Alles, was du über Unterhaltspflicht wissen musst

Alles, was du über Unterhaltspflicht wissen musst

Unterhaltspflicht bedeutet, dass eine Person laut Familienrecht in bestimmten Fällen verpflichtet werden kann, die Lebensbedürfnisse einer anderen Person mitzutragen.

Wer ist unterhaltspflichtig?

Eine Unterhaltspflicht kann für alle untereinander verwandten Personen bestehen. Eltern sind üblicherweise ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig (Kindesunterhalt). Aber auch Kinder können für ihre Eltern einstehen. Das gleiche gilt für das Verhältnis zwischen Großeltern und Kindern. Darüber hinaus gibt es eine Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten bzw. geschiedenen Eheleuten. Auch Partner, die nicht verheiratet sind, können unterhaltspflichtig sein, wenn aus ihrer Partnerschaft ein Kind hervorgeht.

Wie sieht eine Unterhaltszahlung aus?

Um eine Unterhaltszahlung zu berechnen, sind drei Faktoren maßgeblich: das Einkommen der Parteien, der Unterhaltsbedarf und der Rang des Unterhaltsberechtigten. Die Höhe der Unterhaltszahlung wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt.

Unterhaltspflicht in Deutschland: Grundlagen

Die Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten ergibt sich aus § 1360 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ehegatten sind einander unterhaltspflichtig und müssen die Familie angemessen durch ihre Arbeit und/oder ihr Vermögen unterstützen. Auch die Haushaltsführung kann eine Unterhaltsleistung sein.

Wenn es zur Trennung und Scheidung kommt, müssen zwei Unterhaltsformen unterschieden werden. Zuerst muss der Unterhaltsberechtigte den Trennungsunterhalt geltend machen. Erst wenn die Scheidung rechtskräftig ist, kommt es zum Scheidungsunterhalt. Die Unterhaltspflicht für getrenntlebende Paare ist in § 1361 Abs. 1 BGB geregelt.

Der Unterhaltsberechtigte muss nur dann eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn dies nach seinen persönlichen Verhältnissen möglich ist. Dabei spielt es eine Rolle, ob er zuvor erwerbstätig war und wie lange die Ehe bestand.

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Bedürftigkeit und Unterhalt

Damit eine Unterhaltsverpflichtung gefordert werden kann, muss eine Bedürftigkeit bestehen. Bedürftigkeit bedeutet, dass der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkünften oder Vermögen bestritten werden kann. Bei geschiedenen Ehegatten ist Vermögen bzw. Einkommen anzurechnen und der Unterhaltsanspruch eventuell zeitlich zu begrenzen.

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft über den sogenannten Elementarunterhalt. Zusätzlich können weitere Unterhaltszahlungen zu leisten sein, wie z.B. Sonderbedarf oder Mehrbedarf.

Kein Unterhaltseingang

Es gibt zwei Fälle, warum Unterhaltszahlungen ausbleiben können. Wenn die Kinder keinen Unterhalt bekommen, hilft die Unterhaltsvorschusskasse aus. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann oder nicht zahlen will, kann er vor Gericht auf Unterhaltszahlungen verklagt werden. Bei Zahlungsverweigerung drohen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Unterhaltsvorschusskasse

Die Unterhaltsvorschusskasse kann einspringen, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. Der Anspruch auf Unterhalt geht dann an die Vorschusskasse über. Der Unterhaltspflichtige muss dann die Zahlungen nicht mehr direkt an sein Kind, sondern an die Unterhaltsvorschusskasse richten. Zahlt er dennoch an das Kind, muss er trotzdem auch an die Unterhaltsvorschusskasse zahlen.

Jetzt weißt du alles Wichtige über Unterhaltspflicht.