Alles, was du über Teileigentum wissen musst!

Alles, was du über Teileigentum wissen musst!

Teileigentum ist eine spezielle Form des Sondereigentums und wird vorwiegend für gewerbliche Zwecke verwendet. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über Teileigentum wissen musst.

Was ist Teileigentum?

Teileigentum bezieht sich auf Räume, die nicht als Wohnungen genutzt werden, sondern gewerblich oder für andere nicht-wohnliche Zwecke. Beispiele hierfür sind Büros, Lagerräume, Praxen, Restaurants oder Werkstätten. Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung legen fest, ob eine Eigentumswohnung als Wohnungseigentum oder als Teileigentum eingestuft wird.

Teileigentum

Wie wird Teileigentum begründet?

Teileigentum wird durch die Anlegung eines entsprechenden Grundbuchblatts im Teileigentumsgrundbuch begründet. Eine nachträgliche Teilung kann auch durch einen Teilungsvertrag vereinbart werden, der notariell beurkundet werden muss.

Was gehört alles zum Teileigentum?

Teileigentum umfasst verschiedene Formen von Räumlichkeiten, die für gewerbliche Nutzung bestimmt sind. Beispiele hierfür sind Lagerräume, Büros, Praxen, Kanzleien, Restaurants, Werkstätten oder Ateliers für Künstler. Die Nutzungsmöglichkeiten des Teileigentums werden in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung festgelegt.

Teileigentum

Unterschiede zwischen Teileigentum und Wohnungseigentum

Der wesentliche Unterschied zwischen Teileigentum und Wohnungseigentum liegt darin, dass Teileigentum vorwiegend für gewerbliche Zwecke verwendet wird, während Wohnungseigentum zum Wohnen dient. Eigentümer von Teileigentum haben jedoch dieselben Rechte und Pflichten wie Wohnungseigentümer.

Darf ein Eigentümer im Teileigentum wohnen?

Grundsätzlich darf Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn das Wohnen weniger störend ist als eine gewerbliche Nutzung und dies sowohl aus dem Charakter der Anlage als auch aus den örtlichen Verhältnissen hervorgeht.

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Darf Teileigentum als Ferienwohnung genutzt werden?

Ja, Teileigentum kann auch als Ferienwohnung vermietet werden. Eine solche Nutzungserlaubnis ist zulässig, solange sie nicht belastender ist als die Verwendung des Teileigentums für andere gewerbliche Zwecke.

Wie kann Teileigentum verkauft werden?

Teileigentum kann genauso wie Wohnungseigentum regulär verkauft werden. Dabei muss allerdings der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum mitverkauft werden. Eine separate Veräußerung von Teileigentum und Miteigentumsanteil ist nicht möglich.

Kann Teileigentum in Wohnungseigentum umgewandelt werden und umgekehrt?

Ja, eine Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum und umgekehrt ist möglich. Hierfür ist eine entsprechende Vereinbarung aller Wohnungseigentümer erforderlich, die in das Grundbuch eingetragen wird.

Fazit: Teileigentum in einer WEG

Teileigentum ist eine besondere Form des Sondereigentums, die vorwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Es gelten dieselben Regeln wie für Wohnungseigentum. Möchtest du mehr über Teileigentum erfahren oder ein kostenloses Angebot erhalten? Dann besuche Matera und lass dich von den WEG-Experten beraten.

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