Alles, was du über Schmerzensgeld wissen musst!

Alles, was du über Schmerzensgeld wissen musst!

Schmerzensgeld ist ein Begriff aus dem Haftungsrecht, der den Anspruch einer geschädigten Person auf eine finanzielle Entschädigung für nicht-materielle Schäden beschreibt. In diesem Artikel erfährst du, wann ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht, wie es berechnet wird, wer dafür haftet und wie du es einfordern kannst.

Wann entsteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Die erste Voraussetzung für einen Anspruch auf Schmerzensgeld ist in der Regel das schuldhafte Handeln des Verursachers. Das kann beispielsweise ein fahrlässig verursachter Unfall oder eine vorsätzliche Körperverletzung sein. Die zweite Voraussetzung ist die Nachhaltigkeit der Beschwerden. Nur leichte und nicht dauerhafte gesundheitliche oder seelische Beeinträchtigungen führen in der Regel nicht zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld.

Schmerzensgeld bei Verletzungen und Behinderungen

Wenn du bei einem Unfall verletzt wirst oder Opfer einer Tätlichkeit bist, kannst du Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Dabei spielt es eine Rolle, ob eine vollständige Heilung erfolgt oder ob dauerhafte Behinderungen zurückbleiben.

Psychische Leiden

Neben körperlichen Verletzungen können auch seelische Leiden Grundlage für einen Schmerzensgeldanspruch sein. Das können beispielsweise Traumatisierungen durch Freiheitsentzug oder sexuelle Misshandlung, psychische Probleme infolge von Mobbing am Arbeitsplatz oder medienrechtliches Schmerzensgeld bei einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts wie der Veröffentlichung von Fotos aus der Intimsphäre sein.

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Wann muss der Geschädigte zum Arzt?

Beim Schmerzensgeld muss der Geschädigte sowohl das Verschulden des Verursachers als auch die Schwere des Leidens nachweisen. Ein ärztliches Attest, das den Zusammenhang zwischen dem Vorfall und den Verletzungen belegt, ist meist unerlässlich. Bei psychischen Leiden ist in der Regel ein psychologisches Attest oder Gutachten erforderlich.

Wie wird das Schmerzensgeld berechnet?

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung des Schmerzensgeldes. Anwälte und Richter orientieren sich häufig an der Beck’schen Schmerzensgeldtabelle, einem Standardwerk, das Gerichtsurteile und juristische Kommentare enthält. Die darin enthaltenen Werte sind jedoch nicht rechtsverbindlich und können im individuellen Fall nach oben oder unten abweichen.

Wer muss das Schmerzensgeld bezahlen?

Zur Zahlung verpflichtet ist der Verursacher des Leidens. Wenn er fahrlässig gehandelt und eine Haftpflichtversicherung hat, übernimmt diese die Zahlung des Schmerzensgeldes. Bei vorsätzlichem Handeln muss der Verursacher das Schmerzensgeld aus eigenen Mitteln bezahlen.

Was passiert, wenn der Schuldige nicht zahlen kann?

Wenn keine Versicherung einspringt und der Schuldige zahlungsunfähig ist, kann der Geschädigte versuchen, seine Ansprüche im Rahmen einer Zwangsvollstreckung einzutreiben. Es gibt jedoch keine staatliche Ersatzleistung für Schmerzensgeldforderungen.

Auf welchen Wegen lässt sich Schmerzensgeld einfordern?

Um Schmerzensgeld einzufordern, musst du den direkten Zusammenhang zwischen dem Handeln des Schuldigen und den gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachweisen. Das Attest oder Gutachten bildet die Grundlage für die Schmerzensgeldforderung. Je nach Unfallart oder Schädigung gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, um das Schmerzensgeld geltend zu machen.

Wann verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, zu laufen.

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Sonderfall: Schmerzensgeld der Unfallversicherung

Schmerzensgeld in der Unfallversicherung bezieht sich nicht auf Haftungsansprüche gegen Dritte, sondern auf vertraglich vereinbarte Zahlungen bei dauerhaften Gesundheitsschäden nach einem Unfall. In manchen Tarifen ist auch ein gestaffeltes Schmerzensgeld enthalten, das an die Dauer des Krankenhausaufenthalts gekoppelt ist.

Jetzt kennst du die wichtigsten Fakten zum Thema Schmerzensgeld!