Das Führungszeugnis ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihrer Bewerbungsunterlagen. Doch was genau ist ein Führungszeugnis und welche Unterschiede gibt es? In diesem Artikel erfährst du alles, was du darüber wissen musst.
Was ist ein Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem die Vorstrafen einer Person vermerkt sind. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen: das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis. Das einfache Zeugnis reicht in den meisten Fällen aus, es sei denn, es wird explizit ein erweitertes Führungszeugnis gefordert.
Wann werden Einträge ins Führungszeugnis gelöscht?
Einträge im Führungszeugnis werden nach einer bestimmten Tilgungsfrist automatisch gelöscht. Dabei werden nur Geldstrafen ab 91 Tagessätzen und Freiheitsstrafen über drei Monaten vermerkt. Verkehrsstraftaten und andere Straftaten werden jedoch immer im Führungszeugnis aufgeführt.
Einträge im Führungszeugnis – Infografik
Wie kommt man an ein Führungszeugnis?
Um ein Führungszeugnis zu erhalten, musst du einen Antrag beim Einwohnermeldeamt stellen. Dies kannst du persönlich tun und benötigst einen Ausweis oder Reisepass. Die Gebühr für den Antrag beträgt derzeit 13 Euro. Das ausgestellte Führungszeugnis kannst du entweder direkt an die Behörde weiterleiten (bei behördlichem Führungszeugnis) oder an den Arbeitgeber (bei Führungszeugnis für den Arbeitgeber).
Abschließende Worte
Zusammenfassend sind hier noch einmal die wichtigsten Punkte zum Führungszeugnis für dich:
- Einträge aus dem Bundeszentralregister werden nicht vollständig ins Führungszeugnis übernommen.
- Einträge werden nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht.
- Die Tilgungsfrist richtet sich nach der Schwere der Strafe.
- Gelöschte Vorstrafen gelten als nicht vorbestraft.
Falls du weitere Fragen zum Thema Führungszeugnis hast, stehen unsere kompetenten Anwälte für Strafrecht gerne für eine Erstberatung zur Verfügung. Sie können dir mit juristischem Rat zur Seite stehen und bei allen Anliegen helfen.