Hast du schon davon gehört? Die Niederlassungserlaubnis eröffnet dir viele Perspektiven und ermöglicht es dir, unbeschränkt mit deinen Familienangehörigen in Deutschland zu leben. Aber das ist noch nicht alles – du kannst auch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer arbeiten sowie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Nach dem Aufenthaltsgesetz giltst du als “Fachkraft”, wenn du einer der folgenden Gruppen angehörst:
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Personen mit akademischer Ausbildung und Inhaber einer Blauen Karte EU
- Internationale Forscher nach der Richtlinie (EU) 2016/801
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du besitzt seit 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach den entsprechenden Gesetzen.
- Dein Lebensunterhalt ist ohne öffentliche Mittel gesichert.
- Du hast mindestens 48 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
- Du hast einen Arbeitsplatz, der deiner Qualifikation entspricht.
- Du verfügst über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Erfüllst du die genannten Anforderungen? Dann vereinbare am besten einen Termin bei der für dich zuständigen Ausländerbehörde und stelle deinen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. In einigen Fällen können unter erleichterten Bedingungen Niederlassungserlaubnisse erteilt werden – dies gilt für Inhaber einer Blauen Karte EU, Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland, hochqualifizierte Fachkräfte und Selbstständige.
Die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
Wenn du eine Blaue Karte EU besitzt, kannst du auf Antrag eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Du musst seit mindestens 33 Monaten einer qualifizierten Beschäftigung mit Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung nachgehen. Zudem musst du über einfache Deutschkenntnisse verfügen und Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen können.
Die Niederlassungserlaubnis für Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland
Wenn du dein Studium oder deine Berufsausbildung erfolgreich in Deutschland abgeschlossen hast, gelten für dich Sonderbestimmungen für die Niederlassungserlaubnis. Du musst seit mindestens zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als “Fachkraft” besitzen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen.
Die Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte
In besonderen Fällen können hochqualifizierte Fachkräfte bereits ohne vorherigen Mindestaufenthalt eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Dafür musst du eine akademische Ausbildung nachweisen können und es muss angenommen werden, dass du dich in die deutschen Lebensverhältnisse integrieren kannst und dein Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe gesichert ist.
Die Niederlassungserlaubnis für Selbstständige
Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit besitzt, kannst du bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Dabei musst du nachweisen, dass du deine geplante Selbstständigkeit erfolgreich verwirklicht hast und dein Lebensunterhalt sowie der deiner Familienangehörigen in Deutschland dauerhaft gesichert sind.
Gehörst du keiner der oben genannten Gruppen an? Dann erfahre auf der BAMF-Website, was du tun kannst, um eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland zu erhalten.
Kosten
Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis ist mit Gebühren verbunden, die je nach Tätigkeitsgruppe variieren. Allgemein betragen die Kosten 113 Euro, für Selbstständige 124 Euro und für Hochqualifizierte 147 Euro.
Bildquelle: Originaler Artikel