verlage (z.B. bei bestehenden Zeitungs-Abos)
- Kundenkarten
- Öffentlicher Nahverkehr (z.B. wenn du eine Abo-Karte hast)
- Online-Shops und Versandhäuser
- Domainverwalter
- Soziale Netzwerke
- Vereine und Clubs, in denen du Mitglied bist (z.B. Fitnessstudio, Sportverein)
- KfZ-Werkstatt
- Arbeitgeber
- Ärzte
- Kindergarten/ Schule
- Kindergeldstelle
- Hochschule
- BAFöG-Amt oder Bundesverwaltungsamt
So teilst du deine neue Adresse mit
In den meisten Fällen reicht eine formlose, schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail aus. Falls du unsicher bist, rufe am besten kurz bei der jeweiligen Stelle an und erkundige dich nach den genauen Bedingungen. Viele Stellen bieten auch auf ihrer Webseite ein Online-Formular zur Adressänderung an. Gebe zusätzlich gegebenenfalls deine Kundennummer, Kontodaten oder Steuernummer an, je nachdem, wo die Ummeldung erfolgt.
Ein Beispiel für ein Schreiben könnte wie folgt aussehen:
Dein Name
Deine aktuelle Anschrift
Name des Vertragspartners/ der Behörde
Adresse
Betreff: Adressänderung wegen Umzugs
Kunden- oder Vertragsnummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben teile ich Ihnen meine neue Anschrift mit. Bitte senden Sie ab dem xx.xx.xxxx jeglichen Schriftverkehr an diese Adresse!
Die neue Anschrift lautet:
Deine neue Anschrift
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Name
Was brauche ich, um meine Adresse zu ändern?
Die benötigten Unterlagen für die Änderung deiner Anschrift können je nach Behörde oder Institution unterschiedlich sein. Die offizielle Webseite der Gemeinde enthält in der Regel Informationen zu den erforderlichen Unterlagen. Es ist wichtig, dass du dich daran hältst. Wenn du unsicher bist, frage am besten telefonisch nach.
Versorgungsbetriebe benötigen in der Regel die Zählerstände aus deiner alten Wohnung am Tag des Auszugs. Bei anderen Vertragspartnern reicht häufig ein formloses Schreiben oder eine kurze Mitteilung per E-Mail aus.
Falls weitere Unterlagen erforderlich sind, werden sich die entsprechenden Stellen bei dir melden. Du kannst also erstmal durchatmen und abwarten.
Wann muss ich mich ummelden?
Die offizielle Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt deines neuen Wohnortes muss spätestens zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Das Gleiche gilt auch für deinen Hund, falls du einen hast.
Die Ummeldung bei Versorgungsbetrieben solltest du möglichst vor dem Auszug erledigen. Spätestens am Umzugstag musst du die aktuellen Zählerstände an die entsprechenden Betriebe durchgeben. Aber keine Panik! Solltest du bereits umgezogen sein, kannst du die Zählerstände auch nachreichen. Die neuen Nachmieter oder dein ehemaliger Vermieter gewähren dir in diesem Fall sicherlich Einlass ins Haus. Andernfalls werden deine Stromkosten von deinem Anbieter geschätzt, was unter Umständen recht teuer werden kann.
Dem Finanzamt musst du deine neue Anschrift spätestens mit der nächsten Steuererklärung mitteilen. Falls du selbstständig bist, ist es ratsam, dies etwas früher zu erledigen, da dir vom neuen Finanzamt eine neue Steuernummer zugewiesen wird.
Für alle anderen Stellen gibt es keine offiziellen Fristen. Es wird jedoch empfohlen, sich zeitnah und vollständig um die Adressänderungen zu kümmern, um Probleme zu vermeiden.
Banken und einige andere Institutionen können deine neue Anschrift auch anfordern, wenn sie dich auf postalischem Weg nicht erreichen können, weil du ihnen deine neue Adresse nicht mitgeteilt hast. Du musst dann die Kosten für die Auskunft tragen, was vermieden werden kann.
