Willkommen zu einem wichtigen Thema, das oft kontrovers diskutiert wird: Abtreibung in Deutschland. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die rechtliche Lage, die Beratungsregelung und medizinische Indikationen wissen müssen.
Die Rechtslage in Deutschland
Laut Paragraph 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich gesetzwidrig und strafbar. Es gibt jedoch Ausnahmen, die auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung oder einer medizinischen bzw. kriminologischen Indikation eine straffreie Abtreibung ermöglichen.
Die Beratungsregelung
Die Beratungsregelung ermöglicht einen straffreien Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind:
- Die Schwangere selbst muss die Abtreibung verlangen.
- Die Frau muss sich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lassen, mindestens drei Tage vor dem Eingriff.
- Sie muss dem durchführenden Arzt eine schriftliche Bescheinigung der Beratung vorlegen.
- Die Beratung darf nicht vom selben Arzt durchgeführt werden, der den Abbruch vornimmt.
Das Jahr 2020 zeigte, dass 96 Prozent aller Abtreibungen in Deutschland unter der Beratungsregelung erfolgten.
Ablauf der Schwangerschaftskonfliktberatung
Wenn Sie eine Abtreibung in Erwägung ziehen, müssen Sie sich zuerst an einer staatlich anerkannten Beratungsstelle wie “Pro Familia” beraten lassen. Das verpflichtende Beratungsgespräch soll sicherstellen, dass Sie umfassend informiert sind und Ihnen bei Ihrer Entscheidung unterstützen.
Während des Gesprächs haben Sie die Möglichkeit, über Zweifel, Ängste und Wünsche zu sprechen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung kann auf Ihren Wunsch anonym durchgeführt werden, und der Berater unterliegt der Schweigepflicht.
Am Ende der Beratung erhalten Sie einen Beratungsschein, der die Voraussetzung für eine Abtreibung ist. Der Schein bestätigt lediglich, dass Sie beraten wurden, aber enthält keine Details zum Inhalt oder Ergebnis des Gesprächs.
Medizinische oder kriminologische Indikation
Eine Abtreibung ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn bestimmte medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen.
Medizinische Indikation
Eine Abtreibung aus medizinischen Gründen ist erlaubt, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht, die nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.
Ein Arzt kann eine schriftliche Bescheinigung der medizinischen Indikation ausstellen. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen, wie eine Aufklärung über die medizinischen Aspekte der Abtreibung und die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung.
Kriminologische Indikation
Eine Abtreibung ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Schwangerschaft durch ein Sexualdelikt zustande gekommen ist oder bei Mädchen unter 14 Jahren. Eine Beratung ist in diesem Fall nicht verpflichtend, kann aber in Anspruch genommen werden, wenn gewünscht.
Jetzt sind Sie über die Abtreibung in Deutschland informiert. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Entscheidung auf fundierte Informationen und Beratung stützen. Sprechen Sie mit Experten und vertrauenswürdigen Quellen, um die für Sie richtige Wahl zu treffen.