Alles, was Sie über das neue Waffengesetz wissen müssen

Antworten auf Fragen zum neuen Waffengesetz

Das geänderte Waffengesetz ist seit dem 6. Juli 2017 in Kraft. Es bringt vor allem für Jäger Veränderungen bei der Aufbewahrung von Waffen mit sich. Aber keine Sorge, wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Waffengesetz.

Waffenaufbewahrung und Neukauf von Waffenschränken

Ab jetzt sind Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung beim Neukauf für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr erlaubt. Bereits registrierte A- und B-Schränke haben jedoch weiterhin Bestandsschutz. Neue Standardschränke müssen mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entsprechen und die Stufe 0 oder 1 haben.

Meldung des Waffenerwerbs

Jäger müssen den Erwerb einer Waffe, egal ob auf Jagdschein oder Waffenbesitzkarte (WBK), innerhalb von zwei Wochen bei den Behörden melden.

Aufbewahrung von Schusswaffen

Jäger dürfen ab dem 6. Juli 2017 nur noch Waffenschränke registrieren lassen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, entsprechen. Waffen und Munition müssen nicht getrennt aufbewahrt werden, dürfen aber nur ungeladen gelagert werden.

Aufbewahrung von Munition

Erlaubnispflichtige Munition muss in einem Stahlblechbehältnis (Metallkassette) mit Schwenkriegelschloss gelagert werden.

Lagerung von Waffen und Munition in Waffenschränken

In einem Schrank der Klasse 0 gemäß DIN/EN 1143-1 dürfen ab 200 Kilogramm Gewicht unbegrenzt Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen und Munition gelagert werden. Bei einem Gewicht unter 200 Kilogramm dürfen bis zu 5 Kurzwaffen und Munition gelagert werden. In einem Schrank der Klasse I und höher kann eine unbegrenzte Anzahl von Kurz- und Langwaffen gelagert werden.

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Befestigung von Waffenschränken

Eine Verankerung eines Schrankes der Klasse 0 gemäß DIN/EN 1143-1 ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Bestandsschutz für A- und B-Schränke

A- und B-Schränke, die vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben und von der Behörde eingetragen wurden, haben Bestandsschutz. Sie können weiterhin unbeschränkt benutzt werden. Bei Neukauf muss jedoch mindestens ein Schrank der Stufe 0 erworben werden.

Vererben von Waffenschränken

Waffenschränke der Klassen A und B dürfen nicht vererbt werden und dürfen anschließend auch nicht von den Erben zur Waffenaufbewahrung genutzt werden.

Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft

Das gemeinsame Aufbewahren von Waffen in häuslicher Gemeinschaft ist erlaubt, sowohl bei A- als auch bei B-Schränken.

Registrierung von nicht registrierten Waffenschränken

Bisher rechtmäßig genutzte Waffenschränke haben Bestandsschutz. Es empfiehlt sich, Belege wie z.B. Kaufquittungen aufzubewahren oder dies bei der Behörde anzuzeigen.

Bestehende Waffenräume

Bestehende, behördlich abgenommene Waffenräume behalten ihre Gültigkeit.

Strafen bei unsachgemäßer Aufbewahrung

Unsachgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition kann strafrechtliche Konsequenzen haben, während fahrlässige Aufbewahrung als Ordnungswidrigkeit gilt. Eine fehlerhafte Aufbewahrung kann auch zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen.

Waffentransport und Aufbewahrung in der Jagdhütte

Es gibt keine Änderungen in Bezug auf den Waffentransport und die Aufbewahrung in der Jagdhütte. Die bisherigen Bestimmungen bleiben gültig.

Wesentliche Teile einer Waffe erlaubnisfrei führen

Bei einem Aufenthalt in Hotels oder Gasthöfen darf ein wesentliches Teil der Waffe, wie zum Beispiel das Schloss, erlaubnisfrei geführt werden.

Besitzverbote

Es gibt ein neues Besitzverbot für Geschosse mit Leuchtspur-, Spreng- und Brandsätzen sowie Hartkerngeschosse. Diese Geschosse dürfen nicht besessen werden.

Amnestie-Regelung für illegale Waffen

Eine straffreie Abgabe verbotener Gegenstände und nicht rechtmäßig besessener Waffen ist für ein Jahr bei der zuständigen Behörde möglich. Kriegswaffen und Kriegswaffenmunition sind von der Amnestie ausgenommen.

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Verfassungsschutzabfrage bei waffenrechtlicher Erlaubnis

Eine Verfassungsschutzabfrage ist nicht zwingend notwendig, erfolgt jedoch bei Personen, die dem Verfassungsschutz als Gefährder bekannt sind.

Das neue Waffengesetz bringt einige Änderungen mit sich, die Jäger bei der Aufbewahrung und dem Erwerb von Waffen beachten sollten. Eine korrekte Aufbewahrung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Bei weiteren Fragen zum neuen Waffengesetz können Sie sich gerne an das Forum Waffenrecht wenden.

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