Fazit
Die Adressänderung nach einem Umzug ist wichtig, aber du musst dich nicht verrückt machen. Die verpflichtende Ummeldung beim Einwohnermeldeamt sowie bei Versorgungs- und Telekommunikationsbetrieben steht an erster Stelle. Sobald diese informiert sind, hast du genügend Zeit, um andere Stellen über deinen Umzug zu informieren. Ein Nachsendeantrag bei der Post macht die Sache noch einfacher. Die Post sendet dir dann für 6-12 Monate deine Post nach und informiert auf Wunsch auch die Absender über deine neue Anschrift. Ansonsten kannst du deine Adressänderung bei anderen Stellen mit einem formlosen Schreiben bekanntgeben. Warte jedoch nicht zu lange, da sonst teure Rücksendungen drohen können.
Ein Umzug kann ziemlich stressig sein. Doch sobald du und deine Sachen in den neuen vier Wänden angekommen seid, sehnt man sich nach Entspannung. Leider gibt es jedoch noch eine Reihe von Aufgaben zu erledigen, wie zum Beispiel die Mitteilung deiner neuen Adresse an verschiedene Institutionen und Behörden. Teilweise ist dies sogar verpflichtend und muss innerhalb einer bestimmten Frist erledigt werden. Aber keine Sorge! Mit unserer Checkliste vergisst du keine wichtigen Empfänger für die Mitteilung deiner Adressänderung.
Wo muss ich überall meine Adresse ändern bei einem Umzug?
Es gibt einige Behörden, bei denen du dich verpflichtend ummelden musst. Als erstes solltest du das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Dort musst du deine neue Anschrift innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug verpflichtend anmelden. Ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro. Vergiss nicht deinen Personalausweis und die Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter mitzubringen. Du erhältst dann eine amtliche Meldebescheinigung, die du bei anderen Stellen vorlegen kannst, um deine Adressänderung zu beurkunden.
Weitere Institutionen, die über deine Adressänderung informiert werden sollten, können je nach Zuständigkeit variieren.
Wichtige Stellen für deine Adressänderung
Einwohnermeldeamt
- Gebühren: ca. 20 €
- Frist: zwei Wochen nach Umzug
Finanzamt
- Gebühren: keine
- Frist: spätestens mit der nächsten Steuererklärung
KfZ-Zulassungsstelle
- Gebühren: 20 bis 50 €
- Frist: keine
Ummeldung der Hundesteuer
- Gebühren: bis ca. 30 €
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Umzug
Gas-, Wasser- und Stromanbieter
- Gebühren: individuell ggf. bei Anbieterwechsel
- Frist: am Umzugstag oder kurz vor dem Umzug
Telefon- und Internetanbieter
- Gebühren: bis zu 80 €
- Frist: vor dem Umzug
Weitere Stellen, denen du deine neue Adresse mitteilen solltest
Sobald du die Pflichtstellen informiert hast, solltest du zeitnah auch allen anderen Stellen, für die du postalisch erreichbar sein solltest, deine neue Anschrift mitteilen. Das betrifft vor allem Institutionen, mit denen du vertraglich verbunden bist. Eine einfache Möglichkeit ist die Beantragung eines Nachsendeantrags bei der Post. Dadurch wird dir für einen Zeitraum von 6-12 Monaten deine Post nachgesendet. Auf Wunsch informiert die Post auch direkt die Absender über deine neue Anschrift. Natürlich funktioniert dies nur, wenn die Absender während des Nachsendezeitraums Post an dich schicken.
