Aktive und passive Rechnungsabgrenzung leicht erklärt

Aktive und passive Rechnungsabgrenzung leicht erklärt

Abgrenzungen sind ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Sie ermöglichen eine genauere Darstellung der finanziellen Situation und sorgen für Vergleichbarkeit über verschiedene Geschäftsjahre hinweg. In diesem Artikel werden die aktive und passive Rechnungsabgrenzung erklärt.

Was sind Abgrenzungen und wieso werden sie gebildet?

Schweizer Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Einkommen und Ausgaben im Geschäftsjahr zu buchen, in dem sie anfallen. Um dennoch Aufwände und Erträge zu berücksichtigen, die sich auf mehrere Jahre erstrecken, werden Abgrenzungsbuchungen im Jahresabschluss vorgenommen. Es gibt zwei Arten von Abgrenzungen: aktive und passive.

Aktive Rechnungsabgrenzung

Bei der aktiven Rechnungsabgrenzung werden noch nicht erhaltene Erträge für das aktuelle Jahr oder bereits bezahlte Aufwände des nächsten Jahres erfasst. Beispiele dafür sind noch nicht ausgestellte Rechnungen, vorschüssig bezahlte Mieten und Abonnement- oder Mitgliederbeiträge für das neue Jahr. Ein Beispiel: Wenn ein Aufwand bereits für das Folgejahr bezahlt wurde, wird dieser durch die Buchung “Aktive Rechnungsabgrenzung an Aufwand” im aktuellen Jahr verkleinert.

Passive Rechnungsabgrenzung

Passive Rechnungsabgrenzungen werden gebildet, um noch nicht bezahlte Aufwände des aktuellen Jahres oder bereits erhaltene Erträge für das Folgejahr zu erfassen. Beispiele dafür sind Erlöse aus Abonnement-Modellen, Zinserträge sowie vorschüssig erhaltene Mieteinnahmen. Ein Beispiel: Wenn ein Ertrag bereits für das Folgejahr erhalten wurde, wird dieser durch die Buchung “Ertrag an passive Rechnungsabgrenzung” im aktuellen Jahr verkleinert.

Wann kann auf eine Abgrenzung verzichtet werden?

Das Bilden von Abgrenzungen ist in den meisten Fällen wichtig, doch bei kontinuierlich anfallenden Leistungen wie BVG- oder Sozialversicherungsbeiträgen kann darauf verzichtet werden, wenn kein enger Zusammenhang zwischen Aufwand und Ertrag besteht, die Höhe der Leistungen keinen wesentlichen Schwankungen unterliegt und sichergestellt ist, dass der Leistungsbezug über das gesamte Jahr verbucht ist.

LESEN  Die Rolle der Amin- und Phosphin-Gruppen in Oleylamin und Trioctylphosphin bei der Synthese von Kupferchalkogenid-Nanopartikeln

Bucht man die Abgrenzungen mit oder ohne Mehrwertsteuer?

Die Verbuchung der Abgrenzungen hängt von der Mehrwertsteuerpflicht des Unternehmens ab. Nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können sämtliche Positionen brutto abgrenzen. Unternehmen mit effektiver Abrechnung der Mehrwertsteuer müssen sowohl aktive als auch passive Rechnungsabgrenzungen netto (ohne Mehrwertsteuer) verbuchen. Unternehmen, die nach dem Saldosteuersatz abrechnen, müssen Aufwände brutto verbuchen, während Erträge netto verbucht werden.

Was passiert mit den Abgrenzungen im neuen Jahr?

Im neuen Jahr werden die Abgrenzungen, die im alten Jahr gebucht wurden, wieder aufgelöst, indem die Buchungssätze umgekehrt werden. Zum Beispiel wird eine aktive Rechnungsabgrenzung für einen bereits bezahlten Aufwand im alten Geschäftsjahr durch die Buchung “Aufwand an aktive Rechnungsabgrenzung” aufgelöst und der Aufwand im neuen Jahr verbucht.

Abschließend ist zu sagen, dass Abgrenzungen eine wichtige Rolle im Jahresabschluss spielen und dazu beitragen, dass das Finanzbild eines Unternehmens genauer dargestellt wird. Sie sind ein unverzichtbarer Teil der Buchhaltung und sollten entsprechend sorgfältig durchgeführt werden.