Alkohol und Drogen: Der erste Schritt zu Hilfe bei Sucht

Alkohol und Drogen: Der erste Schritt zu Hilfe bei Sucht

Sucht kann verschiedene Formen und Ausmaße annehmen. Viele Menschen stecken jahrelang in einem Teufelskreis und finden keinen Ausweg. Doch es gibt immer eine Möglichkeit, sich von Abhängigkeit und Suchtmitteln zu befreien. Volker Weissinger, Geschäftsführer des Fachverbandes Sucht in Bonn, betont, dass der Ausstieg immer möglich ist. Es bringt nichts, den Ausstieg zu verzögern, da Süchtige dadurch wichtige Lebenszeit verlieren, Beziehungen zerstören und den Job verlieren können. Hilfe zu suchen ist der erste und wichtige Schritt, um wieder zu sich selbst zu finden.

Telefonische Hilfsangebote

Telefonische Hilfsangebote bieten eine gute Möglichkeit, erste Informationen zu erhalten. Die anonyme Sucht- und Drogen-Hotline mit der Rufnummer 01805/313031 ist ein gemeinsames Angebot der Drogennotrufe aus verschiedenen Städten und steht unter der Schirmherrschaft der Bundesdrogenbeauftragten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln bietet ebenfalls ein Beratungstelefon an. Unter der Nummer 0221/892031 können Betroffene und Angehörige mit geschulten Psychologen oder Sozialarbeitern sprechen. Das Gespräch ist kostenlos und es spielt keine Rolle, wie lange es dauert.

Ambulante Beratungsstellen und Entzug

Viele Süchtige suchen als ersten Schritt eine ambulante Beratungsstelle auf. Es ist ratsam, vorher anzurufen und so schnell wie möglich einen Termin zu vereinbaren. In einem Gespräch wird dann die aktuelle Situation eingeschätzt und konkrete Maßnahmen werden festgelegt. In vielen Fällen ist ein Entzug notwendig, der sich auf die körperliche Entgiftung konzentriert. In der Regel wird der Entzug im Krankenhaus durchgeführt und dauert 7 bis 10 Tage. Es ist auch möglich, das Gespräch mit dem eigenen Arzt zu suchen, um sich in eine Klinik vermitteln zu lassen oder sich direkt an eine entsprechende Klinik zu wenden.

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Medizinische Rehabilitation

Nach einem Entzug steht meist eine medizinische Rehabilitation an, die je nach Schweregrad und Ausgangslage ambulant oder stationär durchgeführt werden kann. Allerdings ist in der Regel ein ärztliches Gutachten erforderlich, was zu einer Verzögerung der Entwöhnungsbehandlung führen kann. Die Wartezeit kann jedoch mit weiteren Gesprächen in ambulanten Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen überbrückt werden. Laut Weissinger leben mehr als die Hälfte der Betroffenen nach einer 8- bis 16-wöchigen stationären Reha abstinent.

Unterstützung für Angehörige und Freunde

Angehörige und Freunde sollten sich selbst helfen und sich auf ihr eigenes Leben konzentrieren. Dabei können ihnen Selbsthilfegruppen oder ambulante Beratungsstellen helfen. Es ist wichtig, dass sie ihre Gesundheit schützen und lernen, sich konsequent zu verhalten. Wenn sie ihr eigenes Leben leben, bringt dies auch ihre Angehörigen in Bewegung.

Bitte beachten Sie, dass im Jahr 2008 bundesweit mehr als 303.600 Süchtige ambulant behandelt wurden, während weitere rund 29.800 stationär behandelt wurden. Die meisten Patienten wurden wegen Alkoholsucht behandelt. Die Abhängigkeit von illegalen Drogen und Cannabis war ebenfalls ein häufiger Grund für die Behandlung. Glücksspiel und Medikamentensucht standen weniger im Vordergrund.

Weitere Informationen

Telefonische Hilfe und Beratung

  • Sucht- und Drogen-Hotline: 01805/313031 (rund um die Uhr, 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz)
  • Beratungstelefon der BZgA: 0221/892031 (Montag bis Donnerstag 10.00 bis 22.00 Uhr, Freitag bis Sonntag 10.00 bis 18.00 Uhr, kostenpflichtig)