Hier sind einige weitere Stellen, denen du deine neue Adresse mitteilen solltest:
- Bank
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Agentur für Arbeit
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (erfolgt meist mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt)
- Mobilfunkanbieter
- Berater (z.B. Finanzberater, Steuerberater, Anwalt)
- Verlage (z.B. bei bestehenden Zeitungs-Abos)
- Kundenkarten
- Öffentlicher Nahverkehr (z.B. wenn du eine Abo-Karte hast)
- Online-Shops und Versandhäuser
- Domainverwalter
- Soziale Netzwerke
- Vereine und Clubs, in denen du Mitglied bist (z.B. Fitnessstudio, Sportverein)
- KfZ-Werkstatt
- Arbeitgeber
- Ärzte
- Kindergarten/ Schule
- Kindergeldstelle
- Hochschule
- BAFöG-Amt oder Bundesverwaltungsamt
So teilst du deine neue Adresse mit
In den meisten Fällen reicht eine formlose, schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail aus. Falls du unsicher bist, rufe am besten kurz bei der jeweiligen Stelle an und erkundige dich nach den genauen Bedingungen. Viele Stellen bieten auch auf ihrer Webseite ein Online-Formular zur Adressänderung an. Gebe zusätzlich gegebenenfalls deine Kundennummer, Kontodaten oder Steuernummer an, je nachdem, wo die Ummeldung erfolgt.
Ein Beispiel für ein Schreiben könnte wie folgt aussehen:
Dein Name
Deine aktuelle Anschrift
Name des Vertragspartners/ der Behörde
Adresse
Betreff: Adressänderung wegen Umzugs
Kunden- oder Vertragsnummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben teile ich Ihnen meine neue Anschrift mit. Bitte senden Sie ab dem xx.xx.xxxx jeglichen Schriftverkehr an diese Adresse!
Die neue Anschrift lautet:
Deine neue Anschrift
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Name
Was brauche ich, um meine Adresse zu ändern?
Die benötigten Unterlagen für die Änderung deiner Anschrift können je nach Behörde oder Institution unterschiedlich sein. Die offizielle Webseite der Gemeinde enthält in der Regel Informationen zu den erforderlichen Unterlagen. Es ist wichtig, dass du dich daran hältst. Wenn du unsicher bist, frage am besten telefonisch nach.
Versorgungsbetriebe benötigen in der Regel die Zählerstände aus deiner alten Wohnung am Tag des Auszugs. Bei anderen Vertragspartnern reicht häufig ein formloses Schreiben oder eine kurze Mitteilung per E-Mail aus.
Falls weitere Unterlagen erforderlich sind, werden sich die entsprechenden Stellen bei dir melden. Du kannst also erstmal durchatmen und abwarten.
Wann muss ich mich ummelden?
Die offizielle Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt deines neuen Wohnortes muss spätestens zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Das Gleiche gilt auch für deinen Hund, falls du einen hast.
Die Ummeldung bei Versorgungsbetrieben solltest du möglichst vor dem Auszug erledigen. Spätestens am Umzugstag musst du die aktuellen Zählerstände an die entsprechenden Betriebe durchgeben. Aber keine Panik! Solltest du bereits umgezogen sein, kannst du die Zählerstände auch nachreichen. Die neuen Nachmieter oder dein ehemaliger Vermieter gewähren dir in diesem Fall sicherlich Einlass ins Haus. Andernfalls werden deine Stromkosten von deinem Anbieter geschätzt, was unter Umständen recht teuer werden kann.
Dem Finanzamt musst du deine neue Anschrift spätestens mit der nächsten Steuererklärung mitteilen. Falls du selbstständig bist, ist es ratsam, dies etwas früher zu erledigen, da dir vom neuen Finanzamt eine neue Steuernummer zugewiesen wird.
Für alle anderen Stellen gibt es keine offiziellen Fristen. Es wird jedoch empfohlen, sich zeitnah und vollständig um die Adressänderungen zu kümmern, um Probleme zu vermeiden.
Banken und einige andere Institutionen können deine neue Anschrift auch anfordern, wenn sie dich auf postalischem Weg nicht erreichen können, weil du ihnen deine neue Adresse nicht mitgeteilt hast. Du musst dann die Kosten für die Auskunft tragen, was vermieden werden kann.
Fazit
Die Adressänderung nach einem Umzug ist wichtig, aber du musst dich nicht verrückt machen. Die verpflichtende Ummeldung beim Einwohnermeldeamt sowie bei Versorgungs- und Telekommunikationsbetrieben steht an erster Stelle. Sobald diese informiert sind, hast du genügend Zeit, um andere Stellen über deinen Umzug zu informieren. Ein Nachsendeantrag bei der Post macht die Sache noch einfacher. Die Post sendet dir dann für 6-12 Monate deine Post nach und informiert auf Wunsch auch die Absender über deine neue Anschrift. Ansonsten kannst du deine Adressänderung bei anderen Stellen mit einem formlosen Schreiben bekanntgeben. Warte jedoch nicht zu lange, da sonst teure Rücksendungen drohen können.
