Alles, was du über Gesellschaft, Geschäftsführer und Geschäftsleitung wissen musst

Alles, was du über Gesellschaft, Geschäftsführer und Geschäftsleitung wissen musst

Wer eine Geschäftsidee umsetzen möchte oder sein Unternehmen auf ein neues Level bringen will, stößt unweigerlich auf Fragen zu Gesellschaftsformen, der Art der Geschäftsleitung und deren Zusammenhang. In diesem Artikel erklärt SBS LEGAL die Definitionen dieser Begriffe und deren Bedeutung.

Definition – Gesellschaft

Die Wahl der Gesellschaftsform ist eine der wichtigsten Fragen bei der Gründung eines Unternehmens. Dabei geht es darum, ob man alleine gründet oder sich mit anderen zusammen tut. Die Entscheidung, ob man Gesellschafter werden will, ist nicht nur relevant, wenn man potenzielle Geldgeber für die Finanzierung gewinnen möchte. Auch die Beteiligung von Mitarbeitern sollte überlegt werden. Es kann also sein, dass man als Gesellschaft am Markt tätig ist, ohne es zu wissen. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit, als Einzelperson alleiniger Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu sein, ohne weitere Personen einzubeziehen.

Definition – Geschäftsführer

Der Geschäftsführer ist eine wichtige Funktion in einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Ohne Geschäftsführer kann eine GmbH nicht handeln. Um Geschäftsführer zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist jemand, der sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschafter der GmbH ist. Im Gegensatz dazu unterliegt ein Fremdgeschäftsführer, der nicht an der von ihm geführten Gesellschaft beteiligt ist, anderen wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen. Wenn ein Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter der GmbH ist, spricht man von einer Ein-Personen-GmbH.

Definition – Geschäftsleitung

Oft wird der Begriff Geschäftsleitung fälschlicherweise als Synonym für Geschäftsführung verwendet. Tatsächlich geht die Geschäftsleitung über die Geschäftsführung hinaus und umfasst eine höhere Führungsebene. Der Geschäftsführer ist ein Begriff im GmbH-Recht, während die Geschäftsleitung darüber hinausgehen kann. Es ist wichtig, den Begriff der Geschäftsleitung korrekt zu verwenden, da mit ihrem Sitz auch rechtliche Konsequenzen verbunden sind.

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Mutter- bzw. Tochtergesellschaften

Eine Muttergesellschaft, auch Holding- oder Beteiligungsgesellschaft genannt, hält Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, sollten aber frühzeitig bedacht werden, um unerwünschte steuerliche Belastungen zu vermeiden. Gesellschaften, an denen solche Muttergesellschaften beteiligt sind, werden als Tochtergesellschaften bezeichnet.

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