Ein Motorrad, ein Bus oder ein Auto können aus verschiedenen Gründen ab- oder umgemeldet werden. Der Vorgang ist dabei immer ähnlich, egal ob es um die Anmeldung oder die Abmeldung eines Fahrzeugs geht. Die Ab- oder Ummeldung kann in der Regel beim Bezirksamt, Gemeindeamt oder bei der zuständigen Zulassungsstelle erfolgen. Je nach Behörde ist es möglich, das Auto online abzumelden. Aber wann ist das überhaupt notwendig?
Abmeldung vom Kfz: Was ist hierbei zu beachten?
Wenn du dein Motorrad oder Auto stilllegst, umziehst oder den Halter wechselst, musst du es ab- oder ummelden. Du bist dazu verpflichtet, denn ohne die Mitteilung an die Zulassungsbehörde giltst du weiterhin als Halter und das Fahrzeug als angemeldet. Das bedeutet, dass weiterhin Steuern und Versicherungsbeiträge fällig werden.
Eine Abmeldung ist immer dann notwendig, wenn du das Fahrzeug verkaufen möchtest, es verschrotten lassen möchtest oder es vorübergehend nicht nutzen möchtest.
Wenn das Fahrzeug nur vorübergehend abgemeldet wird, kann das Kennzeichen für die Wiederinbetriebnahme für 12 Monate reserviert werden. In der Regel ist dies jedoch nur möglich, wenn das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle registriert ist. Bei einem Wohnortwechsel ist eine Reservierung meistens nicht möglich.
Wenn du umziehst, musst du dein Motorrad oder Auto ummelden. Du erhältst eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, in der deine neue Adresse eingetragen ist. Es ist nicht notwendig, das Kennzeichen zu tauschen. Du kannst das alte Kennzeichen behalten. Wenn du das Kennzeichen ändern möchtest, kann dies jedoch zur Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II führen.
Auto ab- oder ummelden: Was brauche ich dafür?
Um dein Auto ab- oder umzumelden, benötigst du verschiedene Unterlagen. Zur Abmeldung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Pass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Alle Kennzeichen des Fahrzeugs
- Verwertungsnachweis bei Verschrottung
- Wenn der Halter nicht selbst abmeldet: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Wenn jemand anderes das Auto für dich abmelden soll, benötigt die Person eine Vollmacht. Diese muss beim Termin ebenfalls mitgebracht werden. Fehlen Unterlagen, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. In diesem Fall musst du zur Zulassungsstelle gehen, um Ersatz für die fehlenden Unterlagen zu erhalten.
Nach der endgültigen Abmeldung darfst du das Fahrzeug weder im öffentlichen Straßenverkehr fahren noch im öffentlichen Straßenland abstellen.
Auto abmelden: Online richtig vorgehen
In der Regel ist es möglich, dass du dein Fahrzeug online abmeldest. Wenn du alle notwendigen Unterlagen zusammen hast, kannst du über das entsprechende Portal der zuständigen Behörde dein Auto online abmelden. Das gilt natürlich auch für Lkw, Busse oder Motorräder.
Der Sicherheitscode, der auf der Stempelplakette am Kennzeichen und im Fahrzeugschein vermerkt ist, muss online eingegeben werden. Die Identifikation erfolgt dann mit dem neuen Personalausweis und die Bezahlung über ein Bezahlsystem. Sobald die Ab- oder Ummeldung abgeschlossen ist, wirst du per Brief oder E-Mail informiert. Die Meldung an die Kfz-Versicherung sowie an die Zollverwaltung zwecks Steuern erfolgt automatisch.
Informiere dich bei den jeweiligen Dienstleistungsportalen der Kommunen und Städte, welche Vorgänge online möglich sind und ob du für bestimmte Schritte persönlich erscheinen musst.
Kosten für das Ab- und Ummelden
Die Kosten für das Ab- und Ummelden können von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein. Informiere dich bei der zuständigen Zulassungsstelle über die genauen Gebühren.
Wenn du diese Informationen beachtest, bist du bestens vorbereitet, dein Fahrzeug ab- oder umzumelden. Viel Erfolg und eine gute Fahrt!