Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung des Mannes, die jederzeit und auch vor der Geburt des Kindes erfolgen kann. Sie spielt insbesondere dann eine wichtige Rolle, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind.
Wie wird Vaterschaft definiert?
Laut § 1592 BGB gilt der Mann als Vater eines Kindes, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt und belegt wurde. Man unterscheidet dabei zwischen dem biologischen, sozialen und rechtlichen Vater.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Vaterschaftsanerkennung erfüllt sein?
Für die Anerkennung einer Vaterschaft müssen laut § 1594 BGB folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es darf keine andere Vaterschaft für das Kind bestehen.
- Die Anerkennung der Vaterschaft darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.
- Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht zeitlich begrenzt.
- Die Zustimmung der Mutter liegt vor.
- Wenn die Mutter das Sorgerecht für das Kind nicht hat, bedarf es auch der Zustimmung des Kindes.
- Bei einem nicht geschäftsfähigen Kind oder einem Kind unter 14 Jahren bedarf es der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
Vaterschaft anerkennen: Mutter stimmt nicht zu
Verweigert die Mutter die Anerkennung der Vaterschaft, bleibt dem Vater nur die Möglichkeit, einen Antrag im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage beim Familiengericht zu stellen. In diesem Antrag muss der Vater Gründe dafür anführen, warum die Anerkennung dem Wohl des Kindes dient.
Beweggründe der Mutter feststellen
Im Anschluss daran holt das Gericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Beweggründe der Mutter ein. Lässt sich feststellen, dass die Mutter durch ihre Verweigerung dem Wohl des Kindes widerspricht, kann ein Vaterschaftsgutachten gerichtlich angeordnet werden. Im Rahmen dieses Gutachtens wird gemäß § 1598a BGB ein Vaterschaftstest durchgeführt, für den die Zustimmung der Mutter nicht erforderlich ist.
Vaterschaft: Vater verweigert Anerkennung
Sollte der Vater die Vaterschaftsanerkennung verweigern, hat die Mutter ebenfalls die Möglichkeit, eine Vaterschaftsfeststellungsklage anzustreben. Im Zuge dieser Klage wird ebenfalls ein DNA-Test benötigt.
Wichtig: Ein Vaterschaftstest sollte ohne das schriftliche Einverständnis aller Beteiligten oder ohne richterlichen Beschluss nicht durchgeführt werden, da dies rechtliche Konsequenzen und Bußgelder nach sich ziehen kann.
Wann und wo erfolgt eine Vaterschaftsanerkennung?
Eine Vaterschaftsanerkennung kann jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar erfolgen und muss in jedem Fall öffentlich beurkundet werden. Das bedeutet, dass die Vaterschaft in Anwesenheit einer zur Beurkundung befugten Person ausgesprochen werden muss, zum Beispiel einem Notar oder einem Mitarbeiter des Standes- oder Jugendamts.
Außerdem müssen beglaubigte Abschriften der Anerkennung und aller Erklärungen, die für die Wirksamkeit der Anerkennung relevant sind, an die Mutter, den Vater, das Kind sowie das zuständige Standesamt übermittelt werden (§ 1597 BGB).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die offizielle Anerkennung der Vaterschaft existiert kein bestimmtes Formular. Allerdings werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
Beim Vater:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
- Vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
- Nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Bei der Mutter:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
- Beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters (wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung erfolgt)
Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderlich sein. Hierüber sollte man sich vorher beim zuständigen Jugend- oder Standesamt informieren.
Wie viel kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Die Anerkennung einer Vaterschaft ist vor der Geburt gebührenfrei. Erfolgt die Anerkennung jedoch erst nach der Geburt, muss die Geburtsurkunde des Kindes nachträglich beim Standesamt geändert werden, da zunächst nur der Name der Mutter eingetragen wird. Hierbei fallen Kosten von ca. 30 € an.
Welche Rechte und Pflichten bestehen nach der Vaterschaftsanerkennung?
Wenn ein Mann die Vaterschaft zu einem Kind anerkennt, hat er ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Anerkennung sowohl Rechte als auch Pflichten. Dazu gehören:
- Unterhaltspflicht: Kindesunterhalt und gegebenenfalls Unterhalt an die Mutter
- Umgangsrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich des Kindes
- Recht der Mitversicherung des Kindes in der eigenen Krankenkasse
Darüber hinaus hat das Kind folgende Rechte:
- Berechtigung, den Nachnamen des Vaters zu tragen
- Berechtigung, nach dem Tod des Vaters Erbschaftsansprüche geltend zu machen
- Berechtigung, nach dem Tod des Vaters Halbwaisenrente zu beziehen
- Sorgepflicht gegenüber dem Vater
Bedeutet die Vaterschaftsanerkennung die Übertragung des Sorgerechts?
Wer die Vaterschaft eines Kindes anerkennt, erhält nicht automatisch auch das Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht wird dem nicht mit der Mutter verheirateten Vater nur zugesprochen, wenn er die Vaterschaft anerkennt und beide Elternteile die gemeinsame Sorge vor dem Jugendamt oder Notar erklären.
Wie lange kann die Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden?
Eine Vaterschaftsanerkennung kann innerhalb eines Jahres widerrufen werden, solange die Vaterschaft noch nicht wirksam ist. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Mutter der Vaterschaft noch nicht zugestimmt hat.
Achtung: Ist die Vaterschaftsanerkennung bereits wirksam, kann sie auch mit Zustimmung der Mutter nicht widerrufen werden. In diesem Fall ist nur ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft möglich, bei dem Beweise dafür vorgelegt werden müssen, dass das Kind nicht vom betroffenen Vater abstammt.