Alles über Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Alles über Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind wichtige Themen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch welche Vorgaben, Rechte und Pflichten gibt es eigentlich? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.

Krankmeldung ohne formale Vorgaben

Für die Krankmeldung gibt es keine festen Vorgaben. Als Arbeitnehmer kannst du einfach im Unternehmen anrufen, eine E-Mail schreiben oder jemanden beauftragen, für dich Bescheid zu geben. Auch ein persönlicher Besuch beim Arbeitgeber ist möglich, wenn dein Gesundheitszustand es erlaubt.

Allerdings können Arbeitgeber bestimmte Formalitäten verlangen. Wenn zum Beispiel im Unternehmen keine permanenten E-Mail-Checks möglich sind, kann der Arbeitgeber vorschreiben, dass die Krankmeldung telefonisch erfolgen muss. In diesem Fall kannst du dich durch eine vertretende Person, zum Beispiel ein Familienmitglied, krankmelden lassen.

Krankmeldung

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 wird der “gelbe Schein” durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Dabei werden alle Krankheitsinformationen vom Arzt digital an die Krankenversicherungen übermittelt, die diese Daten dann an die Arbeitgeber weitergeben. Die Arbeitgeber müssen die Daten dann abrufen.

Weitere Details zur eAU findest du in diesem Artikel.

Krankmeldung vs. Krankschreibung

Es gibt einen Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung. Die Krankmeldung erfolgt durch den Arbeitnehmer selbst und informiert den Arbeitgeber lediglich über die Krankheit. Diese Meldung sollte auch dann erfolgen, wenn du zu krank bist, um zum Arzt zu gehen.

Die Krankschreibung hingegen wird vom Arzt ausgestellt, nachdem er dich untersucht hat. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kannst du dann beim Arbeitgeber vorlegen. Eine Krankschreibung muss spätestens ab dem 4. Tag der Krankheit vorgelegt werden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Krankschreibung

Im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung kann jedoch vereinbart werden, dass du bereits früher eine Krankschreibung vorlegen musst. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber sogar schon ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen, ohne Gründe angeben zu müssen. Dies geschieht meist, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass Arbeitnehmer die Regelung ausnutzen, um sich zusätzliche freie Tage zu verschaffen.

Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch vereinbaren, dass die Krankschreibung erst später erfolgt als am 4. Tag der Krankheit. Besonders in kleineren Unternehmen, in denen bürokratischer Aufwand vermieden werden soll, kommen solche Vereinbarungen vor. Für spätere Ansprüche ist es jedoch aus Sicht des Arbeitnehmers dennoch sinnvoll, die Arbeitsunfähigkeit ab dem 4. Tag durch einen Arzt bestätigen zu lassen.

Keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag

Viele Unternehmen verzichten bewusst darauf, dass Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Dadurch wird den Mitarbeitern der Gang zum Arzt erspart und langwierige Krankschreibungen werden vermieden.

Krankschreibung richtig melden

Die Krankmeldung erfolgt üblicherweise in der Personalabteilung oder beim direkten Vorgesetzten. Solange nichts anderes vereinbart ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Krankmeldung auch ohne ärztliches Attest anzuerkennen. Wenn der Arbeitgeber jedoch den Verdacht hat, dass ein Arbeitnehmer zu lax mit Krankmeldungen umgeht, muss er zunächst entsprechende Anweisungen formulieren, bevor er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Tag verlangen kann.

Manchmal liegt es am Unternehmen, manchmal an den Kollegen und manchmal hat man einfach keine Lust mehr auf seinen Job. Unzufriedene Mitarbeiter können sich in ihren Fehltagen niederschlagen. Denn wer geht schon gerne zur Arbeit, wenn scheinbar alles nervt – dann ist es besser, fernzubleiben.

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Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) im Fehlzeiten Report 2018 fehlten Mitarbeiter, die keinen oder nur wenig Sinn in ihrer Arbeit sehen, durchschnittlich 19,6 Tage im letzten Jahr. Im Vergleich dazu fehlten zufriedene Kollegen nur 9,4 Tage.

Verantwortung während der Krankmeldung

Wenn du aufgrund von Krankheit der Arbeit fernbleibst, musst du alles unterlassen, was deine Genesung verzögern könnte. Ein Besuch in der Apotheke oder im Supermarkt ist also möglich, solange dir der Arzt keine strikte Bettruhe verordnet hat. Ausgiebiges Feiern auf einer Party hingegen könnte deine Genesung verzögern. Davon solltest du also absehen, wenn du krank gemeldet bist.

Dies gilt unabhängig davon, ob du dich selbst krankgemeldet hast oder ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorliegt. Wenn du der Arbeit aufgrund von Krankheit fernbleibst, bist du in der Verantwortung, alles dafür zu tun, schnellstmöglich wieder gesund und arbeitsfähig zu werden.

Arbeitsplatz

Du kannst auch zum Arbeitsplatz zurückkehren, bevor die Krankschreibung oder Krankmeldung abgelaufen ist, und das auch ohne zusätzliche Bescheinigung vom Arzt. Anders als oft vermutet, bist du als Arbeitnehmer in dieser Situation trotzdem ganz normal unfall- und krankenversichert. Am besten kannst du selbst entscheiden, wann du wieder einsatzfähig bist und zum Arbeitsplatz zurückkehren kannst. Dein Urlaub bleibt erhalten, solange du deine Krankheit ordnungsgemäß meldest und bescheinigst.

Weitere Informationen dazu findest du in dem Artikel “Arbeiten trotz Krankschreibung”.

Während der Zeit der Krankmeldung hast du als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Während der ersten sechs Wochen erfolgt dies durch deinen Arbeitgeber. Anschließend übernimmt deine Krankenkasse und zahlt ein Krankengeld aus, welches jedoch maximal 70% deines letzten Bruttogehalts beträgt. Damit die Krankenkasse einspringt, musst du jedoch sechs Wochen lang durchgehend an derselben Krankheit erkrankt sein. Wenn zwischenzeitlich eine Genesung eintritt und du erneut an derselben Krankheit erkrankst, beginnt die Sechs-Wochen-Frist von Neuem.

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Jetzt kennst du alle wichtigen Vorgaben, Rechte und Pflichten rund um die Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Informiere dich gut und handle entsprechend, um im Krankheitsfall alles richtig zu machen und deine Genesung zu unterstützen.