Schecks sind eine beliebte Zahlungsmethode, die jedoch einige Vorschriften und Kosten mit sich bringt. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über das Einlösen eines Schecks wissen müssen.
Die Frist
Bevor Sie einen Scheck einlösen können, müssen Sie die Vorlegefristen beachten, die im Artikel 29 des Scheckgesetzes (ScheckG) festgelegt sind:
- Im Inland ausgestellte Schecks müssen innerhalb von 8 Tagen eingelöst werden.
- Für im europäischen Ausland ausgestellte Schecks gilt eine Frist von 20 Tagen.
- Für alle anderen Ausstellungsorte beträgt die Frist 70 Tage.
Die Banken sind nur verpflichtet, den Scheck einzulösen, wenn er fristgerecht vorgelegt wird. Einige Institute kommen jedoch auch verspäteten Schecks aus Kulanz nach. Beachten Sie, dass diese Fristen nur gelten, wenn auf dem Scheck nichts anderes vermerkt ist. In bestimmten Fällen können Schecks auch bis zu einem Jahr gültig sein. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie den Scheck fristgerecht einreichen.
Kosten der Scheckeinreichung
Die Kosten für die Scheckeinreichung hängen von der Bank und dem gewählten Kontomodell ab. Einige Filialbanken verlangen etwa 2 Euro für das Einreichen eines Schecks bei Kontomodellen mit niedrigem Grundpreis. Bei Kontomodellen mit höherem Grundpreis sind die Leistungen in der Regel inklusive. Für im Ausland ausgestellte Schecks können manche Banken spezielle Bearbeitungsgebühren von 10 bis 15 Euro erheben. Wenn Sie den Scheck per Post an die Bank senden, müssen Sie die Portokosten tragen.
Verrechnungsscheck vs. Barscheck
Es gibt zwei Arten von Schecks: den Verrechnungsscheck und den Barscheck. Ein Barscheck ermöglicht es Ihnen, den auf dem Scheck vermerkten Betrag in bar von Ihrer Bankfiliale zu erhalten. Der Verrechnungsscheck ist jedoch die beliebtere Option in Zeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bei einem Verrechnungsscheck bucht Ihre Bank den Betrag auf Ihr Girokonto, in der Regel jedoch unter Vorbehalt. Das bedeutet, Sie können erst über das Geld verfügen, wenn sichergestellt ist, dass das Konto des Scheckausstellers eine ausreichende Deckung aufweist. Dieser Vorgang kann etwa 3 bis 10 Tage dauern.
Wer darf den Scheck einlösen?
Auf einem sogenannten Orderscheck ist der Name des Begünstigten explizit vermerkt. Nur diese Person darf den Orderscheck einlösen, indem sie sich ausweist. Das macht Orderschecks besonders sicher. Ein Verrechnungsscheck ohne Ordervermerk hingegen kann grundsätzlich von jeder Person eingelöst werden, die den Originalscheck persönlich bei ihrer Bank vorlegt. Es ist jedoch erforderlich, dass der ursprüngliche Empfänger auf der Rückseite des Schecks unterschreibt. Wenn Sie einen Orderscheck erhalten haben, den Sie nicht selbst einlösen können, haben Sie die Möglichkeit, einer anderen Person eine Vollmacht zu erteilen.
Wo können Sie einen Scheck einlösen?
Um einen Scheck einzulösen, müssen Sie ihn bei Ihrer Hausbank einreichen. Das bedeutet, Sie müssen ihn persönlich bei einer Bankfiliale vorlegen, bei der Sie ein Girokonto führen. Eine Online-Einlösung ist nicht möglich, da Ihre Bank das Originaldokument benötigt.
Scheckeinreichung bei einer Bankfiliale
Wenn Ihre Hausbank Filialen hat, können Sie den Scheck in einer Filiale einlösen. Sie benötigen dazu neben dem Scheck ein ausgefülltes Scheckeinreichungsformular, das in den Banken erhältlich ist. Geben Sie beide Dokumente am Schalter ab und der Betrag wird auf Ihr Konto überwiesen. Wenn der Weg zur Filiale zu weit ist, sollten Sie telefonisch erfragen, ob eine Scheckeinlösung auch per Post möglich ist. In diesem Fall können Sie das Scheckeinreichungsformular per Post oder per E-Mail anfordern, manchmal steht es auch zum Download auf der Website der Bank zur Verfügung.
Scheckeinreichung bei Direktbanken
Wenn Sie Kunde einer Direktbank sind, haben Sie keine Möglichkeit, eine Filiale aufzusuchen, da Onlinebanken wie comdirect, ING-DiBa und andere keine Filialen betreiben. In diesem Fall gibt es zwei alternative Wege:
- Viele Direktbanken akzeptieren den Scheck per Post an ihre Hauptgeschäftsstelle, vorausgesetzt, er ist mit Ihrer IBAN und Ihrer Unterschrift versehen. Die Adresse finden Sie normalerweise im Bereich “Kontakt” oder im Impressum der Bank-Website.
- Einige Banken stellen auf ihrer Website Formulare zum Ausfüllen, Ausdrucken und Einsenden per Post zusammen mit dem Scheck bereit.
Beachten Sie, dass bei Direktbanken aufgrund des Postwegs mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden muss, bis der Scheck Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
Mit diesen Informationen sind Sie gut vorbereitet, um Ihren nächsten Scheck problemlos einzulösen. Seien Sie sich der Fristen und Kosten bewusst und überlegen Sie, ob ein Verrechnungsscheck oder Barscheck für Sie die beste Wahl ist. Denken Sie auch daran, dass Sie einen Orderscheck nur persönlich und mit entsprechendem Ausweis einlösen können. Gehen Sie zu Ihrer Hausbank und reichen Sie den Scheck ein, um den Betrag auf Ihr Konto zu überweisen. Jetzt können Sie das Scheckeinlösen ganz einfach angehen und von den Vorteilen dieser Zahlungsmethode profitieren.