Du hast schon immer davon geträumt, dein eigenes Unternehmen zu gründen? Dann könnte der Gründungszuschuss eine interessante Option für dich sein. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über diese Form der finanziellen Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss dient der Sicherung deines Lebensunterhaltes und deiner sozialen Absicherung während der Phase nach der Existenzgründung. Er kann neben anderen öffentlichen Mitteln zur Förderung von Existenzgründungen gewährt werden. Allerdings handelt es sich beim Gründungszuschuss um eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, bevor du deine selbständige Tätigkeit aufnimmst. Es gibt jedoch Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen.
- Deine selbständige Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt und führt zur Beendigung deiner Arbeitslosigkeit. Das bedeutet, dass du mindestens 15 Stunden pro Woche dafür aufwendest.
- Du hast deine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung deiner selbständigen Tätigkeit dargelegt, zum Beispiel durch Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Vorbereitungskursen.
- Die Tragfähigkeit deiner Existenzgründung muss von der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. Dafür benötigst du eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer.
Dauer und Höhe des Gründungszuschusses
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. In den ersten sechs Monaten erhältst du einen Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung deines Lebensunterhaltes sowie monatlich 300 EUR zur sozialen Absicherung. In den weiteren neun Monaten kannst du ebenfalls monatlich 300 EUR zur sozialen Absicherung erhalten, wenn du eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachweisen kannst.
Der Gründungszuschuss kann längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze für die Altersrente gezahlt werden. Ab dem Folgemonat entfällt der Anspruch.
Antragstellung und weiterführende Informationen
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du vor Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit den Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen, die auch den Antragsvordruck ausgibt. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzt, um alle Details zu klären.
Solltest du deine selbständige Tätigkeit aufgeben und erneut arbeitslos werden, melde dich bitte unverzüglich bei deiner Agentur für Arbeit. Es besteht die Möglichkeit, sich sowohl persönlich als auch online arbeitslos zu melden.
Weitere Informationen und Hilfen zur Gründung einer selbständigen Existenz findest du bei den Agenturen für Arbeit sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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