Die monatliche Miete, Kreditraten oder andere wiederkehrende Zahlungen müssen regelmäßig beglichen werden. Für solche Fälle bietet sich ein Dauerauftrag an. Bei Strom- oder Telefonrechnungen wiederum ändert sich der Betrag jedes Mal. Für solche unregelmäßigen Zahlungen ist das Lastschriftverfahren die zuverlässigere Option.
Dauerauftrag für regelmäßige Zahlungen
Bei Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabständen und immer in gleicher Höhe fällig sind, ist ein Dauerauftrag sinnvoll. Sie können Ihrer Bank eine entsprechende Anweisung entweder persönlich unterschrieben oder über Ihr Online-Banking erteilen. Ein Dauerauftrag kann jederzeit widerrufen werden, es können jedoch Gebühren anfallen.
Wenn aufgrund eines Dauerauftrags eine Abbuchung von Ihrem Konto erfolgt, ist eine Rückbuchung durch Ihre Bank nicht mehr möglich, auch wenn der Zahlungsempfänger keinen Anspruch auf die Zahlung hat. In solchen Fällen müssen Sie den Zahlungsbetrag direkt vom Unternehmer zurückfordern, was unter Umständen auch gerichtliche Schritte erforderlich machen kann.
Lastschriftverfahren für unregelmäßige Zahlungen
Das Lastschriftverfahren eignet sich für Zahlungen, bei denen weder der Zeitpunkt noch der Betrag regelmäßig sind. Dabei erteilen Sie dem Unternehmen, von dem Sie eine Leistung in Anspruch nehmen, die Erlaubnis, die fälligen Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Diese Ermächtigung, auch Lastschriftmandat genannt, kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Zahlungen im Lastschriftverfahren werden nur noch als SEPA-Lastschrift durchgeführt und können für Zahlungen in Euro im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verwendet werden. Ihre Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass Ihr Konto für SEPA-Lastschriften von Zahlungsempfängern aus allen EWR-Mitgliedstaaten erreichbar ist. Bei der Erteilung des Lastschriftmandats müssen Sie lediglich Ihre IBAN angeben.
Kundenschutz bei SEPA-Lastschriften
Bei SEPA-Lastschriften sind Sie als Zahler auf drei Ebenen geschützt:
1. Vorabankündigung
Vor jeder SEPA-Lastschrift ist eine Vorankündigung erforderlich. Sie müssen rechtzeitig vor dem Einzug über den genauen Zeitpunkt und die Höhe der Abbuchung informiert werden. Die Vorankündigungsfrist beträgt in der Regel 14 Kalendertage. Wenn der Unternehmer regelmäßig einen festen Betrag einzieht, müssen Sie nur eine Zahlungsankündigung erhalten, in der der Betrag und die Häufigkeit des Einzugs angegeben werden.
2. Recht auf Erstattung
Als Zahler im Lastschriftverfahren haben Sie das Recht, innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung ohne Angabe von Gründen eine Erstattung des eingezogenen Betrags zu verlangen. Ihre Bank wird den erstatteten Betrag vom Zahlungsempfänger einfordern. Dieses Recht gilt jedoch nur, wenn der Einzug ordnungsgemäß autorisiert wurde. Es gibt bestimmte Fälle, in denen der Einzug nicht ordnungsgemäß autorisiert ist und Sie die Abbuchung sogar 13 Monate lang rückgängig machen lassen können.
3. Beschränkung von Lastschrifteinzügen
Sie haben die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge von Ihrem Konto generell zu blockieren oder einzuschränken. Sie können Ihre Bank anweisen, bestimmte Zahlungsempfänger von Lastschriften auszuschließen oder nur Einzüge bis zu einem bestimmten Betrag zuzulassen.
Lastschriftrückgabe
Wenn ein Dauerauftrag oder eine Lastschrift aufgrund unzureichender Kontodeckung nicht durchgeführt werden kann, fallen Gebühren an. Außerdem werden Ihnen seitens des Unternehmens Mahn- und Verzugskosten in Rechnung gestellt. Daher sollten Sie Daueraufträge und Lastschriftmandate nur dann erteilen, wenn Sie sicherstellen können, dass Ihr Konto immer ausreichend gedeckt ist. Andernfalls ist es ratsam, Einzelüberweisungen zu verwenden.
Jetzt haben Sie alle wichtigen Details über Lastschriften und Daueraufträge im Überblick. Verwenden Sie dieses Wissen, um Ihre Finanzen effizient zu verwalten und Zahlungen stressfrei abzuwickeln.