Alles, was Sie über die Pflegepflichtversicherung wissen müssen

Alles, was Sie über die Pflegepflichtversicherung wissen müssen

Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen, daher ist es wichtig, sich über die Pflegepflichtversicherung zu informieren. Diese Versicherung richtet sich nach der Art der Krankenversicherung. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Bei einer privaten Krankenversicherung gilt dies entsprechend privat.

Wann zahlt die Pflegepflichtversicherung?

Damit die Pflegepflichtversicherung Ihnen finanzielle Unterstützung bietet, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Wenn es um Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren geht, ist dies die Aufgabe der Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Die Versicherung bearbeitet den Antrag innerhalb von fünf Wochen und teilt Ihnen innerhalb dieser Zeit mit, ob die Leistungen genehmigt werden oder nicht. Falls die Leistungen nur befristet genehmigt werden, müssen Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag stellen.

Nach Eingang des Antrags sendet die Pflegepflichtversicherung einen Gutachter, um den Umfang der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Der Gutachter beurteilt, wie viel Zeit für die einzelnen Pflegeaktivitäten benötigt wird, wie beispielsweise Mobilität, Körperpflege, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung. Außerdem unterstützt der Gutachter bei der Planung der Pflege. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erfolgt anschließend die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt einen festgelegten Höchstbetrag, jedoch müssen Sie in der Regel einen Teil der Kosten selbst tragen.

Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Idealerweise kann die Pflege zu Hause erfolgen, da sich pflegebedürftige Personen dort oft am wohlsten fühlen. Wenn eine private Person, zum Beispiel ein Familienangehöriger, die Pflege übernimmt, erhalten Sie von der Versicherung ein Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad und dem Zeitaufwand ab. Es soll die ehrenamtliche Pflege fördern. Bei einer ehrenamtlichen Pflege findet regelmäßig ein Qualitätssicherungsbesuch statt, der von der Pflegepflichtversicherung finanziert wird.

LESEN  Bye Bye Tampons: Meine Erfahrung mit der Periodenunterwäsche von Snuggs

Falls keine geeignete ehrenamtliche Pflegeperson zur Verfügung steht, kann ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernehmen, wobei die Kosten von der Pflegepflichtversicherung übernommen werden. Die Beträge richten sich auch hier nach dem Pflegegrad. Es ist auch möglich, die Leistungen von privater Pflege und ambulantem Pflegedienst zu kombinieren. In diesem Fall gibt es einen festgelegten Höchstbetrag für jeden Pflegegrad. Wenn der ambulante Pflegedienst nicht den Höchstbetrag erhält, können Sie den Restbetrag für die private Pflege verwenden.

Wenn eine häusliche Pflege nicht ausreicht, weil die pflegende Person zusätzlich arbeiten gehen muss, übernimmt die Pflegepflichtversicherung die Kosten für eine teilstationäre Pflege. Die Unterkunft und Verpflegung müssen jedoch privat bezahlt werden. Wenn eine häusliche Pflege überhaupt nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit der vollstationären Pflege. In diesem Fall übernimmt die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten, und der Rest muss von der Person selbst getragen werden, oder es muss Sozialhilfe beantragt werden.

Leistungen, die über die Pflege hinausgehen

Die Pflegepflichtversicherung leistet bestimmte Hilfen und Beiträge für privatpflegende Personen. Dazu gehören Unterstützungen, um nach einer langen Pflegezeit wieder ins Berufsleben einzusteigen, oder die Bezahlung einer Vertretung, wenn die pflegende Person aufgrund von Urlaub oder anderen Terminen ihren Aufgaben nicht nachkommen kann. Darüber hinaus übernimmt die Pflegepflichtversicherung die Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsbeiträge der pflegenden Person. Um ein angenehmes Umfeld für die pflegebedürftige Person zu gewährleisten, übernimmt die Pflegepflichtversicherung auch die Kosten für Pflegehilfsmittel und Wohnungsumbauten wie Treppenlifte oder Haltegriffe.

Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Der Beitragssatz beträgt derzeit 3,05 Prozent, wobei Kinderlose zusätzlich 0,25 Prozent in die Pflegepflichtversicherung einzahlen müssen (Stand: 2021). Dies liegt daran, dass es schwerer ist, ehrenamtliche Pflegepersonen für Kinderlose zu finden.

LESEN  Auf die richtige Dosierung kommt es an

Für die private Pflegeversicherung richtet sich der Beitrag, ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung, hauptsächlich nach dem gewünschten Leistungsumfang, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Die Versicherer dürfen jedoch nicht mehr als 148 Euro pro Monat verlangen (Stand: 2021).

Informieren Sie sich frühzeitig über die Pflegepflichtversicherung, um im Falle von Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert zu sein.