Hast du dich jemals gefragt, was “Produktehaftpflicht” bedeutet? Nun, lass mich dir das genau erklären. Das Produkthaftungsgesetz (PrHG) legt fest, dass Hersteller für Schäden haften, die durch einen Fehler ihres Produkts entstehen. Das bedeutet, dass sie auch dann verantwortlich sind, wenn sie keine Schuld an dem Fehler haben.
Warum ist Produktehaftpflicht wichtig?
Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für die Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden. Dabei gibt es einige Voraussetzungen:
- Das Produkt weist einen Fehler auf.
- Das Produkt wurde in den Verkehr gebracht.
- Der Produktschaden hat einen Schaden verursacht – es reicht nicht aus, dass das Produkt selbst beschädigt ist.
Wann gilt ein Produkt als fehlerhaft?
Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die von Verbrauchern berechtigterweise erwartete Sicherheit bietet. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die Präsentation des Produkts, der zu erwartende Gebrauch und der Zeitpunkt der Markteinführung. Hersteller müssen sowohl die entsprechenden Normen als auch den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik berücksichtigen.
Ein Fehler kann nicht nur bei der Entwicklung oder Herstellung des Produkts auftreten, sondern auch durch eine mangelhafte Gebrauchsanweisung oder ähnliches verursacht werden.
Welcher Schaden wird ersetzt?
Das Produkthaftungsgesetz deckt nur Schäden an Personen (Tod und Verletzung) sowie an Sachen ab, die für den privaten Gebrauch bestimmt und hauptsächlich privat genutzt werden. Schäden am Produkt selbst werden nach dem Vertragsrecht behandelt. Sachschäden bis zu CHF 900 müssen die Geschädigten selbst tragen.
Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag geltend gemacht werden, an dem die geschädigte Person Kenntnis von dem Schaden, dem Fehler und dem Hersteller erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Ansprüche aus der Produktehaftpflicht verfallen 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts. Diese Frist kann weder ausgesetzt noch unterbrochen werden. Die Produktehaftpflicht kann vertraglich weder beschränkt noch ausgeschlossen werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, wer der Hersteller ist, haftet ersatzweise der Lieferant oder Händler, wenn er nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Hersteller nennt.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung
Stell dir vor, ein Polizist bereitet sich morgens einen Kaffee zu, bevor er zur Arbeit geht. Plötzlich explodiert die Glaskanne der Kaffeemaschine und beschädigt seine Uniform und Brille. Die Produktehaftung deckt den Schaden an der Uniform nicht ab, da sie nicht für den privaten Gebrauch bestimmt ist.
Der Schaden an der Brille hingegen wird übernommen. Wenn die Brille beispielsweise 1500 Franken gekostet hat, kann der Polizist 600 Franken beanspruchen. Die restlichen 900 Franken fallen in seinen Selbstbehalt. Schäden an der Kaffeemaschine selbst werden nicht durch das Produkthaftungsgesetz geregelt, sondern unterliegen dem Gewährleistungsrecht.
Bundesgerichtsentscheide zur Produktehaftpflicht
Das Bundesgericht hat in verschiedenen Urteilen wichtige Entscheidungen zur Produktehaftpflicht getroffen. Zum Beispiel haften Hersteller nur für Schäden, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlgebrauch des Produkts entstehen. Für missbräuchliche Verwendung haften sie nicht.
Im Verfahren 4C_298/2006 entschied das Bundesgericht auch, dass die Geschädigte lediglich nachweisen musste, dass das Produkt einen Fehler aufweist. Ob es sich dabei um einen Konstruktions-, Fabrikations- oder Instruktionsfehler handelt, musste sie nicht beweisen.
Fazit
Produktehaftpflicht ist ein wichtiges Thema, das sowohl Hersteller als auch Verbraucher betrifft. Hersteller haften für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden, und Verbraucher haben das Recht auf Sicherheit und Schadenersatz. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, um im Falle eines Schadens angemessen reagieren zu können.