Alles, was du über den Geschäftsführer einer GmbH wissen musst

Alles, was du über den Geschäftsführer einer GmbH wissen musst

Die Position des GmbH-Geschäftsführers ist von großer Bedeutung für jedes Unternehmen. Doch welche Aufgaben hat ein Geschäftsführer eigentlich? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese Position auszufüllen? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über den GmbH-Geschäftsführer wissen musst.

Bestellung des GmbH-Geschäftsführers

Die Bestellung eines Geschäftsführers erfolgt durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung. Dabei kann es ein, zwei oder auch mehrere Geschäftsführer geben. Der neue Geschäftsführer vertritt die GmbH ab seiner Einberufung sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich.

Voraussetzungen für den GmbH-Geschäftsführer

Laut GmbHG dürfen nur natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, Geschäftsführer einer GmbH werden. Juristische Personen wie andere Unternehmen können diese Position nicht übernehmen. Minderjährige sind ebenfalls von der Geschäftsführerposition ausgeschlossen. Personen, die wegen Insolvenzdelikten oder Betrug und Veruntreuung rechtskräftig verurteilt wurden, dürfen innerhalb der nächsten fünf Jahre keine GmbH-Geschäftsführer werden. Vor der Bestellung muss der Geschäftsführer beim Notar eine Erklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.

Gesellschafter-Geschäftsführer vs. Fremdgeschäftsführer

Ein Geschäftsführer kann entweder selbst Anteilseigner (Gesellschafter-Geschäftsführer) der GmbH sein oder als Angestellter (Fremdgeschäftsführer) von ihr beschäftigt werden. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hat eine Doppelfunktion: Er kann sowohl an den Beschlussfassungen als Gesellschafter teilnehmen als auch diese Beschlüsse als Geschäftsführer umsetzen. Ein Geschäftsführer mit mehr als 50% der Stimmanteile wird auch als “beherrschender Geschäftsführer” bezeichnet. Im Gegensatz dazu ist ein Fremdgeschäftsführer an Weisungen gebunden und gilt oft nicht als selbständig tätig.

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Der GmbH-Geschäftsführervertrag

Vor Beginn seiner Tätigkeit muss der Geschäftsführer einer GmbH einen Geschäftsführervertrag abschließen, idealerweise schriftlich. Dieser Vertrag regelt die Einzelheiten der Anstellung, je nachdem, ob der Geschäftsführer als Arbeitnehmer oder im Rahmen eines Dienstvertrags angestellt ist. Neben den üblichen Punkten, wie Reisekosten und Dienstwagen, sollten auch spezifische Regelungen im Vertrag festgehalten werden.

Gehalt des GmbH-Geschäftsführers

Die Höhe des Gehalts eines GmbH-Geschäftsführers ist oft ein Streitpunkt. Das Gehalt muss angemessen sein, um den Vorgaben der Finanzbehörde zu entsprechen. Dabei werden Vergleichswerte aus der Branche und der Unternehmensgröße herangezogen. Auch die einzelnen Gehaltsbestandteile spielen eine Rolle.

Insichgeschäfte des GmbH-Geschäftsführers

Grundsätzlich darf ein Geschäftsführer keine Verträge mit sich selbst abschließen, außer bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten. In der Praxis werden Geschäftsführer von dieser Regel oft befreit, um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Eine Befreiung von dieser Regelung sollte jedoch im Dienstvertrag festgehalten werden.

Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers

Die Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem die Weisungsgebundenheit. Ist der Geschäftsführer weisungsfrei und selbständig, besteht keine Sozialversicherungspflicht. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern werden auch der Anteil an der Gesellschaft und die Stimmrechte berücksichtigt. Im Zweifelsfall kann ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden.

Aufgaben und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers

Die zentralen Aufgaben des Geschäftsführers einer GmbH sind die Verwirklichung des Geschäftszwecks, die Unterstützung bei der Erreichung der Unternehmensziele und die Verwaltung des Unternehmensvermögens. Der Geschäftsführer vertritt die GmbH sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und muss der GmbH keinen Schaden zufügen.

Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Ein GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich, wenn er seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Dabei unterscheidet man zwischen Innenhaftung gegenüber der GmbH und den Gesellschaftern sowie Außenhaftung gegenüber Dritten. Die Position des Geschäftsführers kann also mit Risiken verbunden sein.

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Abberufung des GmbH-Geschäftsführers

Die Tätigkeit des Geschäftsführers kann befristet oder unbefristet festgelegt werden. Bei befristeten Verträgen bedarf es nach Ablauf der Frist keiner weiteren Kündigung. Die Abberufung erfolgt durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung und erfordert zusätzlich eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung.

GmbH ohne Geschäftsführer

Sollte die GmbH plötzlich ohne Geschäftsführer dastehen, wird in der Regel eine Notgeschäftsführung bestimmt. Dabei gelten bestimmte Regeln.

Geschäftsführerwechsel bei der GmbH

Ein Geschäftsführerwechsel erfordert eine notarielle Beurkundung und muss dem Registergericht gemeldet werden. Damit sind auch Kosten verbunden, beispielsweise für den Notar und das Registergericht.

Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz eines GmbH-Geschäftsführers hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Position in der GmbH. Das Anstellungsverhältnis und die Organstellung müssen nicht beendet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Treuhänder des Geschäftsführers den Vertrag kündigt.