Einbrüche in Wohnungen und Häuser sind schwerwiegende Verbrechen, die in Deutschland strafrechtlich geregelt sind. Trotz Alarmanlagen und Sicherheitsschlössern kann niemand eine vollständige Sicherheit vor Einbrüchen bieten. Wenn du Opfer eines Einbruchdiebstahls wirst, solltest du einige Punkte beachten, damit ein Großteil des Schadens von deiner Hausratversicherung abgedeckt wird.
Definition und Rechtslage
Ein Einbruch ist das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich, indem der Täter ein Hindernis oder eine Absicherung überwindet. Ein typisches Beispiel ist der Einbruch in eine Wohnung, bei dem Türen und Fenster gewaltsam überwunden werden. Das Ziel dabei ist, fremdes Eigentum zu stehlen.
Beachte: Wenn jemand in ein Haus oder eine Wohnung einsteigt, ohne die Absicht zu haben, etwas zu stehlen, kann dies den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen. Bei Einbruchdiebstählen kommt es also auf die Zueignungsabsicht des Täters an.
Strafrechtliche Konsequenzen
Für Einbruchdiebstahl gibt es verschiedene strafrechtliche Bestimmungen. Der besonders schwere Fall des Diebstahls, wie auch der Wohnungseinbruchdiebstahl, sind in § 243 Absatz 1 Nummer 1 und § 244 Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuches geregelt.
Gemäß § 243 Absatz 1 Nummer 1 StGB wird Einbruchdiebstahl mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Die Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Tat und dem Wert des gestohlenen Gutes.
§ 244 StGB stellt den Wohnungseinbruchdiebstahl unter Strafe. Hier beträgt die Freiheitsstrafe sechs Monate bis zu zehn Jahren. In minder schweren Fällen kann die Strafe drei Monate bis fünf Jahre betragen. Zusätzlich droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, wenn es sich um den Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung handelt.
Einbruchdiebstahl bei Autos
Auch bei Autos können Einbrüche stattfinden, indem Fenster eingeschlagen oder Schlösser aufgebrochen werden, um an Wertgegenstände zu gelangen. Die Teilkasko-Versicherung kann den Schaden für fest eingebaute Geräte, wie beispielsweise Onboard-Navis, übernehmen. Losen Gegenständen, die im Auto liegen, wird jedoch keine Aufmerksamkeit geschenkt. Wenn das Auto beschädigt wurde, um an die Wertgegenstände zu gelangen, werden diese Beschädigungen von der Teilkaskoversicherung ersetzt.
Schutz durch Hausratversicherung
In den meisten Fällen deckt die Hausratversicherung die Schäden, die durch Einbruchdiebstahl entstehen, ab. Es ist ratsam, nach dem Einbruch eine Liste aller gestohlenen und beschädigten Gegenstände anzufertigen und diese der Polizei und der Versicherung vorzulegen. Die Hausratversicherung deckt sowohl gestohlene Gegenstände als auch Beschädigungen an Fenstern und Türen ab. In einigen Fällen, in denen die Wohnung stark beschädigt ist und Reparaturen benötigt werden, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel.
Es gibt jedoch Situationen, in denen die Versicherung nicht zahlt, zum Beispiel, wenn das Opfer fahrlässig gehandelt hat, indem beispielsweise Fenster oder Türen gekippt wurden. Die Hausratversicherung erstattet auch keine Kosten, wenn der Täter den Schlüssel zur Wohnung durch fahrlässiges Verhalten erlangt hat.
Verjährung und Schadensmeldung
Für Einbruchdiebstahl gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist für den besonders schweren Diebstahl nach § 243 StGB beträgt fünf Jahre, während bei § 244 StGB eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gilt.
Wenn du Opfer eines Einbruchdiebstahls wirst, solltest du nicht nur die Versicherung, sondern auch umgehend die Polizei informieren. Die Polizei nimmt eine Strafanzeige auf, die für die Bearbeitung des Falls durch die Versicherung erforderlich ist. Es ist ratsam, Fotos von der verwüsteten Wohnung anzufertigen, um diese der Polizei und gegebenenfalls der Versicherung vorzulegen.
Es ist wichtig, die Wohnung nicht zu berühren oder zu verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wenn du bei deiner Ankunft bereits Anzeichen eines Einbruchs siehst, solltest du die Wohnung nicht betreten und die Polizei informieren.
Bei Fragen und rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl kannst du dich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.
Schütze dich vor Einbruchdiebstahl
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dich vor Einbruchdiebstahl zu schützen:
- Einbruchhemmende Fenster und Türen einbauen lassen
- Alarmanlagen oder Bewegungsmelder installieren
- Wertgegenstände in einem Safe aufbewahren
- Schlüssel nicht in der Nähe von Fenstern oder Türen aufbewahren
- Nachbarn informieren, wenn du längere Zeit abwesend bist, damit sie auf dein Haus aufpassen können
FAQ zum Thema Einbruchdiebstahl
Was ist Einbruchdiebstahl?
Einbruchdiebstahl ist eine Form des Diebstahls, bei dem der Täter in eine Wohnung, ein Haus oder ein Geschäft einbricht, um Wertsachen zu stehlen oder Sachbeschädigung zu verursachen.
Was sind die Voraussetzungen für Einbruchdiebstahl?
Um den Tatbestand des Einbruchdiebstahls zu erfüllen, muss der Täter in eine fremde, nicht öffentlich zugängliche Räumlichkeit eindringen, indem er eine verschlossene Tür, ein Fenster oder eine andere Einrichtung überwindet oder aufbricht. Zudem muss der Täter mit dem Vorsatz handeln, Wertsachen zu stehlen oder Sachbeschädigung zu verursachen.
Welche Strafe droht bei Einbruchdiebstahl?
Einbruchdiebstahl ist ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.
Wie kann man sich vor Einbruchdiebstahl schützen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor Einbruchdiebstahl zu schützen, wie den Einbau einbruchhemmender Fenster und Türen, die Installation von Alarmanlagen oder Bewegungsmeldern und die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen.
Was ist der Unterschied zwischen Einbruchdiebstahl und Diebstahl?
Beim Einbruchdiebstahl dringt der Täter gewaltsam in eine Räumlichkeit ein, um Wertsachen zu stehlen oder Sachbeschädigung zu verursachen. Beim Diebstahl hingegen werden Gegenstände entwendet, ohne dabei gewaltsam einzudringen.
Was ist der Unterschied zwischen Einbruchdiebstahl und Hausfriedensbruch?
Beim Einbruchdiebstahl handelt der Täter mit dem Vorsatz, Wertsachen zu stehlen oder Sachbeschädigung zu verursachen. Beim Hausfriedensbruch dringt der Täter in eine fremde Räumlichkeit ein, ohne den Vorsatz, etwas zu stehlen.
Was ist der Unterschied zwischen Einbruchdiebstahl und schwerem Bandendiebstahl?
Beim schweren Bandendiebstahl handelt es sich um Diebstähle, die von einer Bande von mindestens drei Personen begangen werden, um eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen. Beim Einbruchdiebstahl handelt der Täter alleine oder mit maximal einem Komplizen.
Mit diesen Informationen kannst du dich effektiv vor Einbruchdiebstahl schützen und im Falle eines Einbruchs richtig handeln.