Alles, was Sie über die Impfung von Hunden und Katzen mit Rabisin vet.® wissen müssen

Alles, was Sie über die Impfung von Hunden und Katzen mit Rabisin vet.® wissen müssen

Es gibt nichts Wichtigeres als die Gesundheit unserer geliebten Haustiere. Die Impfung spielt dabei eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um gefährliche Krankheiten wie Tollwut geht. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Impfung von Hunden und Katzen mit Rabisin vet.® wissen müssen.

Das vorgeschriebene Impfregime

Die Impfung von Hunden und Katzen mit Rabisin vet.® erfolgt gemäß den Angaben in der Packungsbeilage und SPC (Summary of Product Characteristics). Die erste Impfung sollte frühestens im Alter von 12 Wochen erfolgen. Damit die erste Auffrischungsimpfung gültig ist, muss sie spätestens ein Jahr nach der ersten Impfung mit Rabisin vet.® verabreicht werden. Wenn die erste Impfung und Auffrischungsimpfung gemäß diesen Vorgaben erfolgt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer der nächsten Auffrischungsimpfung für Hunde drei Jahre und für Katzen jährlich.

Das zugelassene Impfregime im Überblick

  • Die Grundimpfung wird im Alter von mindestens 12 Wochen verabreicht.
  • Die erste Auffrischungsimpfung erfolgt ein Jahr (364 Tage) nach der Grundimpfung.
  • Die weiteren Auffrischungsimpfungen werden dann alle drei Jahre nach der ersten Auffrischungsimpfung durchgeführt (jährlich bei Katzen).

Die Grundimpfung besteht aus einer Injektion und kann ab einem Alter von 12 Wochen verabreicht werden. Die Grundimpfung hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Die erste Auffrischungsimpfung erfolgt ein Jahr nach der Grundimpfung. Dies bedeutet, dass der Hund im Verlauf des 12. Monats nach der Grundimpfung geimpft werden muss. Wenn nach der Grundimpfung mehr als ein Jahr vergeht, muss das Impfregime von vorne beginnen.

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Wenn die Grundimpfung und die erste Auffrischungsimpfung wie oben beschrieben erfolgt sind, können die nachfolgenden Auffrischungsimpfungen für Hunde alle drei Jahre und für Katzen jährlich erfolgen. Wenn nach der letzten Auffrischungsimpfung mehr als drei Jahre (Hund) oder ein Jahr (Katze) vergangen sind, muss das Impfregime von vorne beginnen.

Ein Beispiel

Angenommen, die erste Impfung mit Rabisin vet.® erfolgt am 1. Januar 2023. Die erste Auffrischungsimpfung muss dann zwischen dem 1. Dezember 2023 und dem 1. Januar 2024 erfolgen, um gültig zu sein. Wenn die erste Auffrischungsimpfung innerhalb dieses Zeitraums verabreicht wird, bleibt sie drei Jahre lang gültig. Ihr Hund muss danach alle drei Jahre geimpft werden, um eine gültige Tollwutimpfung im Impfpass zu haben.

Wenn Sie Ihren Hund nicht innerhalb der Frist auffrischen, müssen Sie das Impfregime von vorne beginnen. Das bedeutet, dass Ihr Hund innerhalb von zwölf Monaten nach der letzten Tollwutimpfung erneut geimpft werden muss, bevor er alle drei Jahre auffrischen kann. Bei Katzen muss die Impfung jährlich erfolgen, um gültig zu sein.

Es wurde nachgewiesen, dass bestimmte Impfstoffe aus den Serien Eurican und Purevax am selben Tag wie Rabisin vet.® verabreicht werden können (aber nicht in derselben Spritze). Diese Informationen finden Sie jedoch nur in den Packungsbeilagen dieser spezifischen Impfstoffe und nicht in der Packungsbeilage von Rabisin vet. (siehe z. B. Eurican DAPPi).

Wechsel zwischen Rabies-Impfstoffen verschiedener Hersteller

Das Impfregime gilt für den jeweiligen Impfstoff. Verschiedene Impfstoffe und Impfregimes können nicht frei kombiniert werden.

Wenn Sie einen Rabies-Impfstoff eines anderen Herstellers als den zuletzt verwendeten Impfstoff verabreichen, wird die Erstimpfung mit dem neuen Impfstoff als Grundimpfung betrachtet. Es ist also nicht möglich, einmal mit Versiguard Rabies zu impfen und drei Jahre später mit Rabisin vet. aufzufrischen und eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren festzulegen. Es gilt auch eine neue Wartezeit von 21 Tagen, bevor der neue Impfstoff gültig ist. Bei einem Wechsel zu einem neuen Impfstofftyp sollte mindestens 21 Tage vor Ablauf des letzten Impfstoffs erfolgen, um einen durchgehend gültigen Impfstatus zu gewährleisten.

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Impfung im Ausland mit einem in Norwegen nicht zugelassenen Impfstoff

Wenn ein Haustier im Ausland mit einem anderen Rabies-Impfstoff als den in Norwegen zugelassenen Rabies-Impfstoffen geimpft wurde, gelten dieselben Regeln wie oben. Die Erstimpfung mit einem in Norwegen zugelassenen Rabies-Impfstoff wird als Grundimpfung und nicht als Auffrischungsimpfung betrachtet.

Die Gesundheit unserer Haustiere liegt uns am Herzen. Eine ordnungsgemäße Impfung mit Rabisin vet.® ist der beste Schutz vor Tollwut. Vergessen Sie nicht, Ihre Lieblinge regelmäßig impfen zu lassen, um sie sicher und gesund zu halten.

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