Alles, was du über die Trennung vom Finanzamt wissen musst

Alles, was du über die Trennung vom Finanzamt wissen musst

Du möchtest dich von deinem Ehepartner trennen und die Scheidung einreichen? Dann ist es wichtig, dass du und dein Partner ein Jahr lang getrennt leben. Doch was bedeutet das für eure Steuerklassen? Um die richtige Einstufung beim Finanzamt zu erhalten, müsst ihr ein Formular ausfüllen, das euch als dauerhaft getrennt lebend ausweist. Doch Vorsicht, es gibt ein paar Dinge zu beachten. In diesem Ratgeber erfährst du, was du wissen musst, wenn du den Antrag beim Finanzamt einreichen möchtest.

Das Formular “dauernd getrennt lebend” – Die Erklärung zum dauernden Getrenntleben

Getrennt lebend: Allgemeines zum Antrag und den einzelnen Steuerklassen

Um die Lohnsteuer korrekt abzuziehen, werden Arbeitnehmer in verschiedene Steuerklassen eingestuft. Diese Steuerklassen sind auf den amtlichen Dokumenten für den Lohnsteuerabzug vermerkt. Die meisten Alleinstehenden gehören zur Steuerklasse I.

Wenn ihr als Paar heiratet, werdet ihr automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft. Diese Einstufung gilt vor allem dann, wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen. Eine Gehaltsdifferenz von bis zu 10 Prozent ist hier maßgeblich. Die Abzüge sind für beide Partner gleich, und die Vergünstigungen werden gleichmäßig aufgeteilt. Außerdem müsst ihr nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr die Zusammenveranlagung wählt.

Falls die Gehaltsdifferenz größer als 10 Prozent ist, solltet ihr die Steuerklassen III und V wählen. Dabei wählt der geringer verdienende Ehepartner die Steuerklasse V und der besser verdienende die Klasse III. Dadurch verdoppeln sich Freibetrag und Vorsorgepauschale für den Besserverdienenden, was euch letztendlich mehr Netto vom Brutto lässt. Auch in diesem Fall muss nur eine Steuererklärung für beide abgegeben werden.

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Die Steuerklasse kann einmal im Jahr durch einen schriftlichen Antrag gewechselt werden. Dieser muss bis zum 30. November beim Finanzamt eingehen und von beiden Ehepartnern unterschrieben sein.

Entscheidet ihr euch für eine dauerhafte Trennung, bleiben die bisher gewählten Steuerklassen bis zum Ende des Kalenderjahres bestehen. Ab dem 1. Januar des Folgejahres müsst ihr den Wechsel beantragen und werdet dann beide in die Steuerklasse I bzw. II eingestuft. Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende mit Kind. Dabei ist es unerheblich, wie viel Zeit bereits vom vorausgesetzten Trennungsjahr vergangen ist.

Schon im Kalenderjahr der Trennung könnt ihr einen Wechsel der Steuerklassen in I bzw. II beantragen. Allerdings ist dies nur einvernehmlich möglich, also mit Zustimmung beider Ehepartner. Ab dem 1. Januar des Folgejahres muss der Steuerklassenwechsel erfolgen und bedarf keiner Zustimmung des Partners mehr.

Wie und bis wann muss das Formular “dauernd getrennt lebend” eingereicht werden?

Um die Steuerklasse zu wechseln, müsst ihr das Formular “Erklärung zum dauernden Getrenntleben” einreichen. Dieses Formular muss zusammen mit dem Antrag auf Steuerklassenänderung bei Ehegatten ausgefüllt und unterschrieben werden. Ihr könnt die Formulare entweder per Post ans Finanzamt senden oder persönlich abgeben. Letzteres hat den Vorteil, dass euer Antrag in der Regel sofort geprüft wird. Denkt daran, einen Identitätsnachweis wie einen Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen.

Normalerweise reicht ein formloser Antrag aus. Dabei müsst ihr eure persönlichen Daten wie Name, Anschrift sowie die Steuernummer und Steueridentifikationsnummer angeben. Ihr könnt euch aber auch eines Vordrucks für den Antrag auf Steuerklassenwechsel bedienen.

Jetzt bist du bestens vorbereitet, um den Antrag zur dauernden Trennung beim Finanzamt einzureichen und deine Steuerklasse anzupassen. Viel Erfolg!

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Bildquelle: Unsplash