Die AfD wird nun vom Verfassungsschutz als “Beobachtungsobjekt” geführt. Aber welche Voraussetzungen gibt es dafür und welche rechtlichen Folgen hat diese Entscheidung? In diesem Artikel geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was ist die Aufgabe des Bundesverfassungsschutzes?
Die Verfassungsschutzbehörden haben laut Gesetz die Aufgabe, Informationen zu sammeln und auszuwerten, insbesondere zu Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dabei geht es vor allem um die Beobachtung von Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischem Extremismus.
Welche Kategorien zur Einstufung gibt es?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet mögliche Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen in drei Kategorien ein. Der erste Schritt ist der Prüffall, bei dem vorgeprüft wird, ob genügend Anhaltspunkte für eine Beobachtung vorliegen. Wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung vorliegen, wird der Prüffall zum Verdachtsfall hochgestuft. Ab dieser Stufe darf der Verfassungsschutz die betreffende Gruppierung beobachten. Die dritte Stufe ist das Vorliegen einer gesicherten extremistischen Bestrebung.
Was bedeutet “beobachten” genau?
Bei den Beobachtungsobjekten der zweiten und dritten Stufe kann der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, wie zum Beispiel das Anwerben von Informanten aus dem Umfeld der Partei oder die Überwachung der Telekommunikation. Eine Beobachtung greift in die Grundrechte der Beobachteten ein, daher muss das BfV immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten.
Kann die AfD gegen diese Einstufung vorgehen?
Ja, die AfD kann die Justiz mit dem Fall befassen. Bereits Ende Januar hatte die Partei Eilanträge beim Verwaltungsgericht in Köln gestellt, um die Einstufung als Verdachtsfall und die öffentliche Information darüber zu verhindern. Ob und wann das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Entscheidung treffen würde, war damals nicht bekannt. Das Gericht hatte jedoch einen Hängebeschluss abgelehnt, mit dem der Verfassungsschutz an der Informationsweitergabe gehindert werden sollte. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage steht noch aus.
Ist trotzdem weiterhin Rechtsschutz möglich?
Ja, die AfD kann auch jetzt überprüfen lassen, ob sich der Verfassungsschutz dabei an Recht und Gesetz gehalten hat. Die ursprünglichen Eilanträge haben sich jedoch zumindest teilweise erledigt. Es müssten darum wohl neue Anträge bei Gericht gestellt werden. Das Gericht wird letztlich bewerten müssen, ob die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall tatsächlich vorliegen.