Alles, was Sie über Spenden wissen müssen

Alles, was Sie über Spenden wissen müssen

In den letzten beiden Jahren haben die deutschen Privathaushalte so viel gespendet, wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 2005. Laut Deutschem Spendenrat e.V. sind 2022 rund sechs Milliarden Euro an Spenden zusammengekommen. Das hilft nicht nur den gemeinnützigen Organisationen, sondern auch den Spenderinnen und Spendern. Denn Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Was ist eine Spende?

Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe, für die man keine Gegenleistung erwartet. Egal ob Geldsegen, Altkleiderspende oder die ehrenamtliche Arbeit – damit eine Zuwendung abgesetzt werden kann, muss sie an eine steuerbegünstigte Organisation geleistet werden.

Welche Organisationen sind begünstigt?

Zu den steuerbegünstigten Organisationen gehören beispielsweise Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, aber auch politische Parteien. Letztere haben allerdings eine Sonderstellung im Steuerrecht.

Welche Formen der Spende gibt es?

Neben der häufigsten Form der Spende – der Geldspende – gibt es auch die sogenannte Sachspende. Ob Altkleider, Fußbälle oder orthopädische Hilfsmittel wie Krücken, bei einer Sachspende gibt man Gebrauchsgegenstände an eine Organisation. Spenden Sie neue „Dinge“, ist das Absetzen unkompliziert. Geben Sie gebrauchte Gegenstände weiter, müssen Sie deren Wert schätzen.

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Was ist eine Aufwandsspende?

Wer beispielsweise bei einem gemeinnützigen Verein kräftig mit anpackt, arbeitet in der Regel nicht nur ehrenamtlich, sondern hat auch Ausgaben. Zum Beispiel für Fahrten zugunsten des Vereins mit dem eigenen Pkw oder für Bürobedarf, Telefon und Porto. Bei einer Aufwandsspende verzichten Sie auf einen Ersatz für Ihre Aufwendungen, also Ihre Ausgaben. Stattdessen bekommen Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können. Das ist eine Aufwandsspende.

Bis zu welcher Höhe sind Spenden absetzbar?

Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar. Nehmen wir nun an, Sie haben in einem Jahr mehr, nämlich 25 Prozent Ihrer Einkünfte gespendet. Dann können Sie die fünf Prozent, die den Höchstbetrag übersteigen, einfach ins nächste Jahr “vortragen”, also im Folgejahr in der Steuererklärung eintragen.

Sind Mitgliedsbeiträge auch Sonderausgaben?

Grundsätzlich können Mitgliedsbeiträge beziehungsweise Vereinsbeiträge und Aufnahmegebühren gemeinnütziger Organisationen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Fördert der Verein oder die Organisation aber “freizeitnahe” gemeinnützige Zwecke, darf er keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Damit ist der Mitgliedsbeitrag auch nicht absetzbar.

Muss ich meine Spende belegen können?

Das Finanzamt akzeptiert eine Spende nur dann, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung – also eine Spendenbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster – belegt ist. Die Zuwendungsbestätigung enthält unter anderem die Art der Spende sowie die Spendensumme und bestätigt, dass die Zuwendung nur für einen bestimmten, steuerbegünstigten Zweck verwendet wird. In der Regel bekommen Sie von den gemeinnützigen Organisationen zu Beginn des Folgejahres automatisch eine Spendenbescheinigung zugeschickt.

Kann ich eine Spendenquittung beim Finanzamt nachreichen?

Kaum haben Sie Ihre Steuererklärung abgegeben, bekommen Sie per Post noch eine Spendenquittung. Ärgerlich, aber Sie haben noch eine Chance, Ihre Spende als Sonderausgabe in der Steuererklärung einzutragen. Sobald Sie Ihren Steuerbescheid bekommen, prüfen Sie, ob Ihre Spende vom Finanzamt berücksichtigt worden ist. Wenn nicht, müssen Sie innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen.

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Ich habe via Paypal gespendet – kann ich das absetzen?

Ja, das können Sie. Das ist zumindest die Meinung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein. Bei Spenden unter 200 Euro bzw. 300 Euro, die über Paypal abgewickelt werden, benötigen Sie einen Kontoauszug des Paypal-Kontos. Neben dem Kontoauszug müssen Sie Ihrer Steuererklärung auch einen Ausdruck über die Transaktionsdetails beilegen.

Gelten all diese Regelungen auch bei Katastrophen?

Bei Natur- oder Hungerkatastrophen zeigt sich der Fiskus oft großzügiger als bei üblichen Spenden. Das bedeutet: Für Spenden im Katastrophenfall genügt der vereinfachte Spendennachweis. In diesem speziellen Fall sogar ohne Begrenzung, also auch bei Spenden über 300 Euro.

Gibt es steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten?

Ja. Zum Beispiel genügt als Spendennachweis für Geldspenden, die auf ein zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten eingerichtetes Sonderkonto gehen, vom 24. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022 in der Regel ein Bareinzahlungsbeleg, der eigene Kontoauszug oder ein PC-Ausdruck beim Online-Banking.

Und was ist mit Spenden wegen der Corona-Krise?

Um in der Corona-Krise finanzielle Hilfen von Privatpersonen, Unternehmen oder Vereinen steuerlich zu fördern, hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder mehrere Verwaltungsregelungen getroffen. Hier eine Übersicht:

  • Spenden: Dafür genügt ein vereinfachter Zuwendungsnachweis, und zwar ohne Beschränkung des Betrags.
  • Spendenaktionen: Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen finanzielle Mittel für steuerbegünstigte Zwecke verwenden, ohne ihre Satzung entsprechend ändern zu müssen.
  • Hilfsaktionen: Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen ausnahmsweise auch vorhandene Mittel, die nicht anderweitig gebunden sind, ohne Satzungsänderung für die Unterstützung von Corona-Betroffenen einsetzen.
  • Arbeitslohnspende: Verzichten Arbeitnehmer/innen auf Teile ihres Lohns zugunsten einer Zahlung des Arbeitsgebers bzw. der Arbeitgeberin auf ein Spendenkonto oder an eine entsprechende Einrichtung, werden diese Lohnteile bei der Berechnung des steuerpflichtigen Arbeitslohns nicht berücksichtigt.
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Alle Verwaltungsregelungen zur Unterstützung von Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen, die von der Corona-Krise betroffen sind, erläutert das Bundesfinanzministerium ausführlich.

Mit diesen Informationen sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Spenden von der Steuer abzusetzen und sich gleichzeitig für einen guten Zweck einzusetzen. Geben und erhalten Sie etwas zurück!