Alles, was du über Regelsätze wissen musst

Alles, was du über Regelsätze wissen musst

Die Regelsätze sind eine wichtige Pauschale im Rahmen von Bürgergeld und Sozialhilfe. Sie werden verwendet, um den Grundbedarf einer Person zu berechnen. Neben den Regelsätzen gibt es auch weitere Leistungen, wie beispielsweise Unterkunftskosten oder Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die Regelsätze werden jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst.

Umfang der Regelsätze

Es gibt einheitliche Regelsätze für die Sozialhilfe und das Bürgergeld. Diese sollen den Regelbedarf abdecken. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, Medikamente, Mobilität, Internet, Freizeit und Bildung. Bedarfe, die nicht von den Regelsätzen abgedeckt werden, erhalten zusätzliche Leistungen.

Die Höhe der Regelsätze

Seit dem 1. Januar 2023 gelten folgende Regelsätze:

  • Regelbedarfsstufe 1: z.B. volljährige Alleinstehende oder Alleinerziehende, 502 €
  • Regelbedarfsstufe 2: z.B. volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, 451 €
  • Regelbedarfsstufe 3: Volljährige in Einrichtungen, 402 €
  • Regelbedarfsstufe 4: Jugendliche vom 14. bis zum 18. Geburtstag, 420 €
  • Regelbedarfsstufe 5: Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag, 348 €
  • Regelbedarfsstufe 6: Kinder bis zum 6. Geburtstag, 318 €

Festlegung der Regelsatzhöhe

Mit dem Bürgergeld wurde eine vorausschauende Anpassung der Regelsätze eingeführt. Die Regelsätze werden jedes Jahr an die Preis-, Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Dabei können die Regelsätze nur steigen, nicht sinken. Sollte die Anpassung nicht ausreichend sein, können Einmalzahlungen oder Zusatzleistungen zum Inflationsausgleich erbracht werden.

Kürzungen der Regelsätze

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Regelsätze gekürzt werden können. Zum Beispiel, wenn Volljährige absichtlich ihr Einkommen oder Vermögen verringert haben. Auch beim Bürgergeld können Kürzungen vorgenommen werden, beispielsweise bei versäumten Terminen oder fehlendem Nachweis von Bewerbungen.

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Abweichende Festsetzung des Regelsatzes

In bestimmten Fällen kann der Regelsatz abweichend festgesetzt werden. Beispielsweise, wenn ein höherer individueller Bedarf nachgewiesen werden kann. Beim Bürgergeld wird der Regelsatz nicht angepasst, aber es werden zusätzliche Mehrbedarfe berücksichtigt.

Praxistipps

  • Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nicht gepfändet werden.
  • Informationen zu den einzelnen Bestandteilen der Regelbedarfe finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Wer hilft weiter?

Bei individuellen Fragen können Sie sich an das Jobcenter oder das Sozialamt wenden.