Alles, was Sie über die Kfz-Zulassung wissen müssen

Alles, was Sie über die Kfz-Zulassung wissen müssen

Car Registration

Die Kfz-Anmeldung, -Ummeldung oder Abmeldung kann zeitaufwendig sein, aber es gibt Möglichkeiten, den Prozess zu beschleunigen. Vereinbaren Sie vorab telefonisch oder online einen Termin beim Straßenverkehrsamt oder Ihrer Zulassungsstelle, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Außerdem ist es ratsam, alle benötigten Unterlagen mitzubringen, um Ihr Auto schnell anzumelden oder umzumelden. Erfahren Sie hier, welche Dokumente Sie dafür benötigen.

Welche Papiere brauche ich, um ein Auto anzumelden?

Um ein Fahrzeug anzumelden, müssen Sie die folgenden Dokumente zur Zulassungsstelle mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohneramtes)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Versicherungsnummer für die Zulassung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer abbuchen zu können

In einigen speziellen Fällen werden zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren, benötigen Sie eine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (Certificate of Conformity), um die Einhaltung europäischer Fahrzeugnormen nachzuweisen.
  • Bei einem Neuwagen aus der EU ist eine Einfuhrumsatzsteuererklärung erforderlich.
  • Für Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland ist ein Vollgutachten einer technischen Prüfstelle oder COC-Papiere/Datenbestätigung des Herstellers erforderlich.
  • Bei Fahrzeugen von außerhalb der EU benötigen Sie eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Wenn Ihr Fahrzeug älter als drei Jahre ist, müssen Sie den Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung erbringen.
  • Für die Anmeldung eines bereits abgemeldeten Fahrzeugs benötigen Sie eine Abmelde- oder Stilllegungsbescheinigung.
  • Bei Firmen- oder Vereinsfahrzeugen werden eine Gewerbeanmeldung und ein Auszug aus dem Handelsregister bzw. Vereinsregister benötigt.
  • Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs auf einen Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter sowie deren Personalausweise erforderlich.
  • Wenn Sie das Auto auf jemand anderen zulassen möchten, benötigen Sie eine Vollmacht für die Fahrzeug-Zulassung sowie den Personalausweis des Fahrzeughalters und Ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei Oldtimern wird ein Oldtimergutachten benötigt.
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Mit welchen Dokumenten kann ich mein Auto ummelden?

Wenn Sie eine Adressänderung vornehmen oder den Fahrzeughalter wechseln, müssen Sie Ihr Auto ummelden. Wenn Sie Ihr Auto nach einem Umzug ummelden, können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten. Die Fahrzeugpapiere müssen jedoch in der Zulassungsstelle geändert werden, da sich mit dem Wohnort auch die Höhe Ihres Kfz-Versicherungsbeitrags ändert. Folgende Dokumente werden für die Kfz-Ummeldung bzw. den Halterwechsel bei der Zulassungsstelle benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohneramtes)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • eVB-Nummer zur Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung (früher Doppelkarte)
  • Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Kfz-Steuer durch das Finanzamt
  • Bei einem Kennzeichenwechsel ist das bisherige Nummernschild erforderlich
  • Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigen Sie eine Vollmacht sowie den Personalausweis des Fahrzeughalters und Ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass

Wie kann ich mein Auto abmelden?

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, bis zu sieben Jahre stilllegen oder verschrotten möchten, müssen Sie es abmelden. Manche Autofahrer melden ihr Fahrzeug auch ab, um komplett auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Nach der Abmeldung erstatten Ihnen das Finanzamt und Ihre Versicherung zu viel bezahlte Kfz-Steuern und -Versicherungsbeiträge zurück. Für die klassische Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Die Kfz-Kennzeichen
  • Verwertungsnachweis, falls die Abmeldung endgültig ist, z.B. wenn das Auto verschrottet wird

Gut zu wissen: Sie können eine Drittperson beauftragen, ohne dieser eine Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle erteilen zu müssen.