Alles, was du über Arbeitsrechtsschutz wissen musst

Alles, was du über Arbeitsrechtsschutz wissen musst

Bist du Angestellter oder Arbeitnehmer und hast Schwierigkeiten mit deinem Arbeitgeber, dem Dienstherren, dem Arbeitsamt oder der Rentenversicherung? Dann ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung genau das Richtige für dich! Diese Versicherung übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten bis zu einer bestimmten Summe und schützt dich vor finanzieller Belastung.

Wie funktioniert der Arbeitsrechtsschutz?

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet Unterstützung bei außergerichtlichen Mediationen, wie Konflikten bei der Arbeitszeitregelung, und auch bei gerichtlichen Streitfragen, einschließlich Klagen wegen Diskriminierung. Auch Auseinandersetzungen mit Behörden oder der Berufsgenossenschaft sind mit der Rechtsschutz-Police abgedeckt. Sogar die Kosten für eine Erstberatung zum Arbeitsvertrag oder einem Aufhebungsvertrag können von der Versicherung übernommen werden.

Typische Gründe, um den Arbeitsrechtsschutz in Anspruch zu nehmen, sind Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeitregelung und Urlaubsanspruch, Lohn- und Gehaltszahlungen, Betriebsrente und Arbeitslosengeldforderungen. Einige Versicherungen übernehmen auch die Kosten für private Arbeitgeber, wenn diese beispielsweise eine Haushaltshilfe oder einen Babysitter engagiert haben.

Wartezeit beachten

Bitte beachte, dass normalerweise eine 3-monatige Wartezeit zwischen dem Abschluss der Arbeitsrechtsschutzversicherung und der ersten Inanspruchnahme eingehalten werden muss. Kommt es vor Abschluss der Versicherung und innerhalb der Wartezeit zu einem Rechtsstreit, ist die Versicherung nicht verpflichtet, zu leisten. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig um den Arbeitsrechtsschutz zu kümmern. Einige Versicherer bieten zwar auch Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit an, allerdings ist die Prämie dafür höher.

Nicht alle Streitfälle werden übernommen

Nicht alle Streitfälle sind vom Versicherungsschutz abgedeckt. Kündigungen aufgrund einer Straftat fallen in der Regel nicht unter den Arbeitsrechtsschutz. Auch Rechtsstreitigkeiten, die bereits laufen oder angekündigt wurden, sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Nur wenige Versicherungsanbieter versichern ihre Kunden rückwirkend. Wenn sich ein Rechtsstreit bereits abzeichnet, muss die Versicherung nicht für Beratungen zahlen. Je nach Police können solche Services jedoch enthalten sein. Tarife, die die Leistung “Schadensregulierung nach der Folgeereignistheorie” beinhalten, gelten auch für Schadensfälle, die in der Vergangenheit liegen.

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Die Rechtsschutzversicherung übernimmt zudem nicht für jeden Rechtsstreit, der im Arbeitsleben entsteht. Kosten werden nur übernommen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Zudem wird vorab geprüft, ob der anstehende Prozess eine ausreichende Erfolgsaussicht hat. Ist der Fall von vornherein aussichtslos, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Daher ist es wichtig, das Kleingedruckte im Vertrag genau zu beachten oder einen Versicherungsberater hinzuzuziehen.

Kostenübernahme

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt alle wichtigen Kosten, die bei einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber entstehen. Dazu gehören Anwaltskosten (der Anwalt ist frei wählbar), Kosten für Gutachter oder Sachverständige, Zeugengelder, Kosten für das Gerichtsverfahren, Kosten für eine Mediation und die Kosten der Gegenseite (falls notwendig).

Die Deckungssumme, bis zu der die Kosten für den juristischen Prozess übernommen werden, variiert je nach Versicherer und Tarif. Wenn Streitigkeiten über mehrere Instanzen gehen oder sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, können die Kosten schnell steigen. Der Streitwert ist ebenfalls entscheidend für die Prozesskosten und wird für jedes Bundesland im Streitwertkatalog festgelegt. Daher sollte die Deckungssumme ausreichend hoch sein und mindestens 300.000 Euro pro Versicherungsfall betragen. Einige Versicherungen bieten auch eine unbegrenzte Kostenübernahme für unterschiedliche Streitfälle an.

Gewinner und Verlierer müssen zahlen

Im Arbeitsrechtsschutz müssen beide Parteien in der ersten Instanz ihre gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten selbst tragen, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit gewinnt oder verliert. Diese Regelung schützt den Arbeitnehmer im Falle einer Niederlage, bedeutet aber auch, dass er von Anfang an die Kosten für Anwalt, Verdienstausfall und andere Ausgaben selbst tragen muss. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung kannst du diesem Konflikt effektiv vorbeugen.