Alles, was Sie über die Urlaubsbescheinigung wissen müssen

Alles, was Sie über die Urlaubsbescheinigung wissen müssen

Haben Sie jemals darüber nachgedacht, Ihren Arbeitsplatz zu wechseln? Eine Umfrage ergab, dass im Jahr 2021 insgesamt 14,4% der Befragten mit ihrer aktuellen Arbeitssituation nicht zufrieden waren. Wenn Sie zu den unzufriedenen Arbeitnehmern gehören, sollten Sie wissen, dass bei einer Kündigung gewisse Pflichten sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber entstehen. Eine dieser Pflichten ist die Ausstellung einer Urlaubsbescheinigung. Aber was ist eine Urlaubsbescheinigung und wann braucht man sie?

Urlaubsbescheinigung bei einem Arbeitgeberwechsel

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, müssen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers enthält Informationen über Ihren bereits gewährten Urlaub im aktuellen Kalenderjahr. Dadurch kann Ihr neuer Arbeitgeber leicht überprüfen und den Resturlaubsanspruch bestimmen. Laut § 6 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) sind Doppelansprüche ausgeschlossen.

Kein Urlaub ohne Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber?

Wenn der neue Chef Ihnen Ihren restlichen Urlaub verweigert, weil die Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers fehlt, dürfen Sie Ihren Urlaub vorerst nicht nehmen. Sie sind dazu verpflichtet, die Bescheinigung zu besorgen. Arbeitspapiere, einschließlich der Urlaubsbescheinigung, sind eine sogenannte “Holschuld”. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Papiere selbst beim alten Arbeitgeber abholen muss. Gemäß § 269 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss die Abholung grundsätzlich selbst organisiert werden.

Was sollte in einer Urlaubsbescheinigung stehen?

Eine Urlaubsbescheinigung muss schriftlich erfolgen und von einem Mitarbeiter unterschrieben sein, der mit der Urlaubserteilung befasst ist. Sie sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ihre persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr
  • Anzahl der Arbeitstage, aus denen der Jahresurlaub besteht
  • Zeitraum im Kalenderjahr, in dem bereits Urlaubstage genommen oder abgegolten wurden
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Was ist mit Resturlaub aus dem Vorjahr?

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, bleibt Ihr Resturlaub aus dem Vorjahr in der Regel erhalten. Gemäß § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) muss der Resturlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Resturlaub noch nicht genommen werden konnte, kann er ausgezahlt werden.

Es gibt also einige Dinge zu beachten, wenn es um die Urlaubsbescheinigung geht. Stellen Sie sicher, dass Sie die Bescheinigung rechtzeitig besorgen, um Probleme mit Ihrem Urlaubsanspruch zu vermeiden. Und denken Sie daran, Ihren Urlaub zu genießen und sich zu erholen!

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