Alles über ELStAM

Alles über ELStAM

Hast du dich jemals gefragt, was ELStAM ist und wie es funktioniert? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über ELStAM für Privatpersonen. ELStAM steht für “Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale” und ist ein Verfahren, bei dem dein Arbeitgeber deine steuerlichen Daten direkt von der Finanzverwaltung abruft. Keine Sorge, du musst keine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mehr vorlegen!

Erstmaliger Beschäftigungstermin / Arbeitgeberwechsel

Um das ELStAM-Verfahren nutzen zu können, benötigt dein Arbeitgeber lediglich dein Geburtsdatum und deine steuerliche Identifikationsnummer. Zusätzlich muss er wissen, ob es sich um dein Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit diesen Informationen ist er berechtigt, deine ELStAM abzurufen.

Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie zum Beispiel Steuerklassenwechsel oder Eintragung von Kinderfreibeträgen, ist das Finanzamt zuständig. Du musst die gewünschten Änderungen schnellstmöglich beim Finanzamt beantragen. Dies gilt auch, wenn sich deine Lebensverhältnisse ändern und die gespeicherten Daten nicht mehr aktuell sind.

Folgende Änderungen werden von der Meldebehörde durchgeführt:

  • Anschriftenänderungen
  • Änderungen im Zusammenhang mit kirchlichen Angelegenheiten
  • Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt, Adoption oder Tod

Die Bürgerämter der Städte und Gemeinden sind für diese Änderungen zuständig.

Welche Änderungen musst du dem Finanzamt mitteilen?

Bei Änderungen, die zu deinen Gunsten abweichen, musst du die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge umgehend durch das Finanzamt ändern lassen. Das betrifft zum Beispiel den Wechsel zur Steuerklasse 1 nach einer Trennung oder das Wegfallen der Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 im Laufe des Kalenderjahres.

Wenn sich deine persönlichen Verhältnisse ändern und sich dadurch dein Freibetrag zum Nachteil verändert, solltest du dies dem Finanzamt umgehend mitteilen. Du kannst die Änderungen auch papierlos über Mein ELSTER an dein zuständiges Finanzamt übermitteln.

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Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug in Ausnahmefällen

In bestimmten Ausnahmefällen stellt das Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus. Dies geschieht, wenn falsche ELStAM gespeichert sind und diese aus technischen Gründen nicht korrigiert werden können. Weiterhin erhalten Personen, die unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Bescheinigung.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vom Arbeitgeber verwendet werden muss, wenn sie ausgestellt wurde. Bei technischen Sperrungen wird die Bescheinigung solange gespeichert, bis die Daten berichtigt sind. Nach Wegfall der technischen Gründe wird die Sperre durch das Finanzamt aufgehoben.

Jetzt weißt du, wie ELStAM funktioniert und welche Schritte du unternehmen musst, um Änderungen vorzunehmen. Keine Sorge, das Finanzamt und die Meldebehörden kümmern sich um die Aktualisierung deiner Daten. Du kannst dich ganz auf deine Arbeit konzentrieren und musst keine Bescheinigungen mehr vorlegen.