Alles klar mit Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag?

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag – was steckt dahinter? Lass uns einen Überblick über diese wichtigen Vertragswerke verschaffen.

Tarifvertrag

Tarifverträge sind die Mittel, die von Arbeitgebern und Gewerkschaften verwendet werden, um festzulegen, wie viel Urlaub ein Mitarbeiter hat, wie hoch der Lohn sein sollte und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in eine bestimmte Gehaltsstufe eingestuft zu werden, und so weiter.

Tarifverträge sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bindend. Das sogenannte Günstigkeitsprinzip gilt, das bedeutet, dass vom Tarifvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Das heißt, im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass ein Arbeitnehmer fünf Tage mehr Urlaub hat, als im Tarifvertrag vorgesehen ist. Aber umgekehrt kann im Arbeitsvertrag nicht festgelegt werden, dass ein Arbeitnehmer weniger Gehalt erhält als im Tarifvertrag vereinbart oder weniger Urlaubstage hat.

Fast alle Tarifverträge sind im Internet veröffentlicht. Du kannst den für dich relevanten Tarifvertrag entweder auf der Website deiner Gewerkschaft oder zumindest über Google finden. Sei aber vorsichtig und überprüfe, ob du den aktuellen Tarifvertrag deines Unternehmens aufrufst. Im Internet gibt es eine Vielzahl alter Verträge, also sei wachsam. Wenn du den Tarifvertrag nicht online findest, kannst du deine Gewerkschaft anrufen. Dort wird man dir weiterhelfen. Informationen darüber, ob ein Tarifvertrag allgemein verbindlich ist, erhältst du beim Ministerium für Arbeit und Soziales.

Betriebsvereinbarung

Während Tarifverträge auf überbetrieblicher Ebene abgeschlossen werden, haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene die Möglichkeit, Vereinbarungen zu treffen. Hier kommen Betriebsvereinbarungen ins Spiel, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen werden. Sie können Bestimmungen über Arbeitsverhältnisse, die Beendigung von Arbeitsverträgen und betriebliche Fragen enthalten. Betriebsvereinbarungen ermöglichen es dem Betriebsrat, an unternehmensbezogenen Entscheidungen mitzuwirken.

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Voraussetzung dafür ist, dass im Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht vorgesehen ist. Wenn dies der Fall ist, kann der Betriebsrat beispielsweise bei Fragen zu Arbeitsabläufen, Arbeitszeitregelungen oder vorübergehenden Änderungen der üblichen Arbeitszeiten mitbestimmen.

Wenn du wissen möchtest, welche Betriebsvereinbarungen in deinem Unternehmen gelten, kannst du dich an die Mitglieder des Betriebsrats wenden. Wenn du der Meinung bist, dass Probleme im Betrieb geregelt werden müssen, besprich mit dem Betriebsrat, ob dies mittels einer Betriebsvereinbarung möglich ist.

Arbeitsvertrag

Während Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sogenannte Kollektivverträge sind, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Gruppe aufeinandertreffen, gibt es eine Regelung, bei der nur der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer beteiligt sind – den Arbeitsvertrag.

Der Arbeitsvertrag wird individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt, wobei die gesetzlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Der Arbeitsvertrag regelt Fragen, die nur den einzelnen Mitarbeiter betreffen. Zum Beispiel kann dort festgehalten werden, wann das Arbeitsverhältnis beginnt, welche Aufgaben der Arbeitnehmer übernimmt und wie das Arbeitspensum aussieht.

Nimm dir Zeit und lies deinen Arbeitsvertrag in Ruhe durch. Du wirst erstaunt sein, welche Regelungen enthalten sind, von denen du vielleicht noch gar nichts wusstest. Wenn du einzelne Bestimmungen des Arbeitsvertrags nicht verstehst, können der Betriebsrat und die Gewerkschaft sicherlich zur Klärung beitragen.

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag: Fragen systematisch angehen

Lass dich nicht von den scheinbar undurchschaubaren Regelungen im Arbeitsrecht abschrecken, wenn du Fragen zu deinem Arbeitsverhältnis hast. Wie du gesehen hast, gibt es eine eigentlich nicht allzu komplizierte Struktur. Mit einer systematischen Herangehensweise und etwas Geduld wirst du die Antworten auf deine Fragen finden.

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Autor: Dr. Christoph Roos, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht in Bonn.