Alle wichtigen Steuer-Infos zum Elterngeld

Alle wichtigen Steuer-Infos zum Elterngeld

Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen möchten. Es gleicht den Einkommensverlust des betreuenden Elternteils zum Teil aus. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zum Elterngeld, von den Voraussetzungen bis hin zur steuerlichen Behandlung.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen möchten und deshalb weniger arbeiten, haben einen Anspruch auf Elterngeld. Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wie zum Beispiel der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland, die Betreuung und Erziehung des Kindes im eigenen Haushalt und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 Stunden pro Woche). Das Einkommensgrenzen spielen in den meisten Fällen keine Rolle.

Beantragung des Elterngeldes

Die Beantragung des Elterngeldes ist ab dem Zeitpunkt der Geburt möglich und kann rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragsstellung erfolgen. Es ist daher wichtig, den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt zu stellen. Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt, wo man auch eine ausführliche Beratung erhält. In einigen Bundesländern kann das Elterngeld auch online über die Plattform “Elterngeld Digital” beantragt werden.

Höhe und Dauer der Zahlungen

Die genaue Höhe und Dauer der Zahlungen hängen von der gewählten Elterngeld-Variante ab. Es stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, wie das Basiselterngeld (300 – 1.800 Euro monatlich für 12 – 14 Monate), das ElterngeldPlus (150 – 900 Euro monatlich für 24 Monate) und der Partnerschaftsbonus (bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten). Als Alleinerziehende erhält man automatisch das Basiselterngeld für 14 Monate. Die Elterngeld-Monate können zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden.

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Einflussfaktoren auf die Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes wird unter anderem vom Netto-Einkommen vor und nach der Geburt abhängig gemacht. Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65% des Unterschiedsbetrags zwischen dem Netto-Einkommen vor und nach der Geburt. Wenn man nach der Geburt erwerbstätig ist und ein Einkommen hat, verringert das den Unterschiedsbetrag und somit auch die Höhe der Zahlung. Das Elterngeld ist abhängig vom Netto-Einkommen und kann auch von der gewählten Steuerklasse beeinflusst werden.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Das Elterngeld zählt zu den Lohnersatzleistungen und ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es den persönlichen Steuersatz beeinflusst und in der Steuererklärung angegeben werden muss. Wenn man mehr als 410 Euro Elterngeld in einem Jahr erhält, ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Eintragung im Mantelbogen der Steuererklärung

Das Elterngeld muss im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 2 unter “Einkommensersatzleistungen” eingetragen werden. Zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen bildet es den Gesamtbetrag, der in das entsprechende Feld eingetragen werden muss. Das Bundesministerium der Finanzen bietet online alle erforderlichen Steuerformulare, einschließlich des Mantelbogens, an.

FAQs zum Elterngeld

Im folgenden Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Elterngeld.

Mit diesen Informationen sind Sie bestens über das Elterngeld informiert und können Ihre Steuererklärung entsprechend vorbereiten. Denken Sie daran, dass die Informationen in diesem Artikel allgemein gehalten sind und keine individuelle Beratung ersetzen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Elterngeldstelle.