Alles was du über Arbeitslosengeld wissen musst!

Alles was du über Arbeitslosengeld wissen musst!

Bist du bereit, dein Expertenwissen über Arbeitslosengeld zu erweitern? In diesem Artikel werden wir alles besprechen, was du darüber wissen musst. Von der Antragstellung beim Arbeitsmarktservice bis zur Auszahlung des Geldes – hier findest du alle Informationen, die du brauchst.

Antrag stellen beim Arbeitsmarktservice

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, solltest du deinen Antrag so schnell wie möglich persönlich beim Arbeitsmarktservice stellen. Beachte, dass das Arbeitslosengeld erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt wird. Zuständig ist das Arbeitsmarktservice in dem Bezirk, in dem du deinen Wohnsitz oder deinen ständigen Aufenthalt hast. Den Antrag musst du zusammen mit einer Arbeitsbescheinigung abgeben, falls dein Arbeitgeber die An- und Abmeldung nicht elektronisch über das Internet abwickelt (ELDA).

Die Arbeitsbescheinigung

Die Arbeitsbescheinigung enthält Informationen über die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses, die Beendigungsart und Ansprüche wie Kündigungsentschädigung. Das Antragsformular mit den erforderlichen Dokumenten erhältst du vom AMS.

Wenn das Arbeitslosengeld nicht sofort ausgezahlt wird

Es gibt bestimmte Situationen, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, obwohl du grundsätzlich Anspruch darauf hast und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Zum Beispiel, wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch Resturlaub offen war, du eine Kündigungsentschädigung erhältst, eine Entgeltfortzahlungspflicht des ehemaligen Dienstgebers aufgrund einer Erkrankung besteht, du Kranken- oder Wochengeld beziehst oder dich im Ausland befindest, ohne nachweislich einen Arbeitsplatz zu suchen. Während des Ruhezeitraums bekommst du keine Leistungen, aber die Bezugsdauer wird nicht verkürzt. Es besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Arbeitslosengeld als Vorschuss auf Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung zu erhalten.

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Die Berechnung des Arbeitslosengeldes

Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 55% des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus den monatlichen Beitragsgrundlagen ergibt. In einigen Fällen erhältst du einen Ergänzungsbetrag, wenn der Grundbetrag niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz ist. Der Ergänzungsbetrag darf zusammen mit dem Grundbetrag nicht mehr als 60% des täglichen Nettoeinkommens betragen.

Familienzuschlag

Wenn du Kinder hast, werden sie bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt. Jede zuschlagsberechtigte Person erhält einen täglichen Familienzuschlag in Höhe von 0,97 Euro. Unter bestimmten Umständen kannst du auch einen Ergänzungsbetrag erhalten, falls der Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt. Der Ergänzungsbetrag darf zusammen mit dem Grundbetrag und den Familienzuschlägen insgesamt 80% des täglichen Nettoeinkommens nicht überschreiten.

Kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld verdienen?

Jede Erwerbstätigkeit muss dem AMS gemeldet werden. Wenn du dies nicht tust und bei einer nicht gemeldeten Tätigkeit erwischt wirst, wird angenommen, dass die Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze bezahlt wurde. Du verlierst dadurch nicht nur das Arbeitslosengeld für die Dauer der Tätigkeit, sondern musst auch mit einer Rückforderung für mindestens 4 Wochen rechnen. Du kannst bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne dass das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe gekürzt werden. Für das Jahr 2023 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 500,91 Euro brutto pro Monat.

Auszahlung des Arbeitslosengeldes

Das Arbeitslosengeld wird immer rückwirkend monatlich ausgezahlt, in der Regel um den 8. des Monats. Das Geld wird entweder auf dein Girokonto überwiesen oder per Post verschickt. Das Gleiche gilt für die Notstandshilfe.

Abfertigung und Arbeitslosengeld

Die Auszahlung einer Abfertigung hat keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.

Zeiten der Arbeitslosigkeit als Pensionszeiten

Für Personen, die vor dem 1.1.2005 das 50. Lebensjahr vollendet haben, gelten die Zeiten, in denen sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung. Für Menschen, die nach dem 1.1.1955 geboren wurden, werden die Zeiten, in denen sie Leistungen vom AMS beziehen, als Beitragszeiten auf dem Pensionskonto angerechnet. Die erworbenen Beitragszeiten während des Arbeitslosengeldbezugs werden mit 70% der Beitragsgrundlage bewertet, die für die Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogen wurde. Zeiten des Bezugs von Notstandshilfe werden mit 64,4% der Beitragsgrundlage bewertet.

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Beispiel: Wie viel geht aufs Pensionskonto?
Dein Einkommen Beitragsgrundlage für das Pensionskonto

  • Lohn oder Gehalt: 1.000 Euro -> 17,80 Euro pro Monat
  • Arbeitslosengeld: 700 Euro -> 12,46 Euro pro Monat
  • Notstandshilfe: 644 Euro -> 11,46 Euro pro Monat

Jetzt bist du bestens über das Arbeitslosengeld informiert und kannst dein Wissen bei Bedarf anwenden. Vergiss nicht, dem AMS alle Änderungen zu melden und die notwendigen Schritte für eine reibungslose Abwicklung zu unternehmen.