Alles, was du über Datenschutzerklärungen wissen musst

Alles, was du über Datenschutzerklärungen wissen musst

Du hast eine Website, einen Blog oder ähnliches und fragst dich, ob du eine Datenschutzerklärung benötigst? Und wenn ja, was genau muss in einer solchen Erklärung enthalten sein? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Gesetzliche Grundlagen: Auch eine private Homepage braucht eine Datenschutzerklärung

Egal ob private Homepage, Blog oder gewerbliche Website – jeder Betreiber ist dazu verpflichtet, eine Datenschutzerklärung bereitzustellen. So ist es auch im Telemediengesetz (TMG) festgelegt. Das Gesetz besagt, dass der Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informiert werden muss. Darunter fallen nicht nur offensichtliche persönliche Informationen wie Name, Wohnort oder E-Mail-Adresse, sondern auch die IP-Adresse des Nutzers oder die besuchten Seiten.

Drohende Konsequenzen bei fehlender Datenschutzerklärung

Eine fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärung kann als Wettbewerbsverstoß gewertet werden und zur Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen. Diese können Schadensersatz und Unterlassung fordern. Allerdings ist es für private Homepagebetreiber eher unwahrscheinlich, eine Abmahnung zu erhalten. Verbraucherverbände haben in erster Linie ein Interesse daran, die Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien von gewerblichen Anbietern zu kontrollieren. Dennoch sollten Betreiber von gewerblichen Websites sicherstellen, dass ihre Datenschutzerklärung den geltenden Anforderungen entspricht.

Was muss in der Datenschutzerklärung stehen?

In einer Datenschutzerklärung sollten zunächst die grundlegenden Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten festgehalten werden. Dazu gehören unter anderem die IP-Adresse der Nutzer, Zeitpunkt und Verweildauer auf der Webseite sowie die besuchten Seiten. Des Weiteren sollten Angaben zur Cookie-Nutzung gemacht werden. Cookies sind kleine Textdateien, die Informationen über das Nutzerverhalten speichern und die Benutzerfreundlichkeit erhöhen können. Außerdem sollten Analyse- und Statistikanwendungen wie Google Analytics und die Nutzung von Social-Media-Plugins explizit behandelt werden. Auch der Umgang mit Kontaktdaten und Interaktionsmöglichkeiten auf der Website sollten in der Datenschutzerklärung erklärt werden.

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Muster: Eine beispielhafte Datenschutzerklärung

Um dir den Einstieg zu erleichtern, haben wir ein Muster für eine Datenschutzerklärung erstellt. Diese beinhaltet Musterformulierungen für allgemeine Datenschutzhinweise, technische Aspekte wie Server-Logfiles, den Umgang mit personenbezogenen Daten, Cookie-Nutzung, Kontaktformular-Einbindung, Erhebung personenbezogener Daten mittels Kommentarfunktion, Abo-Optionen einer Website, Nutzung von Google Analytics sowie die Einbindung von Facebook-, Google-Plus- und Twitter-Plugins. Auch ein Newsletter-Angebot sowie das Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung werden behandelt.

Wo müssen die Datenschutzbestimmungen auf der Website untergebracht werden?

Das TMG schreibt vor, dass die Hinweise zum Datenschutz jederzeit vom Nutzer einsehbar sein müssen. Der Link zur Datenschutzseite sollte daher von jeder einzelnen Seite der Website aus erreichbar sein und eindeutig beschriftet sein, beispielsweise mit “Datenschutz” oder “Datenschutzerklärung”.