Ein Umzug kann ziemlich stressig sein. Doch sobald du und deine Sachen in den neuen vier Wänden angekommen seid, sehnt man sich nach Entspannung. Leider gibt es jedoch noch eine Reihe von Aufgaben zu erledigen, wie zum Beispiel die Mitteilung deiner neuen Adresse an verschiedene Institutionen und Behörden. Teilweise ist dies sogar verpflichtend und muss innerhalb einer bestimmten Frist erledigt werden. Aber keine Sorge! Mit unserer Checkliste vergisst du keine wichtigen Empfänger für die Mitteilung deiner Adressänderung.
Wo muss ich überall meine Adresse ändern bei einem Umzug?
Es gibt einige Behörden, bei denen du dich verpflichtend ummelden musst. Als erstes solltest du das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Dort musst du deine neue Anschrift innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug verpflichtend anmelden. Ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro. Vergiss nicht deinen Personalausweis und die Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter mitzubringen. Du erhältst dann eine amtliche Meldebescheinigung, die du bei anderen Stellen vorlegen kannst, um deine Adressänderung zu beurkunden.
Weitere Institutionen, die über deine Adressänderung informiert werden sollten, können je nach Zuständigkeit variieren.
Wichtige Stellen für deine Adressänderung
Einwohnermeldeamt
- Gebühren: ca. 20 €
- Frist: zwei Wochen nach Umzug
Finanzamt
- Gebühren: keine
- Frist: spätestens mit der nächsten Steuererklärung
KfZ-Zulassungsstelle
- Gebühren: 20 bis 50 €
- Frist: keine
Ummeldung der Hundesteuer
- Gebühren: bis ca. 30 €
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Umzug
Gas-, Wasser- und Stromanbieter
- Gebühren: individuell ggf. bei Anbieterwechsel
- Frist: am Umzugstag oder kurz vor dem Umzug
Telefon- und Internetanbieter
- Gebühren: bis zu 80 €
- Frist: vor dem Umzug
Weitere Stellen, denen du deine neue Adresse mitteilen solltest
Sobald du die Pflichtstellen informiert hast, solltest du zeitnah auch allen anderen Stellen, für die du postalisch erreichbar sein solltest, deine neue Anschrift mitteilen. Das betrifft vor allem Institutionen, mit denen du vertraglich verbunden bist. Eine einfache Möglichkeit ist die Beantragung eines Nachsendeantrags bei der Post. Dadurch wird dir für einen Zeitraum von 6-12 Monaten deine Post nachgesendet. Auf Wunsch informiert die Post auch direkt die Absender über deine neue Anschrift. Natürlich funktioniert dies nur, wenn die Absender während des Nachsendezeitraums Post an dich schicken.
Hier sind einige weitere Stellen, denen du deine neue Adresse mitteilen solltest:
- Bank
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Agentur für Arbeit
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (erfolgt meist mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt)
- Mobilfunkanbieter
- Berater (z.B. Finanzberater, Steuerberater, Anwalt)
- Verlage (z.B. bei bestehenden Zeitungs-Abos)
- Kundenkarten
- Öffentlicher Nahverkehr (z.B. wenn du eine Abo-Karte hast)
- Online-Shops und Versandhäuser
- Domainverwalter
- Soziale Netzwerke
- Vereine und Clubs, in denen du Mitglied bist (z.B. Fitnessstudio, Sportverein)
- KfZ-Werkstatt
- Arbeitgeber
- Ärzte
- Kindergarten/ Schule
- Kindergeldstelle
- Hochschule
- BAFöG-Amt oder Bundesverwaltungsamt
So teilst du deine neue Adresse mit
In den meisten Fällen reicht eine formlose, schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail aus. Falls du unsicher bist, rufe am besten kurz bei der jeweiligen Stelle an und erkundige dich nach den genauen Bedingungen. Viele Stellen bieten auch auf ihrer Webseite ein Online-Formular zur Adressänderung an. Gebe zusätzlich gegebenenfalls deine Kundennummer, Kontodaten oder Steuernummer an, je nachdem, wo die Ummeldung erfolgt.
