Abschreibungen sind ein wichtiger Bestandteil eines Unternehmens, um den Wertverlust von Vermögensgegenständen zu berücksichtigen. Es gibt verschiedene Methoden, um langfristige Abschreibungen durchzuführen, darunter die lineare und degressive Abschreibung.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes verteilt. Die jährlich abgeschriebenen Beträge dienen als Betriebsausgaben. Die Dauer der Abschreibung richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Das Bundesministerium der Finanzen hat Abschreibungstabellen veröffentlicht, die als Richtlinien dienen. Diese basieren auf Erfahrungswerten und sind jedoch nicht rechtlich bindend.
Berechnung des Abschreibungswerts
Für die Berechnung der Abschreibungshöhe gilt folgende Regel: Wenn ein Unternehmer eine Maschine für 42.000 Euro kauft und von einer betrieblichen Nutzungsdauer von 6 Jahren ausgeht, ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 7.000 Euro. Nach 6 Jahren beträgt der Restwert 0 Euro. Wenn die Maschine weiterhin im Betrieb genutzt wird, bleibt ein Buchwert von 1 Euro als Erinnerungswert in der Bilanz.
Beispielrechnung für lineare Abschreibung
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
---|---|---|
0 | 42.000,00 Euro | 42.000,00 Euro |
1 | 7.000,00 Euro | 35.000,00 Euro |
2 | 7.000,00 Euro | 28.000,00 Euro |
3 | 7.000,00 Euro | 21.000,00 Euro |
4 | 7.000,00 Euro | 14.000,00 Euro |
5 | 7.000,00 Euro | 7.000,00 Euro |
6 | 7.000,00 Euro | 0,00 Euro |
Die degressive Abschreibung
Im Gegensatz zur linearen Abschreibung führt die degressive Abschreibungsmethode zu anfangs höheren Abschreibungsbeträgen, die jedoch von Jahr zu Jahr geringer werden. Die Berechnung erfolgt nur im ersten Jahr auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. In den folgenden Jahren basiert sie auf dem sinkenden Restbuchwert des Vermögensgegenstandes. Ein wesentlicher Unterschied zur linearen Abschreibung besteht darin, dass am Ende der Nutzungsdauer in einigen Fällen ein Restbuchwert verbleibt.
Geometrisch-degressive und arithmetisch-degressive Abschreibung
Bei der geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode wird die Abschreibung anhand eines konstanten Multiplikationsfaktors berechnet. Dadurch bleibt ein Restwert nach der Nutzungsdauer bestehen. Bei der arithmetisch-degressiven Methode hingegen verringert sich der Restbuchwert um einen festen Betrag, sodass am Ende der Nutzungsdauer ein Restbuchwert von 0 Euro erreicht wird.
Beispielrechnung für geometrisch-degressive Abschreibung
Wenn wir die gleichen Voraussetzungen wie im Beispiel der linearen Abschreibung annehmen, haben wir anfangs die gleichen Werte: Ein Unternehmer kauft eine Maschine für 42.000 Euro. Mit einem Abschreibungssatz von konstanten 20 Prozent ergibt sich folgende Abschreibung:
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
---|---|---|
0 | 42.000,00 Euro | 42.000,00 Euro |
1 | 8.400,00 Euro | 33.600,00 Euro |
2 | 6.720,00 Euro | 26.880,00 Euro |
3 | 5.376,00 Euro | 21.504,00 Euro |
4 | 4.300,80 Euro | 17.203,20 Euro |
5 | 3.440,64 Euro | 13.762,56 Euro |
6 | 2.752,51 Euro | 11.010,05 Euro |
Da es im Steuerrecht zulässig ist, in dem Jahr von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode zu wechseln, in dem der lineare Abschreibungsbetrag höher ausfällt als der degressive, wird in diesem Beispiel nie ein Restwert von 0 Euro erreicht.
Aktuelle Inanspruchnahme der degressiven Methode
Seit dem 01.01.2011 kann die degressive Abschreibung in Deutschland grundsätzlich nicht mehr für neue Investitionen genutzt werden. Allerdings wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vorübergehend eine Ausnahmeregelung geschaffen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die 2020 oder 2021 angeschafft wurden, kann optional die degressive Abschreibung anstelle der linearen verwendet werden. Der degressive Abschreibungssatz beträgt dabei das 2,5-fache des linearen Satzes und darf maximal 25 Prozent betragen.
Beispiel
Ein Unternehmer investiert in eine Maschine mit Anschaffungskosten von 20.000 Euro und einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Diese Maschine soll degressiv abgeschrieben werden. Die Abschreibung sieht folgendermaßen aus:
- Linearer Abschreibungssatz: 5 % (100 % / 20 Jahre)
- Degressiver Abschreibungssatz: 2,5 × 5 % = 12,5 %
- Jahr: 20.000 Euro (Buchwert) × 12,5 % = 2.500 Euro (Abschreibungsbetrag)
- Jahr: 17.500 Euro (20.000 Euro – 2.500 Euro = Restbuchwert) × 12,5 % = 2.187,50 Euro (Abschreibungsbetrag)
- Jahr: 15.312,50 Euro (17.500 Euro – 2.187,50 Euro = Restbuchwert) × 12,5 % = 1.914,06 Euro (Abschreibungsbetrag)
usw.
Fazit
Die Wahl zwischen linearer und degressiver Abschreibung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Vermögensgegenstands und den steuerlichen Anforderungen. Jeder Unternehmer sollte die Vor- und Nachteile beider Methoden sorgfältig abwägen. Es lohnt sich, die individuelle Situation mit einem Steuerberater zu besprechen, um die richtige Entscheidung zu treffen.