Alles, was du über den Basistarif in der privaten Krankenversicherung wissen musst!

Alles, was du über den Basistarif in der privaten Krankenversicherung wissen musst!

Eine private Krankenversicherung (PKV) bietet einen sogenannten Basistarif an, der für Privatversicherte in finanziellen Notlagen gedacht ist. Dieser Tarif ermöglicht es den Versicherten, von reduzierten Beiträgen zu profitieren und die Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenkassen. Hier erfährst du alles, was du über den Basistarif wissen musst.

Was ist der Basistarif?

Der Basistarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif, den alle PKVen anbieten müssen. Er erfüllt bestimmte Bedingungen, die folgendermaßen aussehen:

  • Die Leistungen des Basistarifs entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es gibt jedoch eine Einschränkung: Angehörige können nicht familienversichert werden.
  • Der Beitrag für den Basistarif darf höchstens so hoch sein wie der Krankenkassenhöchstbeitrag.
  • In finanziellen Notlagen wird der Beitrag halbiert. Im Bedarfsfall können Sozialamt, Agentur für Arbeit oder Jobcenter den Beitrag bezuschussen.
  • Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse, zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen, sind nicht erlaubt.
  • Eine Prüfung des Gesundheitszustands ist nur zulässig, um Daten für den Risikostrukturausgleich zwischen den Versicherungen zu erheben und darf nicht zu einer Erhöhung des Beitrags führen.
  • Es gibt keine Wartezeit beim Basistarif.
  • Der Versicherungsschutz beginnt erst mit Abschluss eines Versicherungsvertrags mit der PKV.

Zusätzlich müssen alle PKVen auch Tarifvarianten anbieten für Kinder und Jugendliche sowie für Personen, die beamtenrechtlich Anspruch auf Beihilfe haben und deren Angehörige.

Wer kann den Basistarif wählen?

Der Basistarif steht allen Menschen offen, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und Alter. Er muss folgenden Personengruppen gewährt werden:

  • Freiwillig gesetzlich Versicherten innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Wechselmöglichkeit von der freiwilligen gesetzlichen Versicherung in die private Versicherung.
  • Personen sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben. Sie können die Aufnahme in einen Basistarif verlangen, der nur ergänzend das absichert, was die Beihilfe nicht leistet.
  • Privat krankenversicherten Personen, deren Krankenversicherungsvertrag seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde.
  • Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, die nicht freiwillig gesetzlich versichert sind, die keinen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, und die bisher noch keine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.
LESEN  ADHS und Depression, Zwang, und Somatisierungsstörungen

Bereits privat Versicherte können in den Basistarif ihrer Versicherung wechseln, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise das Abschließen der Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009, das Erreichen des 55. Lebensjahres, der Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bezug von Leistungen der Sozialhilfe oder Bürgergeld.

Wie hoch ist der Beitrag im Basistarif?

Der Beitrag im Basistarif darf nicht höher sein als der Krankenkassenhöchstbeitrag, der aktuell bei 807,98 € monatlich liegt. Seit dem 21. Dezember 2012 gelten Unisextarife für neu abgeschlossene Verträge, das bedeutet, dass die Beitragshöhe nicht mehr nach Alter und Geschlecht variieren darf. Bestehende Verträge sind von dieser Regelung jedoch nicht betroffen.

Halbierung des Beitrags bei Hilfebedürftigkeit

Wenn der Versicherte aufgrund der Zahlung des Versicherungsbeitrags Hilfebedürftigkeit erleidet und Bürgergeld oder Sozialhilfe benötigt, wird der Beitrag im Basistarif um die Hälfte reduziert. Wenn der Versicherte auch den halbierten Beitrag nicht aufbringen kann, erhält er unter Umständen Zuschüsse vom Grundsicherungs- bzw. Sozialamt. Empfänger von Bürgergeld erhalten vom Jobcenter die Kosten des Basistarifs bis zur Höhe des halbierten Höchstbeitrags erstattet.

Versicherungswechsel und Altersrücklagen

Privatversicherte, die ihren Vertrag seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, haben das Recht, bei einem Wechsel ihrer Versicherung ihre Altersrücklagen teilweise mitzunehmen. Dies gilt bis zur Höhe der Rückstellungen, die sie im Basistarif angesammelt hätten. Die neue Versicherung muss sie zu den gleichen Bedingungen aufnehmen wie zu Beginn des privaten Krankenversicherungsvertrags, also ohne Aufschläge für zwischenzeitliche Erkrankungen und Risiken. Es kann jedoch eine Gesundheitsprüfung verlangt werden, wenn der Vertrag der neuen Versicherung Mehrleistungen enthält.

LESEN  Pflege-TÜV: Wie erkennt man ein gutes Pflegeheim?

Praxistipp und Hilfe

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) bietet eine Broschüre mit alternativen Versicherungstarifen für privat Versicherte in schwierigen finanziellen Situationen. Du kannst sie kostenlos unter www.pkv.de > Wissen > Krankenversicherung > Brancheneinheitliche Tarife herunterladen. Wenn du Fragen zum Versicherungsschutz hast, kannst du dich auch an das Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums wenden oder dich an die PKVen, Krankenkassen und Verbraucherberatungen wenden.

Verwandte Links