Ein Beispiel für ein Schreiben könnte wie folgt aussehen:
Dein Name
Deine aktuelle Anschrift
Name des Vertragspartners/ der Behörde
Adresse
Betreff: Adressänderung wegen Umzugs
Kunden- oder Vertragsnummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben teile ich Ihnen meine neue Anschrift mit. Bitte senden Sie ab dem xx.xx.xxxx jeglichen Schriftverkehr an diese Adresse!
Die neue Anschrift lautet:
Deine neue Anschrift
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Name
Was brauche ich, um meine Adresse zu ändern?
Die benötigten Unterlagen für die Änderung deiner Anschrift können je nach Behörde oder Institution unterschiedlich sein. Die offizielle Webseite der Gemeinde enthält in der Regel Informationen zu den erforderlichen Unterlagen. Es ist wichtig, dass du dich daran hältst. Wenn du unsicher bist, frage am besten telefonisch nach.
Versorgungsbetriebe benötigen in der Regel die Zählerstände aus deiner alten Wohnung am Tag des Auszugs. Bei anderen Vertragspartnern reicht häufig ein formloses Schreiben oder eine kurze Mitteilung per E-Mail aus.
Falls weitere Unterlagen erforderlich sind, werden sich die entsprechenden Stellen bei dir melden. Du kannst also erstmal durchatmen und abwarten.
Wann muss ich mich ummelden?
Die offizielle Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt deines neuen Wohnortes muss spätestens zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Das Gleiche gilt auch für deinen Hund, falls du einen hast.
Die Ummeldung bei Versorgungsbetrieben solltest du möglichst vor dem Auszug erledigen. Spätestens am Umzugstag musst du die aktuellen Zählerstände an die entsprechenden Betriebe durchgeben. Aber keine Panik! Solltest du bereits umgezogen sein, kannst du die Zählerstände auch nachreichen. Die neuen Nachmieter oder dein ehemaliger Vermieter gewähren dir in diesem Fall sicherlich Einlass ins Haus. Andernfalls werden deine Stromkosten von deinem Anbieter geschätzt, was unter Umständen recht teuer werden kann.
Dem Finanzamt musst du deine neue Anschrift spätestens mit der nächsten Steuererklärung mitteilen. Falls du selbstständig bist, ist es ratsam, dies etwas früher zu erledigen, da dir vom neuen Finanzamt eine neue Steuernummer zugewiesen wird.
Für alle anderen Stellen gibt es keine offiziellen Fristen. Es wird jedoch empfohlen, sich zeitnah und vollständig um die Adressänderungen zu kümmern, um Probleme zu vermeiden.
Banken und einige andere Institutionen können deine neue Anschrift auch anfordern, wenn sie dich auf postalischem Weg nicht erreichen können, weil du ihnen deine neue Adresse nicht mitgeteilt hast. Du musst dann die Kosten für die Auskunft tragen, was vermieden werden kann.
Fazit
Die Adressänderung nach einem Umzug ist wichtig, aber du musst dich nicht verrückt machen. Die verpflichtende Ummeldung beim Einwohnermeldeamt sowie bei Versorgungs- und Telekommunikationsbetrieben steht an erster Stelle. Sobald diese informiert sind, hast du genügend Zeit, um andere Stellen über deinen Umzug zu informieren. Ein Nachsendeantrag bei der Post macht die Sache noch einfacher. Die Post sendet dir dann für 6-12 Monate deine Post nach und informiert auf Wunsch auch die Absender über deine neue Anschrift. Ansonsten kannst du deine Adressänderung bei anderen Stellen mit einem formlosen Schreiben bekanntgeben. Warte jedoch nicht zu lange, da sonst teure Rücksendungen drohen können.