Alles über die Zurückstellung der Einschulung

Alles über die Zurückstellung der Einschulung

Viele Eltern fragen sich, ob ihr Kind schon bereit für die Schule ist, nachdem es den Kindergarten abgeschlossen hat. In den meisten Fällen werden Sechsjährige automatisch zum Vorstellungstermin an der nächstgelegenen Grundschule eingeladen und müssen dann eingeschult werden. Aber wer trifft eigentlich die finale Entscheidung über die Einschulung oder eine mögliche Zurückstellung? Und was ist der Unterschied zwischen Muss-, Kann- und Darf-Kindern?

Muss-Kinder, Kann-Kinder und Darf-Kinder

Kinder, die bis zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt werden, müssen eingeschult werden. Diese Kinder werden als “Muss-Kinder” bezeichnet. Der genaue Stichtag variiert je nach Bundesland. “Kann-Kinder” werden am Stichtag selbst noch keine sechs Jahre alt, haben aber bis zum Ende des Jahres Geburtstag. “Darf-Kinder” werden erst im folgenden Jahr sechs. Eltern von Kann- oder Darf-Kindern haben die Möglichkeit, bei der Einschulung mitzureden und diese aktiv voranzutreiben, wenn sie dies wünschen. Eine Zurückstellung von bereits sechsjährigen Kindern ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gründe für eine Zurückstellung der Einschulung

Es kommt häufig vor, dass Kinder, die gerade erst sechs Jahre alt geworden sind, noch sehr verspielt und unkonzentriert sind. Viele Eltern machen sich dann Sorgen, ob die Einschulung vielleicht zu früh erfolgt und ob ihr Nachwuchs den anstrengenden Schulalltag schon bewältigen kann. Es ist hilfreich, das Kind beim Spielen oder Erledigen von Aufgaben genau zu beobachten, um den Entwicklungsstand einzuschätzen. Auch ein schwaches Selbstbewusstsein kann bei der Entscheidung über die Schulreife eine Rolle spielen. Wenn Eltern unsicher sind, sollten sie darüber nachdenken, ob ihr Kind an einem Probeunterricht teilnehmen kann, den viele Grundschulen anbieten. Generell sollten sowohl die körperliche als auch die geistige, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes berücksichtigt werden.

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Wer entscheidet über die Zurückstellung?

Eltern dürfen allein über eine Zurückstellung bei der Einschulung ihres Kindes nicht entscheiden. Wenn der sechste Geburtstag des Kindes nahe am Stichtag liegt, ist es ratsam, das Gespräch mit den Erziehern im Kindergarten und dem Kinderarzt zu suchen. Auch die schulischen Rahmenbedingungen sollten berücksichtigt werden. Gibt es die Möglichkeit, bei Bedarf in eine Vorschulklasse zu wechseln? Ab welcher Klasse werden Noten vergeben? Sind die ersten und zweiten Klassen möglicherweise zusammengelegt? Bei Zweifeln an der Schulfähigkeit kann der Erzieher einen Entwicklungsbericht erstellen, der darauf hinweist, dass das Kind noch nicht reif genug für die Einschulung ist und ein weiteres Jahr im Kindergarten förderlich sein kann. Ähnliche Empfehlungen können auch vom Kinderarzt ausgestellt werden. Anschließend muss auf jeden Fall der Vorstellungstermin in der Grundschule wahrgenommen werden. Eltern können dort auf die Unreife des Kindes hinweisen und ihre eigene Einschätzung äußern. Entscheidend ist jedoch das Ergebnis der Schuluntersuchung.

Zurückstellung – und dann?

Wenn die Zurückstellung der Einschulung genehmigt wird, darf das Kind ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen. Eltern und Erzieher sind jetzt gefragt, gemeinsam an den Schwachstellen des Kindes zu arbeiten und das zusätzliche Jahr optimal für Fördermaßnahmen zu nutzen. Besonders wichtig ist die Stärkung des Selbstvertrauens und das Knüpfen sozialer Kontakte. Ein ganzes Jahr bietet viel Zeit für persönliches Wachstum: Interessen können sich verändern, schüchterne Kinder lernen, aus sich herauszukommen, und unruhige Kinder finden Sicherheit und werden gelassener. Auch Unterstützung durch Kinderpsychologen oder Ergotherapeuten kann helfen, die Entwicklung weiter voranzutreiben. Eltern sollten regelmäßig mit den Erziehern im Kindergarten und dem Kinderarzt über die Fortschritte sprechen und sich Tipps geben lassen, wie sie ihr Kind fördern können.

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Und was passiert, wenn das Kind den Einschulungstest nicht besteht? Das klären wir im nächsten Artikel.

Jetzt aber nichts überstürzen! Eine Zurückstellung der Einschulung ist eine wichtige Entscheidung. Es ist ratsam, rechtzeitig mit dem Kindergarten und dem Kinderarzt zu sprechen, um ausreichend Zeit für Überlegungen zu haben und mögliche Gutachten zu besorgen.