Alles, was du über Pflegestufen wissen musst

Alles, was du über Pflegestufen wissen musst

Was bedeuten eigentlich die verschiedenen Pflegestufen? In diesem Artikel erfährst du alles, was du darüber wissen musst. Wir erklären dir die Voraussetzungen und Leistungen der Pflegestufen 0, 1, 2 und 3.

Pflegestufe 1 – Voraussetzungen & Leistungen

Die Pflegestufe 1 galt für Menschen mit erheblicher Pflegebedürftigkeit. Sie umfasste täglich mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege und mehrmals wöchentlich Hilfe im Haushalt. Der tägliche Aufwand für die Pflege musste durchschnittlich 90 Minuten betragen, davon sollten mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Die Pflegeleistungen für diese Stufe umfassten ein Pflegegeld von 244 €/Monat und Pflegesachleistungen von bis zu 468 €/Monat.

Pflegestufe 2 – Voraussetzungen & Leistungen

Die Pflegestufe 2 betraf Personen mit Schwerpflegebedürftigkeit. Sie benötigten Unterstützung bei der Grundpflege drei Mal am Tag und mehrmals wöchentlich Hilfe im Haushalt. Der wöchentliche Zeitaufwand für die Pflege betrug durchschnittlich drei Stunden pro Tag, wobei die Grundpflege mindestens zwei Stunden täglich ausmachte. Die Leistungen für die Pflegestufe 2 umfassten ein Pflegegeld von 458 €/Monat und Pflegesachleistungen von bis zu 1.144 €/Monat.

Pflegestufe 3 – Voraussetzungen & Leistungen

Die Pflegestufe 3 betraf Menschen mit Schwerstpflegebedürftigkeit. Sie benötigten rund um die Uhr Hilfe bei der Grundpflege und Unterstützung im Haushalt. Die tägliche Pflege musste mindestens fünf Stunden in Anspruch nehmen, davon sollten vier Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die Leistungen für die Pflegestufe 3 umfassten ein Pflegegeld von 728 €/Monat und Pflegesachleistungen von bis zu 1.612 €/Monat.

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Die Härtefallregelung

Für Personen mit besonders intensivem Pflegebedarf gab es die Möglichkeit der Härtefallregelung. Hier wurden höhere und angepasste Leistungen seitens der Pflegeversicherung gewährt. Voraussetzung war, dass mindestens sechs Stunden täglich grundpflegerische Unterstützung erforderlich waren, davon mindestens drei Mal in der Nacht.

Pflegestufe 0

Seit Januar 2013 haben auch Personen mit geringem Pflegebedarf Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. In die Pflegestufe 0 fielen Patienten, die ihren Alltag nicht selbstständig bewältigen konnten, obwohl sie einen geringen Pflegebedarf hatten. Dies betraf vor allem demenzkranke, psychisch erkrankte oder geistig behinderte Menschen. Die Leistungen für die Stufe 0 mit erheblichem Betreuungsbedarf umfassten ein Pflegegeld von 123 €/Monat und Pflegesachleistungen von bis zu 231 €/Monat.

Pflegestufen und Demenz

Menschen mit Demenz erhalten zusätzliche Leistungen von der Pflegekasse. Sie werden nicht mehr gesondert betrachtet, sondern als hilfsbedürftige Menschen im Ganzen. Die Leistungen richten sich nach dem Grad der eingeschränkten Alltagskompetenz und können von Pflegegeld bis hin zu speziellen Leistungen für ambulante Pflege reichen.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftige Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem Maße Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Falsch eingestuft – Widerspruch einlegen?

Wenn du glaubst, falsch eingestuft worden zu sein, kannst du Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen. Du hast vier Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen und kannst dabei das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einsehen. Bei Bedarf kannst du Unterstützung bei den Landesverbänden des Sozialverbands VdK erhalten.

Übersicht der Verbesserungen seit 2015

Seit 2015 wurden umfassende Reformen in der Pflege umgesetzt. Die Pflegeleistungen wurden angepasst und es gab Erhöhungen bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Es wurden außerdem flexiblere Möglichkeiten für die Kombination von verschiedenen Leistungen geschaffen.

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Pflegeleistungen – was ist neu?

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt der bisherigen Pflegestufen. Dadurch wird eine differenziertere Bestimmung der benötigten Pflegeleistungen ermöglicht. Vor allem Demenzkranke profitieren von dieser Neuerung, da geistige und körperliche Faktoren gleichermaßen berücksichtigt werden.

Begriffserklärung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Ehrenamtlichen zuhause gepflegt werden. Pflegesachleistungen werden von einem ambulanten Pflegedienst erbracht. Es besteht auch die Möglichkeit, beide Leistungen zu kombinieren.

Das waren die wichtigsten Informationen zu den Pflegestufen. Bei weiteren Fragen kannst du dich an deine Pflegekasse oder an einen professionellen Pflegedienst wenden.