Existenzgründer, die alleine ihr eigenes Geschäft aufbauen möchten, gründen automatisch ein Einzelunternehmen. Es gibt jedoch auch andere Rechtsformen, die zur Verfügung stehen. Auch Freiberufler fallen unter die Kategorie Einzelunternehmen.
Warum ein Einzelunternehmen gründen?
Einzelunternehmen bieten viele Vorteile. Im Anfangsstadium der Gründung ermöglichen sie eine flexible Handlungsweise, besonders für diejenigen, die kein beträchtliches Kapital einbringen können oder wollen. Die volle unternehmerische Selbstbestimmtheit ist für viele Gründer der Hauptgrund, sich mit einem Einzelunternehmen selbstständig zu machen.
Für wen ist ein Einzelunternehmen geeignet?
Ein Einzelunternehmen eignet sich für alle, die gründen möchten und nicht auf eine Kapitalgesellschaft angewiesen sind. Die Mehrheit der Gründer in Deutschland agiert als Einzelunternehmen, was darauf hindeutet, dass diese Rechtsform für viele Geschäftsmodelle in Betracht kommt.
GmbH oder Einzelunternehmen?
Die Entscheidung zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen hängt vom ausgearbeiteten Businessplan ab. Es ist wichtig, die Eigenheiten und insbesondere die Finanzierung des Geschäftsmodells zu analysieren. Je kapitalintensiver ein Geschäftsmodell ist, desto eher spricht es für die Gründung einer GmbH.
Gründung eines Einzelunternehmens: mögliche Varianten
Existenzgründer, die ihre Produkte oder Dienstleistungen selbst anbieten, erfüllen bereits die Voraussetzungen zur Gründung eines Einzelunternehmens. Abhängig von der Art der Tätigkeit und der Frage, ob ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, wird zwischen einem Kleingewerbetreibenden und einem vollkaufmännischen Einzelunternehmen (eingetragener Kaufmann) unterschieden. Freiberufler gründen ebenfalls ein Einzelunternehmen, jedoch ohne die kaufmännischen Anforderungen, was sich insbesondere in Erleichterungen bei der Buchführung bemerkbar macht.
Einzelunternehmen: Voraussetzungen zur Gründung
Ein Einzelunternehmen erfordert kein Startkapital. Die Unternehmer können selbst entscheiden, welche Summen und Sicherheiten sie einbringen möchten. Es ist jedoch klar, dass es ohne ausreichende Liquiditätsreserven, insbesondere bei kapitalintensiven Geschäftsideen, schwierig wird. Banken verlangen in der Regel auch Sicherheiten bei der Vergabe von Krediten oder Darlehen. Die finanziellen Reserven und ihre sorgfältige Planung spielen eine entscheidende Rolle in der Startphase jedes Einzelunternehmens.
Der Gründungsprozess selbst ist einfach. Kleingewerbetreibende müssen ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Es steht ihnen frei, ob sie sich ins Handelsregister eintragen lassen möchten. Eingetragene Kaufleute hingegen müssen sich im Handelsregister registrieren lassen, was Kosten für einen Notar verursacht. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und erhalten eine neue Steuernummer, die auch auf zukünftigen Rechnungen angegeben werden muss.
Hinweise zur Unternehmensbezeichnung
Nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende und Freiberufler müssen im Geschäftsleben unter ihrem Vor- und Nachnamen auftreten. Es ist jedoch zulässig, einen zusätzlichen Namen hinzuzufügen. Eingetragene Gewerbetreibende müssen den Vor- und Nachnamen nicht unbedingt führen. Ein reiner Sachname ist erlaubt, wie zum Beispiel Pension Morgenruhe e.K. Der Zusatz “e.K.” muss hierbei als expliziter Hinweis auf die Rechtsform hinzugefügt werden.
Wesensmerkmale des Einzelunternehmens: Zentrale Aspekte der Unternehmensführung
Einzelunternehmer entscheiden alleine über alle geschäftlichen Angelegenheiten und tragen die volle Verantwortung. Dies ist logisch, da sie auch mit ihrem Privatvermögen haften. Eingetragene Kaufleute sind zur doppelten Buchführung verpflichtet, während Freiberufler und Kleingewerbetreibende dies nicht tun müssen. In der Regel genügt eine einfache Buchführung oder eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) bei der jährlichen Steuererklärung. Da die Haftung unbegrenzt ist, sollten Unternehmer das Risiko von Anfang an konsequent bedenken.
