Alles, was Sie über Fahrzeug- und Halterwechsel wissen müssen

Alles, was Sie über Fahrzeug- und Halterwechsel wissen müssen

Sie haben ein neues Auto gefunden oder möchten Ihr aktuelles Fahrzeug verkaufen? In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Fahrzeug- und Halterwechsel. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, wie der Ablauf ist und ob sich ein Autoversicherungsvergleich lohnt. Lesen Sie weiter, um alles darüber zu erfahren!

Wie funktioniert ein Fahrzeug- oder Halterwechsel?

Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Wunschfahrzeug gefunden haben, erhalten Sie in der Regel nach dem Bezahlen den annullierten Fahrzeugausweis. Mit diesem Fahrzeugausweis können Sie einen Versicherungsnachweis bei einer Schweizer Haftpflichtversicherung beantragen. Die Versicherung übermittelt den Nachweis dann elektronisch an das Strassenverkehrsamt.

Anschließend können Sie mit den benötigten Unterlagen zum Strassenverkehrsamt gehen, um die Umschreibung Ihres Fahrzeugs vorzunehmen. Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug verkaufen oder nicht mehr behalten möchten, wird der Fahrzeugausweis ebenfalls annulliert. Beachten Sie jedoch, dass Sie mit Ihrem alten Fahrzeug nur bis Mitternacht fahren dürfen. Danach ist dies nicht mehr erlaubt und Sie sollten Ihr neues Fahrzeug verwenden.

Unser Tipp: Bevor Sie einen Versicherungsnachweis bei einer Versicherung anfordern, vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter. Sobald Sie den Nachweis beantragt und das Fahrzeug eingelöst haben, können Sie die Autoversicherung nicht mehr wechseln, selbst wenn Sie noch keinen Vertrag unterschrieben haben!

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um einen Fahrzeug- oder Halterwechsel durchzuführen, benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Diese können Sie entweder per Post an das Strassenverkehrsamt senden oder persönlich vorbeibringen. Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Fahrzeugausweis des alten Fahrzeugs im Original
  • Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeugs im Original (bei einem fabrikneuen Fahrzeug wird das Formular 13.20A benötigt, das Sie bei Ihrem Fahrzeughändler erhalten)
  • Versicherungsnachweis (Vergleichen Sie zuerst die Angebote der Autoversicherungen, bevor Sie den Nachweis anfordern)
  • Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ausländerausweis inklusive Wohnsitzbestätigung, falls Sie noch kein Nummernschild besitzen
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Was bedeutet “Halterwechsel verboten” und wie kann man ihn entfernen?

Wenn im Fahrzeugausweis der Eintrag “Halterwechsel verboten” steht, handelt es sich um ein Fahrzeug, das geleast wurde. In diesem Fall gehört das Fahrzeug während der Laufzeit des Leasingvertrags der Leasinggesellschaft. Der Eintrag soll den unerlaubten Verkauf des Fahrzeugs verhindern. Solange der Eintrag im Fahrzeugausweis steht, kann kein Fahrzeug- oder Halterwechsel stattfinden.

Um den Eintrag “Halterwechsel verboten” zu entfernen, muss der Fahrzeugeigentümer tätig werden. In den meisten Fällen ist dies die Leasinggesellschaft. Sie müssen die Leasinggesellschaft kontaktieren und die Löschung beantragen. Anschließend teilt sie dem Strassenverkehrsamt die Löschung elektronisch mit.

Lohnt sich ein Autoversicherungsvergleich beim Fahrzeugwechsel?

Ein Fahrzeug- oder Halterwechsel bietet eine ideale Gelegenheit, die Autoversicherung zu überprüfen. Sie können Ihre aktuelle Versicherung kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Ein Vergleich lohnt sich in den meisten Fällen und gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Anbieter mit besseren Konditionen zu finden.

Nutzen Sie diese Gelegenheit und vergleichen Sie die Angebote aller Autoversicherungen auf insure-me. Wir übernehmen auch den gesamten Papierkram für Sie! Hier finden Sie alle Informationen zu den Strassenverkehrsämtern in der Schweiz.

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Jetzt sind Sie bestens informiert über Fahrzeug- und Halterwechsel. Machen Sie sich auf die Suche nach Ihrem neuen Auto oder bereiten Sie sich auf den Verkauf Ihres aktuellen Fahrzeugs vor. Vergessen Sie nicht, die nötigen Unterlagen bereitzuhalten und nutzen Sie die Gelegenheit für einen Autoversicherungsvergleich. Alles Gute für Ihren Fahrzeugwechsel!