Bei sehr kapitalintensiven Geschäftsmodellen ist es aus strategischer Sicht ratsam, als GmbH oder UG zu firmieren. Je nach Branche und Art der Tätigkeit kann auch eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich sein, um existenzbedrohende Risiken auszuschließen. Ein Einzelunternehmen erzielt Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit und muss neben der Gewerbesteuer auch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer abführen. Die Umsatzsteuer kann entfallen, wenn die Kleinunternehmerregelung für den Start in die Selbstständigkeit in Anspruch genommen wird. Freiberufler sind nicht verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Einzelunternehmer haften auch für eventuelle Steuerschulden mit ihrem gesamten Vermögen, es sei denn, sie entscheiden sich für eine der hier angesprochenen Alternativen.
Risiken abwägen und langfristig denken: Begrenzung der Haftung
Obwohl die Haftungsverhältnisse eigentlich ein Nachteil dieser Rechtsform sind, bevorzugen viele Gründer Einzelunternehmen. Einzelunternehmer akzeptieren das Haftungsrisiko, da sie ihre Geschäftsidee selbst leben und alles selbst bestimmen möchten. Wenn das Risiko der Haftung begrenzt werden soll, kann die Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft in Betracht gezogen werden.
Welche Rechte und Pflichten haben Einzelunternehmer?
Die rechtlichen Grundlagen für Einzelunternehmer sind im Handelsgesetzbuch (HGB) in den Paragrafen 1 bis 104 festgelegt. Obwohl die Gründung an sich formlos erfolgt, müssen eingetragene Kaufleute ihre Eintragung ins Handelsregister vornehmen lassen. Eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt ist erforderlich, um alle Formalitäten für die Umsatzsteuer zu erledigen.
Welcher Name für ein Einzelunternehmen?
Der Unternehmensname darf nicht irreführend sein, wie es bei allen anderen Rechtsformen auch der Fall ist. Eingetragene Kaufleute müssen die Zusätze “e.Kfm.” oder “e.K.” im Firmennamen führen.
Welche Pflichten haben Einzelunternehmer?
Einzelunternehmer sind gemäß dem Handels- und Steuerrecht verpflichtet, Bücher zu führen, damit die Vermögenssituation und die Handelsgeschäfte für Außenstehende nachvollziehbar sind. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften müssen Einzelunternehmen im Grunde keine Publizitätspflichten erfüllen. Dadurch ist es für Konkurrenten oder die Öffentlichkeit schwierig, Einzelunternehmern oder eingetragenen Kaufleuten Einblick in ihre Bücher zu gewähren. Dies kann für die Unternehmensführung ein strategischer Vorteil sein.
Fazit zur Rechtsform Einzelunternehmen: Vor- und Nachteile & unternehmerische Perspektiven
Einzelunternehmen sind die Rechtsform der Wahl für die Existenzgründung, da sie kein nennenswertes Startkapital erfordern und eine schnelle und kostengünstige Gründung ermöglichen. Die Gründung erfolgt ohne Mindestkapital, vertragliche Regelungen oder rechtliche Vertretung. Viele Einzelunternehmer schätzen die maximale Entfaltungsfreiheit und die volle Entscheidungsgewalt über ihr Unternehmen, einschließlich der erwirtschafteten Gewinne.
Auf der anderen Seite müssen Verluste alleine getragen und gegebenenfalls mit dem Privatvermögen ausgeglichen werden. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen ist es als Einzelunternehmer nicht möglich, das Privatvermögen komplett auszuschließen. Das Haftungsrisiko kann jedoch durch die Gründung einer Ein-Personen-GmbH, AG oder Unternehmergesellschaft begrenzt werden.
Wie kann die Finanzierung als Einzelunternehmer sichergestellt werden?
Wenn eine Innenfinanzierung nicht ausreicht, sind Kredite erforderlich. Es ist wichtig zu beachten, dass die Bonität des Einzelunternehmers hierbei eine entscheidende Rolle spielt. Oftmals sind auch Sicherheiten aus dem Privatvermögen erforderlich. Bei langfristigen Krediten oder Darlehen kann es vorkommen, dass die Bank ein gewisses Mitsprache- oder Kontrollrecht behält, was die unternehmerischen Handlungsspielräume einschränken kann. Trotz moderner Alternativen wie der englischen Limited bleibt die Gründung eines Einzelunternehmens weiterhin die beliebteste Option für Existenzgründer in Deutschland. Der Wunsch nach voller Selbstbestimmtheit wiegt in der Regel schwerer als das Risiko der persönlichen Haftung.